Marktcheck der Verbraucherzentralen deckt Benachteiligungen auf
Verträge rund um die ambulante Pflege sind oft intransparent. Das ergab eine Untersuchung der Verbraucherzentralen Berlin, Brandenburg und Saarland. Überprüft wurden Verträge mit Vermittlungsagenturen und ausländischen Betreuungsdiensten zur sogenannten „24-Stunden-Betreuung“.
„Die Hälfte der Vermittler bot überhaupt keinen schriftlichen Vertrag an. Verbrauchern fehlt so der Nachweis über die mit der Vermittlungsagentur vereinbarten Leistungen und Kosten“, so Martin Nicolay, Jurist bei der Verbraucherzentrale des Saarlandes. Kommt es zum Konflikt mit dem Anbieter, wirkt sich dies als Nachteil aus.
Außerdem sind die Gesamtkosten für die Betreuungskraft häufig nicht klar geregelt. „Neben den eigentlichen Betreuungskosten finden sich an anderen Stellen im Vertrag oft noch Entgelte für Heimfahrten, Kost und Logis sowie die Telefon- und Internetnutzung durch die Betreuungskraft“, erläutert Martin Nicolay. Verbraucher müssten die Verträge daher erst auf zusätzliche Kosten durchforsten, um ihre monatliche Gesamtbelastung zu errechnen.
Schwierig ist es für Verbraucher auch zu erkennen, ob die Betreuungskraft nach geltendem Recht beschäftigt ist. „Zwar werben viele Anbieter damit, dass die vermittelten Betreuer legal arbeiten“, so Nicolay. „Letztlich verpflichtete sich jedoch kein Betreuungsanbieter der Stichprobe vertraglich dazu, den Sozialversicherungsnachweis der Betreuungskraft, das sogenannte A1-Formular, auch vorzulegen. Dieses von den Behörden im Entsendeland ausgestellte Formular ist für Verbraucher allerdings die einzige Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit des Arbeitsverhältnisses zu überprüfen“, erläutert der Jurist.
Besonders auffällig ist auch, dass viele Verträge nach dem Tod des Verbrauchers noch eine Woche oder länger weiterlaufen sollen. Obwohl keine Betreuungsleistungen mehr erbracht werden, fallen so einige Hundert Euro zusätzlich an.
Der ausführliche Bericht mit allen Ergebnissen, einem Fallbeispiel und Tipps für Verbraucher kann auf der Webseite der Verbraucherzentrale unter www.verbraucherzentrale.de/marktchecks-pflegevertrag heruntergeladen werden.