Montag, April 28, 2025
- Werbung -
https://www.saarnews.com/produkt/1-fc-saarbruecken-dfb-pokal-2023-24-die-unglaubliche-reise/
https://www.saarnews.com/produkt/1-fc-saarbruecken-dfb-pokal-2023-24-die-unglaubliche-reise/
https://www.saarnews.com/produkt/1-fc-saarbruecken-dfb-pokal-2023-24-die-unglaubliche-reise/
Start Blog Seite 3700

Zwei Angriffe auf Polizeibeamte in Neunkirchen

Am Samstag, dem 11.08.2018 gegen 19:30 Uhr sowie am Sonntag, dem 12.08.2018 gegen 04:10 Uhr kam es zu zwei Übergriffen auf Polizeibeamte.

 

Am Samstagabend ging die Mitteilung ein, wonach eine männliche Person in Höhe des Kombibads „Die Lakai“ auf der Straße torkelnd umherlaufen würde. Bei Ansprechen des 22-jährigen Mannes durch zwei Polizeibeamte befand sich dieser in einem psychischen Ausnahmezustand und rannte erneut quer über die Fahrbahn. Zur Abwendung weiterer Gefahren konnte die hilflose Person anschließend durch die Polizeibeamten ergriffen und auf dem Boden fixiert werden, wobei sie unter körperlicher Gegenwehr plötzlich aus ihrer Hosentasche einen Dolch hervornahm und sich diesen an den Hals hielt. Der Dolch konnte nachgehend durch die Polizeibeamten gesichert werden und der Mann in einem geeigneten Krankenhaus untergebracht werden.

 

 

Am frühen Sonntagmorgen wurde der Polizeiinspektion Neunkirchen eine Schlägerei zwischen zwei männlichen Personen am Oberen Markt in Neunkirchen mitgeteilt.

 

Beim Eintreffen der Einsatzkräfte vor Ort befanden sich beide Personen in einer verbalen Auseinandersetzung. Die beiden 22- und 24-jährigen Männer wurden anschließend voneinander getrennt, woraufhin der 24-Jährige unvermittelt eine volle Bierflasche in Richtung eines Polizeibeamten warf. Im weiteren Verlauf schlug er mit der rechten Faust in Richtung des Beamten, woraufhin er unter erheblichem Kraftaufwand fixiert werden musste. Während der Maßnahme beleidigte und bedrohte er die eingesetzten Beamten und versuchte sich durch Tritte der Fixierung zu entziehen, was ihm jedoch nicht gelang.

 

 

Durch die beiden Einsätze wurden die beteiligten Beamten leicht verletzt. In beiden Fällen wurden entsprechende Strafverfahren eingeleitet.

Gedanken und Vorschläge zur Vermeidung der Grubenflutung und nachhaltigen Weiternutzung der stillgelegten Bergwerke an der Saar

2

Seit Monaten wird die Diskussion zur Grubenflutung zwischen der RAG einerseits und den Bürgerinitiativen, die eine solche verhindern wollen, andererseits mit hohem Engagement auf beiden Seiten geführt. Aber gibt es wirklich nur diese beiden Alternativen?

Das Saarland ist unter Tage sprichwörtlich durchlöchert wie ein Schweizer Käse. Die Herstellung dieser sogenannten „Grubengebäude“ war einmal sehr kostspielig und wurde auch vom Steuerzahler über lange Jahre hinweg kräftig subventioniert.

Jetzt will die RAG diese Bauwerke aus Kostengründen einfach absaufen lassen, mit den bereits an dieser Stelle veröffentlichten möglichen negativen Folgen und Risiken:

  • Beschädigung von Gebäuden und Straßen mit hohen Folgekosten für Eigentümer und Kommunen.
  • Vermehrte Freisetzung von radioaktivem Radongas, das sich in Gebäuden ansammeln kann.
  • Mögliche Verseuchung des Grundwassers mit unter Tage lagernden Giften (z.B. Dioxine, Schweröle).

Doch wie könnte man die Grubengebäude weiterhin nutzen und gleichzeitig die negativen Risiken einer Grubenflutung vermeiden?

Der Grundgedanke hierzu ist, die saarländischen Gruben einer zukünftigen Nutzung als Pumpspeicherkraftwerke zuzuführen.

