Dienstag, November 19, 2024
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DIE LINKE Sulzbach: Besuch beim ZDF in Mainz

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Seit das Wort „Lügenpresse“ in Umlauf ist werden Nachrichtensendungen aufmerksamer betrachtet und auf Wahrheitsgehalt oder Tendenzen geprüft. Der Gemeindeverband Sulzbach-Quierschied der Linken bietet am 16. Dezember Gelegenheit zu einer Besichtigung des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF) in Mainz.

Wie und wo entstehen Sendungen wie „heute“, „heute Journal“ oder auch die „heute show“? Warum hat sich das öffentlich-rechtliche Fernsehen auf ZDFneo, 3sat, Phönix oder auch arte ausgeweitet und was unterscheidet ARD und ZDF von RTL und Vox. Warum sind Rundfunkgebühren notwendig? Diese und andere Fragen erhalten 50 interessierte Menschen beantwortet, wenn sie mit den Linken nach Mainz fahren.

Organisiert hat den Ausflug die Linken-Landtagsabgeordnete und frühere Journalistin Birgit Huonker, weswegen der Bus auch in ihrem Wohnort Riegelsberg abfährt. Für Interessenten aus Quierschied, Fischbach und Göttelborn gibt es gegebenenfalls eine Transfergelegenheit zur Abfahrt, kündigte der Gemeindeverbandsvorsitzende Wolfgang Willems an.

Zwischen zehn und 15.30 Uhr gibt es neben einer Senderbesichtigung Gelegenheit, mit leitenden Mitarbeitern des Senders wie Dr. Lutz Köhler als Hauptabteilungsleiter Unternehmensplanung/Medienpolitik und dem Programmbereichsleiter von ZDFinfo, Robert Bachem, zu sprechen.

 

Mainzelmännchen sind anschließend nicht nur im ZDF-Shop zu kaufen, sondern auch beim Stadtbummel durch das weihnachtliche Mainz an Ampeln zu bestaunen. Die Rückfahrt ins Saarland ist für 20 Uhr vorgesehen. Die Fahrt kostet 15 Euro, „Essen und trinken“, darauf weist Huonker hin, „müssen selbst bezahlt werden.“

 

Anmeldungen – vorbehaltlich noch vorhandener Plätze – bitte als Mail unter dielinkesulzbach@aol.com.

 

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Tag des Ehrenamtes: Saarländerin mit Bundesverdienstorden ausgezeichnet

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Anlässlich des Tages des Ehrenamtes wird auf Vorschlag von Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer Margarita von Boch aus Rehlingen-Siersburg mit dem Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet. Bundespräsident Joachim Gauck verleiht der Ausgezeichneten am Montag (5.12.16) in Berlin im Schloss Bellevue die Ordensinsignien.

Margarita Isabell Maria von Boch engagiert sich seit über 16 Jahren im sozialen Bereich. Geboren und aufgewachsen in Argentinien lebt sie seit mehr als 40 Jahren im Saarland und ist Mutter dreier Töchter. Neben der Erziehung ihrer Kinder kümmerte sie sich auch um hilfsbedürftige und benachteiligte Kinder und Jugendliche. 1998 gründete sie deshalb den Verein Kinderhilfe Saar e.V., deren erste Vorsitzende sie bis heute ist. Mit großem persönlichem Engagement wirbt sie beachtliche Spendengelder ein, die an bedürftige Kinder und Jugendliche sowie an Einrichtungen und Projekte weitergegeben werden. Unter dem Motto „Kein Kind soll aufgrund seiner Herkunft von Bildung und Förderung ausgeschlossen werden“ unterstützt der Verein benachteiligte Kinder aus sozialschwachen Familien und zeigt ihnen Wege zu einem selbstbestimmten Leben. Dazu gehören Angebote zum sozialen Lernen, zur Persönlichkeitsentwicklung sowie Projekte zur musischen Bildung. Margarita von Boch kümmert sich auch um die gesunde Ernährung der Kinder und hat in verschiedenen Institutionen an sozialen Brennpunkten „das frühe Frühstück“ ins Leben gerufen. Darüber hinaus bezuschusst die Kinderhilfe Saar auch das Mittagessen von benachteiligten Kindern und Jugendlichen und unterstützt das Ferienprogramm „Ferien auf dem Bauernhof“.

FCS: Heimpleite gegen Stuttgarts Zweite

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„Robert kam schon nach dem Warmmachen zu mir und sagte: Da fehlt heute etwas“ sagte Dirk Lottner in der Pressekonferenz unmittelbar nach dem Spiel. Und so war es auch: Der FCS begann schläfrig. Bereits nach 4 Minute war Torhüter David Salfeld gefragt, als sich die Stuttgarter auf ihrer rechten Angriffsseite durchsetzen und schießen konnten. Nach 8 Minuten kam es dann auf der anderen Seite zum 1:0 Führungstreffer als Ristl unbehellig von jeglichen Abwehrversuch den Ball in die kurze Ecke schob. Eigentlich hätten die Saarbrücker nach diesen beiden Wachmachern reagieren müssen, aber der Weg nach vorne war kompliziert. Nur Patrick Schmidt fand in der 30. Minute eine Lücke, doch er scheiterte mit einem Lupfer vor dem Stuttgarter Torwart Uphoff.

In der zweiten Hälfte wechsette Lottner Wenninger und Mendler für Rau und Döringer ein. Doch es passierte nach wie vor zu wenig. Der FCS liess zwar den Ball rollen, doch das blau-schwarze Team schaffte es zu keiner Phase, gefährlich vor das Tor der Schwaben zu kommen. Die nutzen hingegen 11 Minuten vor dem offiziellen Ende einen erneuten Abwehrschnitzer der Gastgeber, so dass Breier in der 79. Minute mit den 2:0 die Entscheidung herbeiführte.

