Freitag, November 15, 2024
- Werbung -
Start Blog Seite 4005

Massive Probleme im Sulzbacher Fussball

Der Sulzbacher Fußball macht derzeit einen eher traurigen Eindruck. Der SV Eintracht Altenwald spielte um den Aufstieg in die Landesliga mit und hatte somit auch maßgeblichen Anteil am Schicksal des abstiegsbedrohten FC Neuweiler. Über diese beiden Vereine und über den SV Schnappach berichten wir in unserer nächsten Sulzer-Ausgabe. Heute beleuchten wir die Situation bei den drei anderen Vereinen.

 

FC Türkiyem Sulzbach

Der Migrationsverein, der seine Heimspiele in Hühnerfeld auf dem dortigen Kunstrasen austrägt, hat sich mit Platz Elf im hinteren Mittelfeld der Bezirksliga Saarbrücken eingefunden. Zehn Punkte betrug der Vorsprung auf den FC Neuweiler, so dass die Planungen für die neue Runde frühzeitig beginnen konnten. Erdogan Karaeli führt den Verein seit vergangenen August und kann auf ein spannendes erstes Amtsjahr zurückblicken. „Wir haben nicht die Möglichkeit, wie andere Vereine, auf Jugendspieler zurückgreifen zu können. Das liegt daran, dass wir alle Zeiten, in denen wir den Platz nutzen, bezahlen müssen. Das Geld fehlt dann für andere Ausgaben, wir können den Spielern nichts geben und können uns auch keine Jugendmannschaften leisten. Wir hätten gerne endlich einen eigenen Platz, eine Heimat. Doch da kommt von der Stadt seit Jahren fast nichts“, sagt er. „Wir sind ja ein Migrationsverein, haben eine Multi-Kulti-Truppe, leisten hier einen großen Beitrag zur Integration“, ergänzt er. Renommierte Spieler lassen sich so nicht holen, denn eine Mannschaft, die in der Bezirksliga um den Aufstieg mitspielt, muss finanziert werden. „Wir können mit Kameradschaft und Mannschaftsgeist dienen, langfristig möchten wir dann schon noch eine Klasse höher“, schließt Karaeli mit einem Wunsch ab, der sich aufgrund fehlender finanzieller Mittel nicht so leicht erfüllen lässt.

 

SC Viktoria Hühnerfeld: 

Der einstige Zweitligist ist mittlerweile in der untersten Klasse angekommen. Bei vier Punkten Rückstand auf den FC Neuweiler brauchten die Relegationsspiele nicht mehr abgewartet zu werden. Der Vereinsvorsitzende Andreas Strässer nennt mehrere Gründe, warum die Klasse nicht gehalten werden konnte. „In den letzten Jahren haben uns viele Spieler aus unterschiedlichen Gründen verlassen, das führte schon zum Landesliga-Abstieg und nun haben wir auch die Bezirksliga nicht halten können“. Dabei hat der Traditionsverein mit einem Kunstrasenplatz und einem Rasen-Stadion die beste Anlage in der Stadt. Höherklassigen Fußball gibt es für längere Zeit dort aber nur zu sehen, wenn Regionalligisten Testspiele austragen. Strässer nennt weitere Gründe für den Niedergang des Sulzbacher Fußballs. „Wir können in vielen Jugendklassen keine eigene ausreichend starke Mannschaft stellen. Eine Spielgemeinschaft mit anderen Sulzbacher Vereinen kam nicht zustande, unsere Jungs fahren jetzt nach Dudweiler oder Jägersfreude, um dort in einer SG zu trainieren und zu spielen. Das ist mit Aufwand verbunden, den nicht jeder auf sich nehmen will“, Strässer hofft, dass es in der Kreisliga nun einen Neuanfang gibt und in Kürze der Wiederaufstieg erreicht werden kann.

 

DJK Neuweiler:

Die DJK bekommt in ihrer Kreisliga A Halberg, in der sie zum Saisonabschluss den achten Rang belegte, nun mehrere Stadtderbys frei Haus geliefert. Das bringt noch mal Spiele, in denen mehr Zuschauer ans Stadion Koppshaus kommen. Die Platzteilung mit dem FC Neuweiler funktioniert, eine Fusion kommt nach wie vor aber nicht in Betracht. „Es würde sich dadurch ja nicht viel ändern, bessere Spieler bekommen wir dadurch nicht. Wir haben jetzt die Spielorte getauscht, weil das organisatorisch besser zu handhaben ist“, sagte der DJK-Vereinsvorsitzender Wolfgang Kunz. Auch für seinen Verein ist es fast unmöglich, eine eigenständige Jugend aufzubieten. „Unsere Nachwuchsspieler zieht es aufgrund der räumlichen Nähe eher nach St. Ingbert. Wir müssen dann immer wieder sehen dass wir sie zurückbekommen, wobei die Kreisklasse kein Aushängeschild ist. Trotzdem kamen in der Winterpause einige neue Spieler zu uns, so dass wir eine passable Rückrunde hinlegen konnten. Darauf wollen wir nun aufbauen“, ergänzt er. Auch beim bislang einzigen Sulzbacher Kreisliga-Vertreter fehlt es an Finanzmittel, um den Aufstieg anzustreben. „Wir wissen nicht wie andere benachbarte Vereine das machen, wir können nichts zahlen und werden deshalb auch nicht den Aufstieg anstreben, weil das finanziell nicht möglich ist“, sagt Kunz. Immerhin kann die DJK bei Heimspielen noch auf ein eigenes Vereinsheim zurückgreifen.