Doch wozu braucht man heute solche Pumpspeicherkraftwerke?

Die Energiewende hat dazu geführt, dass immer mehr Wind- und Solarkraftwerke entstanden sind, vom großen Windrad mit mehreren Megawatt Leistung bis hin zur kleinen Solaranlage auf dem privaten Dach. Diese Anlagen haben jedoch einen gravierenden Nachteil: Die Sonne und der Wind richten sich in Ihrer Verfügbarkeit nicht nach dem Energiebedarf unseres Landes. Wenn die Sonne scheint oder der Wind ausreichend weht, könnte Strom produziert werden, der aber oft zu diesem Zeitpunkt nicht gebraucht wird. Andererseits ist der Strombedarf oft höher, zum Beispiel in den Mittags- oder Abendstunden, jedoch weht kein Wind oder die Sonneneinstrahlung ist bedingt durch Wetterlage und Jahreszeit eher schwach. Ich verweise hier auf mein Essay zur Energiewende, das auf der Internetseite von saarnews.com unter folgendem Link einsehbar ist:

https://www.saarnews.com/index.php/2017/11/17/ist-die-energiewende-noch-zu-retten-ein-essay-von-dr-herbert-moll/

Leider kann in einem Stromnetz bisheriger Prägung nur gerade soviel Strom erzeugt werden, wie auch von den Verbrauchern abgenommen wird. Wir haben also auf der einen Seite Zeiten, wo mehr Strom produziert werden könnte als aktuell benötigt wird (z.B. in den Vormittags- oder Nachmittagsstunden), so dass Windräder trotz Wind abgeschaltet werden müssen, also wertvolle Energie quasi ungenutzt bleibt und auf der anderen Seite haben wir Zeiten in denen die Sonne nicht scheint und/oder der Wind nicht weht, jedoch viel Strom benötigt wird (Morgen-, Mittags- und Abendstunden). Diese Schwankungen können mit Stromspeichern ausgeglichen werden.

Leider hat die Merkelsche Bundesregierung bisher diesen dringend erforderlichen Aspekt der Energiewende komplett verpennt.

Pumpspeicherkraftwerke stellen solche dringend benötigten Stromspeicher dar, die zudem noch über den höchsten Wirkungsgrad (80-90%) aller denkbaren Stromspeichertechnologien verfügen (es sei auch hier auf mein o.g. Essay verwiesen). Ein solches Pumpspeicherkraftwerk könnte aufgrund der großen Höhendifferenzen unter Tage eine erhebliche elektrische Leistung besitzen, das heißt je nach Ausbaugrad des Grubengebäudes etwa zwischen 300 und 500 Megawatt. Zum Vergleich: Die Kraftwerke Weiher Quierschied und Bexbach haben Nennleistungen von ca. 700 Megawatt.

Das heißt, dass grob betrachtet der gesamte im Saarland generierte überschüssige Wind- und Solarstrom dort einer effizienten Speicherung zugeführt werden könnte und damit Wasser aus den unteren Etagen dieses Bergwerks-Pumpspeicherkraftwerkes in die oberen Hohlräume gepumpt werden könnte. In Zeiten hohen Strombedarfs und geringeren Aufkommens von Wind- und Solarstrom kann ein solches Kraftwerk diese gespeicherte Energie wieder abgeben, indem Wasser aus den oberen Reservoiren über Turbinen, die entsprechende Generatoren antreiben,  wieder in die unteren Reservoire geleitet wird. Ein solches Kraftwerk könnte sogar aufgrund der großen Tiefen der Schächte und Stollen in mehreren Etagen, also quasi kaskadiert, angelegt werden. Soweit so gut.

Entsprechende Plausibilitätsbetrachtungen und Planungen hat die Markscheiderei der RAG im Saarland nach eigenen Angaben bereits vorgenommen, gibt jedoch an, ein solches Projekt nicht selbst finanzieren und durchführen zu dürfen. Wenn man von der Korrektheit dieser Aussage ausgeht, muss man sich andere Partner für ein solches Vorhaben suchen. Zusammen mit dem Landesvorsitzenden der FDP Saar und Bundestagsabgeordneten Oliver Luksic möchte ich daher in nächster Zeit an die Steag, RWE und EnBW herantreten, um zu eruieren, ob dort Interesse an der Realisierung eines solchen Projekts bestünde.