-ein Beitrag von Horst Fried-

 

Fortsetzung folgt

 

 

Der Sulzbach wird naturnah umgestaltet

0

Salinenpark als Aufenthaltsort wird erheblich aufgewertet

Mit einem offiziellen Spatenstich durch Roland Krämer, Staatssekretär für Umwelt und Verbraucherschutz, startete heute (13. Juni 2017) die Maßnahme zur Renaturierung des Sulzbachs in Sulzbach. Dabei wird der Bach auf einer Gesamtlänge von rund 1,2 Kilometern zwischen Salinenpark (ehemaliger Stadtpark) und Gemarkungsgrenze Dudweiler naturnah umgestaltet.

„Neben dem ökologischen Aspekt haben wir hier ein hervorragendes Beispiel, wie eine solche Maßnahme auch das Stadtbild aufwertet“, stellt Roland Krämer, Staatssekretär für Umwelt und Verbraucherschutz des Saarlandes, fest. „Die Renaturierung des Sulzbachs ist ein Paradebeispiel für Grüne Infrastruktur. Wir brauchen mehr öffentliche, natürlich auch private Räume die eine hohe Lebensqualität sichern. Dies ist hier gegeben.“ Insgesamt kommt es durch die Renaturierung des Sulzbachs zu einer Aufwertung der Vegetationsstrukturen. Das Angebot an Lebensräumen für Flora und Fauna werde deutlich vergrößert. Dies trage zur Steigerung der ökologischen Vielfalt und des Artenreichtums bei, so der Staatssekretär.

„Die Renaturierung des Sulzbachs hilft uns nicht nur beim Hochwasserschutz. Sie trägt auch zu einer Aufwertung des Salinenparks bei. Ich freue mich heute schon darauf, den Park in fertigem Zustand an die Bevölkerung zurückzugeben“, bekräftigt Michael Adam, Bürgermeister der

Stadt Sulzbach. Die Bürgerinnen und Bürger sowie Freizeitsportler werden von dem schönen Landschaftsbild profitieren. „Der Naherholungswert wird damit erheblich gesteigert“, so Adam.

Bei der Maßnahme handelt es sich um eine ökologische Ersatzmaßnahme für die geplante Sanierung der Bergehalde Maybach durch die RAG Montan Immobilien. Mit der Umsetzung der Maßnahme als Generalübernehmer einschließlich der im Vorfeld notwendigen Abstimmungen und Verhandlungen ist die Landschaftsagentur Plus GmbH beauftragt. „Als Landschaftsagentur Plus haben wir inzwischen viele Jahre Erfahrung in Planung und Ausführung ökologischer Maßnahmen, insbesondere auch bei der Renaturierung von Fließgewässern. Wir sind Experten auf dem Gebiet. Erst in der letzten Woche haben wir eine Fachtagung zum Thema  „Grüne Infrastruktur als Zukunftsstrategie“ mit 100 Teilnehmern durchgeführt“, bekräftigte Martin Strauß, Geschäftsführer der Landschaftsagentur Plus.

„Als Immobilientochter der RAG sorgen wir an zahlreichen Standorten an Ruhr und auch an der Saar für nachhaltige Folgenutzungen auf ehemaligen Bergbauflächen. Wir zeigen unsere Verantwortung und arbeiten gemeinsam mit dem Land und den Kommunen, selbstverständlich aber auch mit den Bürgern vor Ort daran, etwas zu entwickeln,  das zur Region passt, wirtschaftlich machbar, ökologisch sinnvoll und attraktiv für die Menschen  ist. So leisten wir Beiträge zum Strukturwandel im Saarland“, betonte Rudolf Krumm, Prokurist der RAG Montan Immobilien. Darüber hinaus bestehe eine besondere Beziehung zur Stadt Sulzbach. Bis ins letzte Jahr hatte das Unternehmen seinen saarländischen Firmensitz im Mellinweg.

Für die Umsetzung der Maßnahme werden rund 10.000 Kubikmeter Erdmassen ausgebaut. Es ist vorgesehen, dass begradigte

Gewässerabschnitte, dort wo es möglich ist, zu verbreitern, Ufer- und Sohlbefestigungen zu entfernen und die Uferböschungen abzuflachen. Es werden naturnahe Gewässerschlingen angelegt, neue Hochwasserrückhalteflächen geschaffen und standortgerechte Gehölze angepflanzt (50 Solitär Hochstämme, 800 Heister und 800 Uferstauden). Damit kann der neue Gewässerlauf etwa 10 Millionen Liter Wasser aufnehmen.

Pfändungsfreigrenzen: Erhöhung nicht verpassen

Verbraucherzentrale des Saarlandes e. V.:

Ab dem 1. Juli 2017 können Schuldner mit regelmäßigem Einkommen ein Plus in ihrer Haushaltskasse verbuchen: Die Pfändungsfreigrenzen werden um gut 5,5 Prozent erhöht.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Arbeitgeber sind zur automatischen Beachtung der neuen Pfändungsfreibeträge verpflichtet.
  • Betroffene Schuldner sollten sich vorsorglich trotzdem vergewissern, ob die neuen Pfändungsgrenzen bekannt sind.
  • Bei Gerichtsbeschluss oder Bescheid wirken die Pfändungsfreigrenzen nicht automatisch.

Bei einer Pfändung von Einkommen auf der untersten Stufe liegt der Freibetrag fortan bei 1.139,99 Euro, beim Pfändungsschutzkonto sind künftig 1.133,80 Euro geschützt. Die neuen Pfändungsfreigrenzen gelten ohne Übergangsregelung und müssen automatisch sowohl von Arbeitgebern bei Lohnpfändungen und Lohnabtretungen als auch von Kreditinstituten bei einem Pfändungsschutzkonto beachtet und umgehend eingeräumt werden. Per Gericht oder Vollstreckungsstelle öffentlicher Gläubiger festgesetzte individuelle Freibeträge muss der Schuldner selber ändern lassen.

Neue Pfändungstabelle beachten

Die neue Pfändungstabelle erfasst alle Arbeitseinkommen und pfändbaren Sozialleistungen, die nach dem 1. Juli 2017 zur Auszahlung gelangen. Durch die Erhöhung kann etwa ein alleinstehender Schuldner ohne Unterhaltspflicht bei einem monatlichen Nettoeinkommen von 1.300 Euro jetzt 1.183,66 Euro von seinem Lohn behalten. Ist er für eine Person unterhaltspflichtig, kann nichts gepfändet werden. Die aktuellen Pfändungsgrenzen sind im Internet unter www.bundesgesetzblatt.de zu finden.

Weitere  Informationen erhalten Sie in der Verbraucherzentrale des Saarlandes e.V.

Grundsätzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, die neuen Pfändungsfreibeträge automatisch zu beachten, und zwar auch bei schon länger laufenden Pfändungen und

Abtretungen. Vorsorglich empfiehlt es sich jedoch, dass sich von Pfändung oder Abtretung betroffene Schuldner beim Arbeitgeber oder Sozialleistungsträger erkundigen, ob die neue Pfändungstabelle bekannt ist und angewendet wird. Damit kann irrtümlichen Auszahlungen an den pfändenden Gläubiger vorgebeugt und eine möglicherweise Arbeitsplatz gefährdende Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber vermieden werden.

Überweisen Arbeitgeber, Sozialleistungsträger oder Kreditinstitute versehentlich noch nach der alten Tabelle, kann der Schuldner von diesen die Nachzahlung der irrtümlich an den Pfändungsgläubiger zu viel gezahlten Beträge verlangen.

Automatische Anpassung des Pfändungsschutzkontos (P-Konto)

Die automatische Anpassung an die neuen Freigrenzen gilt natürlich auch für das Pfändungsschutzkonto. Kreditinstitute müssen hier sowohl den geänderten Sockelfreibetrag von jetzt 1.133,80 Euro für den Kontoinhaber als auch die angehobenen Freibeträge für weitere Personen (426,71 Euro für die erste, weitere jeweils 237,73 Euro für die zweite bis fünfte Person) automatisch berücksichtigen. Betroffene müssen keine neuen Bescheinigungen vorlegen.