Es gibt bereits einige Planungen und Modellprojekte. So forschen die Technischen Universitäten Duisburg und Clausthal, sowie die Ruhruniversität Bochum an genau solchen Projekten. Die Zeche Prosper-Haniel in Bottrop soll als erstes konkretes Projekt ab der Stilllegung Ende 2018 in ein Pumpspeicherkraftwerk umgewandelt werden. Gleiches wäre auch an der Saar möglich.

Doch was hätte ein solches Projekt für Vorteile für die Bevölkerung der betroffenen Gebiete. Sofern das gesamte Grubengebäude unter Tage im Saarland hier einbezogen würde, müssten die Schächte und Stollen mit Beton- und/oder Stahlarmierungen  gegenüber dem umliegenden Gestein abgedichtet werden. Die Gänge und Schächte können also nicht mehr vom Grubenwasser geflutet werden. Gleichzeitig könnte das Grubenwasser nach entsprechender Klärung den Wasserbedarf eines solchen Kraftwerkes decken. Es wäre also bezüglich der verwendeten Wasserreservoire ein fast geschlossenes System. Dies würde die Risiken der jetzt noch geplanten Grubenflutung fast völlig vermeiden.

So würden Stollen und Schächte durch die notwendigen Armierungen und Abdichtungen nachhaltig stabilisiert, was oberirdische Bauschäden weitgehend verhindern würde. Die unter Tage lagernden Gift- und Betriebsstoffe wären quasi wie in einem Betontresor versiegelt und eine Verunreinigung des Grund- und Trinkwassers würde vermieden. Auch der Radonaustritt aus den so abgedichteten Gruben würde auf das natürliche und damit unvermeidliche Ausmaß reduziert werden können.

Die einzige Schattenseite eines solchen Projektes wären die Kosten von sicherlich einigen Hundert Millionen Euro, die aber langfristig über die Betriebszeit eines solchen Pumpspeichers wieder hereingeholt werden könnten.

Das setzt allerdings voraus, dass die Politiker der großen Koalition im Bund und Saarland ihre realitätsfremde Ignoranz in Sachen Förderung der Energiespeicherung endlich aufgeben. Ebenso könnten heute die Subventionen für Windkraft wieder komplett zurückgefahren werden, da die Windkraftanlagen mittlerweile auch ohne Subventionen bereits gewinnbringend arbeiten können. Eine weitere übertriebene Alimentierung der Windkraftkonzerne ist also gar nicht mehr notwendig und die freiwerdenden Gelder könnten in den Ausbau der dringend benötigten Stromspeicheranlagen investiert werden. Denn nochmals sei klar gesagt:

Der langfristige Erfolg der Stromenergiewende in Deutschland steht und fällt mit dem dringend notwendigen Ausbau der Stromspeicherkapazitäten.

Auch hier sei nochmals auf mein Essay zur Energiewende verwiesen.

Auf jeden Fall wäre ein solches Projekt im Saarland ein zukunftsträchtiges Unterfangen, das nicht nur  die Risiken der Grubenflutung vermeiden und damit der Bevölkerung eine große Sorge abnehmen würde, sondern auch Tausende von Arbeitsplätzen schaffen und unsere Wirtschaft im Ganzen fördern könnte.

Die FDP Saar unterstützt auf jeden Fall ein solches Projekt aus den bereits genannten Gründen, ja fordert es geradezu, und steht für Gespräche mit den Energiefirmen und auch mit der derzeitigen Landesregierung gerne zur Verfügung. Denn es gilt heute mehr denn je, dass nur derjenige wirklich zukunftsfähig ist, der eine realistische Vision hat und den Mut besitzt, diese in die Tat umzusetzen.

Dr.-Ing. Herbert Moll

Selbständiger Dipl.-Ing. Elektrotechnik

Vorsitzender FDP-Ortsverband Quierschied

Mitglied im Landesvorstand der FDP Saar

Dr. Herbert Moll

FDP-Geschäftsstelle

Quierschied

Alter Markt 20

66287 Quierschied

Email : info@fdp-quierschied.de

Telefon : 06897 777 48 00

Telefax : 06897 777 48 03

NUR HEUTE: saarnews liken und 2×2 Tickets für die ADAC Rallye 2018 gewinnen

0

Die Karten werden vom ADAC zur Verfügung gestellt. Vielen Dank!