Bildungsminister Ulrich Commerçon bei der Landespressekonferenz: „Digitale Bildung gibt es nicht zum Nulltarif.“

  • Das Saarland ist bei der digitalen Bildung auf einem guten Weg, um die aus dem „DigitalPakt Schule“ von Bund und Ländern hervorgehenden Verpflichtungen zu erfüllen.“
  • „Die 60 Millionen vom Bund dürfen keine Einmalleistung sein: Viel zu lange wurden die Kommunen und Schulträger allein gelassen.“
  • „Lehrkräfte haben eine Schlüsselrolle bei der digitalen Bildung. Ihnen muss ausreichend Arbeitszeit für das Erlernen der notwendigen Fähigkeiten, der Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen sowie der Umsetzung im Unterricht zu Verfügung stehen.“ 

Bildungsminister Ulrich Commerçon sieht das Saarland gut vorbereitet für die im Koalitionsvertrag festgelegten Ziele bei der digitalen Bildung und die Umsetzung der Vereinbarungen der gemeinsam zwischen Bund und Ländern vereinbarten Eckpunkte des DigitalPakts Schule. „Das Lernen mit Medien und die Beschäftigung mit den Auswirkungen der Digitalisierung spielt nicht nur eine immer größere Rolle im Unterricht. Es wird ihn auch nachhaltig verändern.“

Bei der Landespressekonferenz am 13.06.2017 machte er deutlich, dass es im Saarland – wie auch in ganz Deutschland – noch Nachholbedarf gebe, die Grundlagen aber gelegt seien. Insbesondere der Bedarf für den Ausbau der Breitbandanbindung und der Schulhausvernetzung der Schulen sei offensichtlich. Das geht auch aus der IT-Erhebung an saarländischen Schulen im letzten Jahr hervor. „Zu lange wurden die Kommunen und Schulträger, die für die Ausstattung der Schulen verantwortlich sind, vom Bund allein gelassen. Deshalb darf der Digitalpakt Schule auch keine einmalige Leistung bleiben. Erforderlich ist vielmehr, sicherzustellen, dass die Kommunen in der Lage sind, dauerhaft ihren Verpflichtungen nicht nur für eine angemessene IT-Ausstattung nachzukommen, sondern auch die Wartung und den notwendigen Support leisten können. Dass sich der Bund nun engagiert und aktiv wird, ermöglicht uns, all unsere Projekte breiter aufzustellen und das im März veröffentlichte Landeskonzept Medienbildung auf der Grundlage weiterer Ressourcen umzusetzen. Wir tun das im Schulterschluss mit den Kommunen. Die bisherigen Gespräche haben deutlich gemacht, dass die Schulträger und das Ministerium an einem Strang ziehen“, betonte der Minister.

Im Mittelpunkt der Maßnahmen stehe jedoch die Befähigung zum mündigen Kind und mündigen Jugendlichen sowie Lehrerinnen und Lehrer, die sich auf eine veränderte und offene Lernkultur einlassen: „Im Saarland konzentrieren wir uns deshalb auch sehr stark auf die Lehrkräfte und bieten vielfältige Möglichkeiten der Unterstützung und Fortbildungen an. Denn es ist klar, dass ausreichend Arbeitszeiten für das Erlernen der notwendigen Fähigkeiten, die Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen sowie die Umsetzung im Unterricht zur Verfügung stehen müssen. Ich werde mich deshalb für ein langfristiges Finanzierungskonzept einsetzen, damit die notwendigen Ressourcen landesseitig zur Verfügung gestellt werden und auch das im Koalitionsvertrag geplante „Kollegium der Zukunft“ umgesetzt werden kann.“

Das Saarland kann bereits auf viele erfolgreiche Projekte zurückgreifen, die in den letzten Jahren initiiert wurden, z. B. Calliope, Internet-ABC und Medienkompass an Grundschulen sowie Medienscouts, Smart School, ProfIL und Aufbau einer Lernplattform im Pilotmodell an weiterführenden Schulen sowie das Investitionsprogramm Medienschulen und die zahlreichen Projekte und Workshops der AG Medienkompetenz für alle Schulen.

Insbesondere gibt es zahlreiche Lehrerinnen und Lehrer, die sich engagieren. Minister Commerçon lobte diesen besonderen Einsatz: „Ich möchte auf diesem Weg auch den Lehrerinnen und Lehrern danken, die sich seit Jahren intensiv dem Thema widmen und nicht nur im Unterricht mit und über Medien lehren, sondern sich auch selbst als Lernende begreifen und mit viel Engagement in ihren Schulen und darüber hinaus wirken.“

Konkret geplant sind in dem Zusammenhang bereits folgende Vorhaben:

  • Entlastung der Lehrkräfte bei Wartung und Support durch standardisierte Vorgehensweise bei Beschaffung und Pflege der IT-Geräte.
  • Aufbau einer Beratungsstelle Medienbildung – angesiedelt beim LPM – mit angeschlossenem Beratungsnetzwerk von Experten und Expertinnen, die den Schulen in medienpädagogischen, technischen und juristischen Fragen beratend zur Seite stehen. Beratungsstelle und Netzwerk dienen als zentrale Anlaufstelle für die Lehrerinnen und Lehrer.
  • Einsatz digitaler Medien und Vermittlung mediendidaktischer Gesichtspunkte bei allen Fortbildungen für alle Fächer und Themen beim LPM.