Einfach unsere facebook-Seite/den Artikel liken.

Auslosung und Benachrichtigung der Gewinner:  heute ca. 22.30 Uhr

Das Los entscheidet unter allen richtigen Einsendungen

Teilnahmeschluss: 12.08.2018, 22.00 Uhr

Teilnahmebedingungen:

Gegenstand des Gewinnspiels und Teilnahme

  1. Diese Teilnahmebedingungen und Datenschutzhinweise regeln die Teilnahme sowie die Erhebung und Nutzung von Daten von Teilnehmern dieses Gewinnspiels.
  2. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel akzeptieren die Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen.
  3. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland
  4. Nicht teilnahmeberechtigt sind Mitarbeiter von saarnews.
  5. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  6. Das Gewinnspiel startet am 12. August 2018 14:00 Uhr und endet am 12. August 2018 um 22 Uhr
  7. Als Gewinn werden 2 x 2 Eintrittskarten zur folgenden Veranstaltung verlost: ADAC Rallye Deutschland (16. bis 19. August 2018)
  8. Unter den Teilnehmern werden die Gewinner nach dem Zufallsprinzip ermittelt. Die Gewinner werden per E-Mail an die  angegebene E-Mail-Adresse oder, bei nicht erfolgter ausdrücklicher Nennung einer E-Mail-Adresse, an die von ihnen verwendete E-Mail-Adresse über den Gewinn informiert. Die Benachrichtigung per E-Mail erfolgt zeitnah nach der Teilnahme (12.08.2018 bis 23 Uhr). In dieser Benachrichtigung wird der Gewinner um Rückmeldung und um Zusendung seiner Kontaktdaten einschließlich Postadresse an saarnews als Veranstalter gebeten. Der Gewinner muss sich bis spätestens Montag, 13. August 2018, 12 Uhr per E-Mail mit seinen Kontaktdaten melden. Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb dieser Frist wird der Gewinn in Reihenfolge der Rangliste den Ersatzgewinnern angeboten. Eine Nichterreichbarkeit eines Teilnehmers beispielsweise wegen unzutreffend angegebener Kontaktdaten geht allein zu Lasten des Teilnehmers.
  9. Die Übergabe der gewonnenen Veranstaltungskarten erfolgt durch Versendung an die mit den Kontaktdaten angegebene Postadresse. Eine Auszahlung des Gewinns in bar, in Sachwerten, dessen Tausch oder Übertragung auf andere Personen ist nicht möglich. Der Gewinner kann auf den Gewinn verzichten. In diesem Fall rückt wie bei der ausbleibenden Rückmeldung der nächste Ersatzgewinner aus der Rangliste an seine Stelle nach.
  10. Die Nachteile die sich aus dem Nichtzusenden von oder der Zusendung falscher Kontaktdaten oder dem Nichteinlösen des Gewinns ergeben, gehen zu Lasten des betroffenen Teilnehmers.

 

Gewährleistungsausschluss

  1. saarnews als Veranstalter weist darauf hin, dass das Gewinnspiel aufgrund von äußeren Umständen und Zwängen beendet oder entfernt werden kann, ohne dass hieraus Ansprüche der Teilnehmer gegenüber saarnews als Veranstalter entstehen.
  2. Hierzu können auch technische Probleme gehören.

 