Für das kommende Schuljahr sind folgende zusätzliche Vorhaben geplant:

  • Ausbau ProfIL – und damit Zugang zur Fachgruppe „Medienbildung und Einsatz digitaler Medien im Unterricht“ – für Gemeinschaftsschulen.
  • Basiscurriculum „Medienbildung“ zum Schuljahr 2018/19
  • Zentrum für Medienbildung: Unterstützungsangebote für die Entwicklung von medienbezogenen Schulentwicklungskonzepten bei allen Schulen
  • Ausbau einer lernförderlichen Infrastruktur und IT-Ausstattung: Bis Jahresende Vereinbarung mit den Kommunen und Schulträgern über einen neuen Rahmenvertrag „IT-Nutzung und Standards“
  • Ausbau der Zusammenarbeit mit RLP in den Bereichen Lehrkräftefortbildung, digitale Bildungsmedien und beim Medienkompass für die Sek. I.
  • Weiterentwicklung informatische Basisbildung an Grundschulen und Sek. I (u.a. Calliope) und Smart School
  • Fortsetzung der Beteiligungsveranstaltungen zum Landeskonzept Medienbildung und Beginn der Steuerungsgruppe „Medienbildung  in  saarländischen  Schulen“ mit Partnern der AG Medienkompetenz sowie außerschulischen  Bildungseinrichtungen und Institutionen, Kultureinrichtungen, Verbänden, Studienseminaren, Schulträgern sowie Hochschulen

Insgesamt werden bis zum Jahr 2021 folgende Vorhaben umgesetzt:

  • Verbindliche Integration von Medienbildung in die Lehrpläne und Prüfungsordnungen,
  • Verbindliche Entwicklung von medienbezogenen Schulentwicklungskonzepten bei allen Schulen,
  • Verbindliche Integration von Medienbildung in die erste und zweite Ausbildungsphase der Lehrkräfteausbildung,
  • Bereitstellung digitaler Unterrichtsmaterialen für Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler,
  • Saarländische Lernplattform auf Basis einer landesweiten Bildungscloud.

OB Schneidewind erfreut über neue Regelung bei Bosch Zeitgewinn für neue Produktionslinien in Homburg nutzen

Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind zeigte sich aktuell erfreut über die Einigung bei der Bosch GmbH, mehrere Hundert Arbeitsplätze in Homburg bis Ende 2018 zu sichern. „Auch wenn diese Entscheidung vor allem auf der aktuell positiven Marktlage basiert, ist sie erfreulich für die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Bosch und gut für den Standort Homburg“, erklärte der OB. Daher sei er der Unternehmensführung dankbar für diesen Weg. Schließlich sichere Bosch in Homburg nicht nur in den eigenen Werken Beschäftigung und Kaufkraft, sondern auch bei den zahlreichen Zulieferbetrieben und Dienstleistern, die für Bosch tätig sind.

 

Gleichzeitig sprach Oberbürgermeister Schneidewind die Hoffnung aus, dass die nun gewonnene Zeit dafür genutzt werden könne, mit neuen Produktionslinien den Standort in Homburg nicht nur zu sichern, sondern für die Zukunft zu stärken.

 

Schneidewind hatte im August 2016 bei einer Kundgebung der IG Metall auf dem Gelände von Bosch unter dem Motto „Bosch bleibt“ zugesagt, sich für den Standort Homburg stark zu machen. Im September vergangenen Jahres hatte er mit seiner Vertreterin Christine Becker das Gespräch mit der Unternehmensleitung in Stuttgart gesucht. Auch dabei hatte der Verwaltungschef auf die Bedeutung von Bosch in Homburg und im Saarland hingewiesen und sich dafür ausgesprochen, die Verlagerung zukunftsträchtiger Technologien nach Homburg zu prüfen.

Die neue Freiheit der Saarländer – europaweiter Wegfall der Roaming-Gebühren bei Smartphone & Co.

ab dem 15.06.2017 kann ganz ohne Reue europaweit zum Inlandstarif gesurft, gesimst und telefoniert werden. Das gilt für alle Bürger der europäischen Union, die in das EU-Ausland reisen.

Doch insbesondere im Saarland hat der Grenzübertritt in das benachbarte Frankreich oder Luxemburg nun den besonderen Vorzug, dass beim Besuch und/oder Einkauf im Nachbarland, Smartphone und Co. angewendet werden können und dabei nicht mehr gezahlt werden muss als beim Heimtarif.