Datenschutz

  1. saarnews als Veranstalter erhebt und nutzt die Daten der Teilnehmer nur soweit dies gesetzlich erlaubt ist oder die Teilnehmer darin einwilligen. Die von den Teilnehmern mitgeteilten Daten werden gemäß des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), dem Landesdatenschutzgesetz des Saarlandes sowie des Telemediengesetzes (TMG) behandelt.
  2. Daten werden von den Teilnehmern durch saarnews als Veranstalter nur erhoben, soweit diese dem Zweck der Gestaltung, Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels dienen. Dazu gehören insbesondere die allgemeinen Informationen wie der Name eines Teilnehmers, welchen dieser saarnews als Veranstalter mitteilt. Die Angabe von Daten zu diesem Zweck erfolgt freiwillig. Sollten weitere Daten für diese Zwecke erhoben werden, wird dies den Teilnehmern vor der Teilnahme ersichtlich mitgeteilt.
  3. Alle Daten werden spätestens 30 Tage nach Ende des Gewinnspiels gelöscht. Adressdaten werden nur vom Gewinner erfasst und nur zur Benachrichtigung über den Gewinn oder den Versand des Gewinns genutzt. Es werden keine Daten an Dritte weitergeben.
  4. Den Teilnehmern stehen gesetzliche Auskunfts-, Änderungs- und Widerrufsrechte zu. Auf schriftliche oder in Textform mitgeteilten Anforderung hin, können die Teilnehmer von saarnews als Veranstalter jederzeit Auskunft darüber verlangen, welche personenbezogenen Daten bei der KÜS als Veranstalterin gespeichert sind, können deren Berichtigung sowie Löschung verlangen und Datennutzungseinwilligungen widerrufen. Der Widerruf der Einwilligung in die Nutzung der Daten beendet die Teilnahme am Gewinnspiel.

 

Hinweise und Bedingungen von Facebook

  1. Neben diesen Teilnahmebedingungen wird das Verhältnis zwischen dem Veranstalter, dem Teilnehmer und Facebook durch die Teilnahmebedingungen https://www.facebook.com/terms.php und die Datenschutzregeln von Facebook bestimmt: https://www.facebook.com/privacy.
  2. Die Teilnehmer können gegenüber Facebook keine Ansprüche geltend machen, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Gewinnspiels oder Teilnahme am Gewinnspiel entstehen.
  3. Die Teilnehmer erkennen an, dass das Gewinnspiel in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert wird bzw. in keiner Verbindung zu Facebook steht.
  4. Alle Informationen und Daten, die durch die Nutzung des Gewinnspiels oder beim Gewinnspiel durch die Teilnehmer mitgeteilt oder von diesen erhoben werden, werden nur dem Veranstalter und nicht Facebook bereit gestellt.
  5. Sämtliche Anfragen und Hinweise bezüglich des Gewinnspiels sind ausschließlich an den Veranstalter und nicht an Facebook zu richten

Verkehrsunfall durch wegrollendes Fahrzeug in Schmelz

Am Samstag, 11.08.2018 ereignete sich gegen 12:00 Uhr in der Straße Krappelroth in 66839 Schmelz ein Verkehrsunfall, bei welchem nicht unerheblicher Sachschaden entstand und sich eine Person  leicht verletzte. Ein 46-jähriger Paketzusteller aus Saarbrücken stellte sein Fahrzeug in der stark ansteigenden Straße „Zedernweg“ ab. Offenbar sicherte er das Fahrzeug nicht ausreichend gegen Wegrollen. Der Wagen rollte dadurch rückwärts die stark abschüssige Straße hinunter. Der Paketzusteller erkannte dies und wollte im Nachlaufen die Fahrertür öffnen um ins Fahrzeug zu gelangen und Schlimmeres zu verhindern, wurde hierbei allerdings eingeklemmt und bis zur Unfallendstellung mitgeschleift. Das Fahrzeug rollte über die Einmündung Zedernweg/Krappelroth und kollidierte mit einem geparkten Fahrzeug, welches durch die Wucht des Aufpralls in die Hausfront eines Anwesens in der Straße Krappelroth geschoben wurde. Der Pkw-Führer wurde glücklicherweise nur leicht verletzt, an beiden beteiligten Fahrzeugen entstand aber Totalschaden und die Hausfassade wurde beschädigt.