Doch Achtung: Es gibt Mobilfunktarif-Tarife, bei denen die Auslandsnutzung von vornherein nicht möglich ist.

Im Zweifelsfall wenden sie sich an ihren Anbieter und fragen nach!

Tag der Artenvielfalt vom 16. bis 18. Juni: Feldbiologen forschen im Nationalpark Hunsrück-Hochwald

0

Die Natur und ihre Einzigartigkeit, aber auch ihre Schutzbedürftigkeit  entdecken – das ist das Ziel des Tages der Artenvielfalt, der von Freitag bis Sonntag, 16. bis 18. Juni, veranstaltet wird. Dieses Mal werden Artexperten und Feldbiologen den Nationalpark Hunsrück-Hochwald erkunden.

Zum Auftakt am Freitagabend werden die Artenkenner vom Bunker Börfink aus (liegt direkt an der Kreisstraße K 49, etwas nördlich außerhalb von Börfink) zunächst an einer von drei Exkursionen – Fledermaus-Exkursion, Fangaktion „Nachtaktive Insekten“ und Amphibien-Exkursion – teilnehmen.
Die erfahrenen Naturforscher und -forscherinnen der DELATTINIA (Naturforschende Gesellschaft des Saarlandes e. V.) und der POLLICHIA (Verein für Naturforschung und Landespflege e. V.) werden am Samstag im Nationalpark ausschwärmen und den ganzen Tag in einem vorher definierten Gebiet so viele Tier- und Pflanzenarten wie möglich erfassen.
Die ersten Ergebnisse werden samstags gegen 17 Uhr in Anwesenheit von Pressevertretern dokumentiert und bewertet.
Am Sonntag sollen sich dann auch alle Besucherinnen und Besucher über die Ergebnisse informieren und bei den angebotenen Exkursionen den Nationalpark und seine Flora und Fauna erleben können.

Einige Programmpunkte des Besuchertages am Sonntag:
Jeweils ab 10 Uhr Exkursionen zu verschiedenen Themen unter Führung von Experten der DELATTINIA, der POLLICHIA und des Nationalparks:
• Naturkundliche Exkursion mit Dr. Steffen Caspari (DELATTINIA) in den Ochsenbruch
Treffpunkt: Wanderparkplatz Börfinker Ochsentour an der K 49 zwischen Börfink und Bunker Erwin

• Naturkundliche Exkursion mit Manfred Smolis (POLLICHIA) in den Nationalpark
Treffpunkt: Wanderparkplatz Börfinker Ochsentour an der K 49 zwischen Börfink und Bunker Erwin

• Pflanzen-Exkursion mit Dr. Andreas Bettinger (DELATTINIA) in die Wiesen bei Börfink
Treffpunkt: Forellenhof Trauntal

Über Ihr Interesse an einer Berichterstattung würden wir uns freuen.

Umweltminister Jost nennt Eckpunkte für Bau und Betrieb eines Nationalpark-Tores in Otzenhausen – Wirtschaftsministerin Rehlinger sieht Qualitätsschub durch Partner-Initiative

„Der Nationalpark „Hunsrück-Hochwald“ leistet einen unverzichtbaren Beitrag zur Umsetzung der „Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt“. Naturbegeisterte Wanderer wollen wir zukünftig im Besucherzentrum Nationalparktor in Otzenhausen empfangen. Den Betriebskostenanteil des Landes für das Projekt des Nationalpark-Tores werden wir sicherstellen.“ So steht es im neuen Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD.
Auf dieser Grundlage hat das Land gemeinsam mit dem Landkreis St. Wendel sowie den Gemeinden Nonnweiler und Nohfelden einige Eckpunkte für den weiteren Projektfortschritt verabredet. Diese Regelungen zu Verfahrensfragen und Organisationsstruktur hat Umweltminister Reinhold Jost anlässlich des Festes zum Geburtstag des Nationalparks vorgestellt:

1. Das Land, vertreten durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr (MWAEV), fördert den Bau des Nationalpark-Tores im Rahmen der zur Verfügung stehenden EU-Mittel und eines eigenen Landesanteiles in Höhe von 70 % der zuwendungsfähigen Baukosten. Baunebenkosten (u. a.  Planungskosten) und Projektsteuerungskosten werden prozentual zu den zuwendungsfähigen Baukosten gefördert. Insgesamt darf für die Baumaßnahme ein Gesamtkostenvolumen von 5 Mio. € brutto nicht überschritten werden. Der Eigenanteil von 30% ist vom Projektträger (Gemeinde Nonnweiler) zu finanzieren. An diesem Kostenrahmen orientiert sich die Planung derart, dass neben dem eigentlichen Gebäude auch die Außenanlagen unter Einbeziehung des bereits bestehenden Keltendorfes das Interesse verschiedener Zielgruppen bedienen und sowohl Gestaltung als auch Funktionalität maximal attraktiv und anziehend für Besucher wirken soll.
2. Planung und Bau des Besucherzentrums/Nationalpark-Tor Keltenpark Otzenhausen sind nach den derzeitigen konzeptionellen und gutachterlichen Überlegungen mit derzeit ca. 4,5 Mio. € netto veranschlagt. Hierin sind auch die Kosten für eine Erstausstellung enthalten.
3. Für die Finanzierung des Eigenanteils in Höhe von 30 % der förderfähigen Gesamtkosten wird seitens der Gemeinde Nonnweiler eine finanzielle Beteiligung durch den Landkreis St. Wendel für erforderlich gehalten, um das Projekt auf kommunaler Seite zu bewältigen. Eine darüber hinausgehende finanzielle Beteiligung durch das Land, zum Beispiel im Rahmen einer Bedarfszuweisung, muss zu gegebener Zeit geprüft werden.
4. Land und Gebietskörperschaften müssen sich noch über eine geeignete Trägerstruktur für Bau und Betrieb des Nationalpark-Tors vereinbaren, z.B. einen Zweckverband.
5. Das Land wird sich an der Trägerstruktur beteiligen und hat den Gebietskörperschaften eine finanzielle Beteiligung zu einem Drittel an dem Betriebskostendefizit, aber maximal bis zu 75.000 €/Jahr, zugesagt.

Minister Jost: „Wir wollen das Projekt Nationalpark-Tor jetzt zügig umsetzen. Bis Ende dieses Jahres soll die Trägerstruktur stehen. 2018 wäre Planungsphase, anschließend Bauphase mit dem Ziel, das Nationalpark-Tor 2019/2020 zu eröffnen. Ich halte dieses Besucherzentrum auf saarländischer Seite für enorm wichtig – als erkennbarer Zugang zum Nationalpark für die Saarländerinnen und Saarländer und als Vermarktungs-Baustein für dieses grenzüberschreitende Vorzeigeprojekt.“

Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger sieht im Nationalpark eine große Chance für die Region: „Nicht nur der Naturschutz und die Artenvielfalt profitieren, auch der Tourismus. Ein Nationalpark ist immer auch ein Imagefaktor, der Ansatzpunkte für das überregionale Marketing bietet.“ Vor diesem Hintergrund komme dem geplanten Besucherzentrum eine wichtige Rolle zu. Das Wirtschaftsministerium habe deshalb auch vorsorglich erhebliche Mittel zu seiner Unterstützung vorgesehen: „Das kann bis in die Größenordnung von 3,5 Mio. Euro gehen, die wir mit Unterstützung der EU aus dem Regional-Fonds zur Verfügung stellen können.“
Von der Partner-Initiative des Nationalparks geht nach der Einschätzung der Ministerin „ein Qualitätsschub für die Region“ aus. Ziel sei es, den Ansprüchen der Besucher besser gerecht zu werden. Rehlinger: „Wer den Nationalpark besucht, will nicht nur ein Naturerlebnis. Er will auch einkehren, regionale Produkte genießen, mehr über die Kultur erfahren und sich bei perfektem Service gut erholen.“
Als „Partner der Nationalen Naturlandschaften“ werden regional ansässige Betriebe aus den Bereichen Beherbergung und Gastronomie ausgezeichnet, die hohe Qualitäts- und Umweltstandards nach bundeseinheitlichen Vorgaben erfüllen und in ihrer Region als Botschafter für den Schutz und die Erhaltung ihres Schutzgebiets fungieren. „Wir freuen uns, noch in diesem Jahr die ersten 24 Gastgeber als Partnerbetriebe auszeichnen zu können.“ Im Saarland zurzeit sechs Betriebe die Kriterien, weitere zwei Betriebe sind noch im Zertifizierungsprozess. „Die Partner unterstützen tatkräftig die Tourismus Zentrale Saarland beim Marketing und bei der Entwicklung attraktiver touristischer Produkte in der Nationalparkregion“, so die Ministerin.
Rehlinger: „Wir setzen auf Wachstum und Qualität zugleich. Wir wollen einen Tourismus, der die Umwelt möglichst in Ruhe lässt, und der sich verträgt mit den Menschen, die hier leben. Deshalb sagen wir: Klasse statt Masse.“

Schulobstprogramm: Schulen können sich ab sofort für das kommende Schuljahr anmelden