Bedrohung mittels Schusswaffe in Schmelz

Am Sonntag, 12.08.2018, wurde die Polizei Lebach gegen 04:27 Uhr darüber in Kenntnis gesetzt, dass es vor einer Gaststätte in der Primsweilerstraße in 66839 Schmelz-Hüttersdorf zu einer Auseinandersetzung gekommen sei, wobei auch eine Schusswaffe (Pistole) auf eine Person gerichtet worden sei. Bei Eintreffen war der Vorfall bereits beendet und der Tatverdächtige (38-jähriger Mann aus Weiskirchen) hatte sich bereits von der Örtlichkeit entfernt. Zu einem Schusswaffengebrauch kam es nicht. Die Personalien des Tatverdächtigen konnten ermittelt werden. Den Beamten wurde geschildert, dass er im Verlaufe des Streites sein Auto holen war, dort ausstieg und dann mit einer schwarzen Pistole auf seinen Kontrahenten, einen 22-jährigen Mann aus Schmelz zielte. Zuvor hätte er die Waffe erkennbar durchgeladen. Der Kontrahent ging auf den Tatverdächtigen zu und konnte ihm in einem Gerangel die Waffe entreißen und zur Seite werfen. Danach sei der Tatverdächtige geflüchtet.
Die Waffe konnte sichergestellt werden. Es handelte sich um eine Schreckschusswaffe. Es wurden mehrere Anzeigen gegen den Tatverdächtigen gefertigt. Die Ermittlungen dauern an.

Diebstahl aus Pkw

Diebstahl aus einem Pkw

Heusweiler: Am vergangenen Freitag im Zeitraum zwischen 18:00 und 22:00 Uhr wurde auf einem Park &  Ride Parkplatz zwischen Heusweiler und Eiweiler unmittelbar neben der Autobahnauffahrt zur A 8 an einem Pkw die Seitenscheibe an der Beifahrertür eingeschlagen. Der unbekannte Täter entwendete aus dem Fahrzeug ein Navi.

Die Polizeiinspektionen Völklingen und Köllertal bitten Zeugen des Diebstahles, sich zu melden.

 

Tholey: Sicherungsmittel entwendet

Am Samstagmorgen verursachte der Fahrer eines Radladers in der Dirminger Straße in Tholey aufgrund eines Defekts eine längere Ölspur. Nach Erkennen des Schadens sicherte der Fahrer sofort die Gefahrenstelle ab und informierte die Polizei.

Zur weiteren Absicherung stellte die Polizei und der hinzugerufene Bauhof weitere Warnschilder und Leuchten auf, bis eine Reinigungsfirma die Straße gereinigt hatte.

Beim Einsammeln der Warnschilder stellte die Polizei fest, dass die beiden Leuchten fehlten, die durch unbekannte Täter entwendet wurden. Zeugen bitte beim PPost Tholey melden.

1 Schwerverletzter bei Unfall in Marpingen

Auf der Rheinstraße in Marpingen kam ein 48-jähriger Mann aus St. Wendel mit seinem Kleinkraftrad und bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von 25 Km/h zu Fall und wurde schwer verletzt ins MKH St. Wendel eingeliefert. Da Zeugen angaben,  das Kleinkraftrad sei mit einer Geschwindigkeit von 50 – 60 km/h geführt worden, wurde das Fahrzeug sichergestellt. Ein Leistungsgutachten wird feststellen, wie schnell das Fahrzeug wirklich war, was eine Zulassungs- und Steuerpflicht erforderlich werden ließe.

Fahrt unter Drogeneinfluss in Roden

Einer Streifenwagenbesatzung der PI Saarlouis fiel am Freitag gegen 22.28 Uhr in der Lindenstraße in Roden ein Ford Focus auf, welcher den Beamten bei Dunkelheit ohne Licht entgegen kam. Nachdem das Fahrzeug angehalten werden konnte bemerkte man, dass der 22 Jahre alte Fahrzeugführer unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Ihm musste eine Blutprobe entnommen werden. Zudem wurden bei ihm als auch bei seiner 16 Jahre alten Beifahrerin noch geringe Mengen von Betäubungsmittel aufgefunden. Es wurden mehrere Strafverfahren eingeleitet.

Containerbrand in Roden

In der Ritschstraße in Roden kam es am Samstag, gegen 20:51 Uhr zum Brand eines mit Bauschutt, Plastikabfällen und Pappe gefüllten Baucontainers. Ein daneben stehender Container mit Grünschnitt wurde wegen des schnellen Eingreifens der Feuerwehr nicht in Mitleidenschaft gezogen. Die Feuerwehr flutete den Container mit Löschwasser. Die Polizei ermittelt wegen Sachbeschädigung. Zeugen werden gebeten, sich mit der Polizei Saarlouis, Telefon 06831-9010 in Verbindung zu setzen.

Immer frisch informiert sein mit dem FCS-Newsletter von saarnews!
Regelmäßig alle News rund um den größten Verein des Saarlandes.

fcs@saarnews.com