Auch im kommenden Schuljahr wird es Schulobst im Saarland geben.  „Ich freue mich sehr, dass es uns gelungen ist, trotz nochmals gekürzter EU-Mittel auch im kommenden Schuljahr das beliebte Obstprogramm ohne Abstriche fortführen zu können. So können wir sicherstellen, dass wieder viele unserer Kinder mit frischem Obst und Gemüse versorgt werden können“, so der Minister für Umwelt und Verbraucherschutz, Reinhold Jost. Ab sofort können sich Grund- und Förderschulen für das saarländische Schulobstprogramm anmelden. Aber auch weiterführende Schulen (5. und 6. Schuljahr) sind im Kreis der Bewerber für die kostenlosen Obst- und Gemüselieferungen willkommen. Sollten die finanziellen Mittel es zulassen, werden auch Kindertagesstätten in das Programm aufgenommen. Anmeldeschluss ist der 30. Juni 2017. Die Obst- und Gemüselieferungen beginnen in der KW 36.
Rund 28.500 Kinder in 270 Einrichtungen kamen vergangenes Schuljahr in den Genuss von frischen Obst- und Gemüsesnacks. Das Saarland war das erste Bundesland, das das EU-Schulobstprogramm als begleitende Maßnahme zur eigentlichen Schulverpflegung eingeführt hat.

Nähere  Informationen sowie die Anmeldungs- bzw. Bewerbungsunterlagen sind auf der Homepage des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz zu finden: http://www.saarland.de/65218.htm

Hintergrund:
Für die Umsetzung des EU-Schulprogramm im Saarland sind für das Jahr 2017/2018 Mittel in Höhe von 920.000 € eingestellt, wovon 357.000 Euro aus  EU-Mitteln finanziert werden. Die Teilnahme an dem für die Einrichtungen kostenlosen Programm ist freiwillig. Die Zahl ist seit Beginn des Programms stetig gestiegen. Geliefert wird frisches, unverarbeitetes Obst und Gemüse aus der Europäischen Union sowie den angrenzenden Mittelmeeranrainerstaaten, das zum rohen Verzehr geeignet ist, sowie Bananen.

Über 71.000 Euro für den Naturpark Saar-Hunsrück

Der Naturpark Saar-Hunsrück ist ein seit fast 40 Jahren bestehendes grenzüberschreitendes Schutzgebiet im Saarland und in Rheinland-Pfalz. Der Trägerverein „Naturpark Saar-Hunsrück e.V.“ wird seitens des Saarlandes mit einer institutionellen Förderung in Höhe von 71.600 Euro unterstützt. Einen entsprechenden Zuwendungsbescheid hat der Staatssekretär im Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, Roland Krämer, an die Geschäftsführerin des Vereins, Gudrun Rau, übergeben.

„Die institutionelle Förderung des Vereins ist eine Investition für die Menschen und in die ländliche Region sowie deren Strukturen“, sagt Krämer. „Der Verein leistet im Rahmen der Zielsetzungen seines Handlungsprogramms eine unverzichtbare Entwicklungsarbeit für die Dörfer und ist eine wichtige Säule im Bereich der Umweltbildung für die Menschen.“

Der „Naturpark Saar-Hunsrück e.V.“ mit Hauptsitz in Hermeskeil hat sechs Informationsbüros, drei davon im Saarland. Die Landschafts- und Gebietskulisse des Naturpark Saar-Hunsrück setzt sich aus dem südwestlichen Hunsrück, dem Saargau und dem Saartal mit seinen begleitenden Höhenzügen zusammen. Über die Hälfte der insgesamt 2.055km² großen Naturparkfläche liegt im Saarland und umfasst die Landkreise Neunkirchen, St. Wendel, Saarlouis und Merzig-Wadern.

„Viele Orte identifizieren sich mit dem Naturpark Saar-Hunsrück und nutzen das Potenzial im Tourismusbereich, für Vermarktungsinitiativen oder im Hinblick auf Aktionsprogramme rund um das Thema Natur und Mensch. Wir wünschen uns, dass alle Regionen die Vorteile erkennen, die der Naturpark mit sich bringt. Eine stärkere Zusammenarbeit nutzt nicht zuletzt der Zukunftsfähigkeit unserer Region“, so Krämer.

Der Naturpark ist ein großräumiges Schutzgebiet nach Naturschutzrecht, der aufgrund seiner facettenreichen, kulturlandschaftlichen Ausprägung besonders geeignet ist für natur- und landschaftsgebundene Erholung. Dort wird eine nachhaltige Form des Tourismus gefördert, bei der die Interessen von Naturschutz und Landschaftspflege gewahrt bleiben. Naturparke sind Basis für eine nachhaltige Regionalentwicklung.

Immer frisch informiert sein mit dem FCS-Newsletter von saarnews!
Regelmäßig alle News rund um den größten Verein des Saarlandes.

fcs@saarnews.com