Fazit: Gut reicht nicht. Auch heute hat sich deutlich gezeigt, dass der 1. FC Saarbrücken zwar ein gutes Team, aber noch keines besitzt, das aufsteigen kann. Durch den Ausfall von Behrens kommt in der Spitze zu wenig für den aufopferungsvoll kämpfenden Patrick Schmidt an. Dafür zeigte sich die Abwehr wieder als spielentscheidend wackelig. Will man bereits im kommenden Jahr in die Relegation, dann müssen Verstärkungen her. Die Namen Benno Mohr, Jaron Schäfer und Fabian Poß sind bereits gefallen. Auch Joshi Mees von Hoffenheim II dürfte unter Beobachtung stehen. Das letzte Spiel in 2016 in Worms wird angesichts der Tabellensituation nun ein ganz wichtiges.

1. FC Saarbrücken: Salfeld – Rau (46. Wenninger), Chrappan, Sachanenko, Döringer (46. Mendler) – Studtrucker, Zeitz, Holz, Steiner (66. Meyer), Müller – Schmidt
Trainer: Lottner

VFB Stuttgart II: Uphoff – Scheidl, Walter, Hagn, Radeljic – Rathgeb, Feisthammel, Ristl (45. Elva), Besuschkow (88. Peric) – Morina (57. Sonora), Breier
Trainer: Thomae

Tore:
0:1 Ristl (8. Minute)
0:2 Breier (79. Minute)

Zuschauer: 2533

Windradsünden-Ministerpräsidentin des Saarlandes: „Jeder kann anrufen!“

Solch ein Angebot erhält der Saarländer nicht jeden Tag. Auch dann nicht, wenn sein Problem besonders „windig“ ist und er vergleichbar mit Ritter Don Quichotte, dem Helden aus dem Roman von Miguel de Cervantes, gegen die übermächtigen Windmühlen der Verwaltung kämpfen muss.

In der ARD Sendung „Anne Will“ am Sonntagabend, den 20.11.2016, nutzte die Ministerpräsidentin des Saarlandes, Annegret Kramp Karrenbauer, die Gelegenheit einem Millionenpublikum mitzuteilen, dass sie sich bei der nächsten Landtagswahl im Saarland im Frühjahr 2017, wieder zur Wahl stellen wird.

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Foto Pressestelle der Staatskanzlei Annegret Kramp-Karrenbauer: „Ich will Ministerpräsidentin bleiben, das habe ich auch immer erklärt!“

AKK (Kurzform für Annegret Kramp Karrenbauer für die, die vorgeben keine Zeit haben), wird liebe- und respektvoll von ihren Mitarbeitern „Chefin“ genannt. Sie unterstrich durch einen medienfesten und ministrablen Auftritt in der ARD Sendung ihren Anspruch auf das Ministerpräsidentenamtes des Saarlandes mit einem Bekenntnis zu unserer Form der Demokratie und der Chancengerechtigkeit. Und dann zeigte sie Bürgernähe:

„Ich will das noch mal verdeutlichen. Ich komme aus der Kommunalpolitik:Ich biete in meiner Arbeit regelmäßig Bürgersprechstunden an! Meine Telefonnummer steht im öffentlichen Telefonbuch. Jeder kann anrufen. Das tun auch viele. Ich mache Online Sprechstunden. Jeder kann zu mir kommen und sagen, dass er es anders sieht.“

Damit hatten wir eine prominente Adresse für unsere Sorgen und Wünsche, die aus dem Ausbau der Windenergieanlagen in unserer saarländischen Kulturlandschaft für uns Bürger, den Wald und die Wildtiere aufgestaut haben.

In Deutschland gibt es mittlerweile über 500 Bürgerinitiativen, die sich gegen die Eingriffe in Natur und Landschaft durch Windkraftanlagen richten. Dabei wäre es nicht gerecht diese grundsätzlich als Verhinderungsallianzen zu deklassieren, die dem Sankt-Florians-Prinzip, („Not in my back yard!“), folgen.

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Die Bürger haben Angst, dass man ihnen diese Riesenanlagen praktisch vor die Tür setzt oder ihre Naherholungsgebiete zerstört. Von diesen Windkraftanlagen geht Belästigung und Bedrohung der Gesundheit der Menschen aus. Die Werte der Immobilien im Umkreis der Windparks fallen. Viele Tierarten und Pflanzenarten sind in ihrer Existenz gefährdet.

Bezeichnender Weise war die Erste Bürgerinitiative der Bundesrepublik Deutschland die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald. Bereits 1947, nur kurz nach dem 2. Weltkrieg, erkannten Bürger, dass der Wald als Erholungsgebiet für die Menschen und als Lebensraum für Flora und Fauna des Schutzes bedarf. Das hat sich bis heute nicht geändert.

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Foto Rainer Kuhn „Kulturerbe“ Saarländischer Hochwald-Wald soweit das Auge reicht mit großer historischer und archäologischer Bedeutung. Naherholungsgebiet für die Bürger und Lebensraum für Wildtiere. Landschaftsstrukturen, die über Jahrhunderte entstanden sind. Dieses Erbe müssen wir schützen und in Ehren halten.

Im Saarland sind die Verhältnisse besonders undurchsichtig, weil der Staatsforst dem Umweltministerium untersteht und die Einnahmen aus dem Verpachtungsgeschäft von Waldflächen an Windkraftbetreiber über die Pflicht zum Schutz der Umwelt stellt. Die Forderung: „Keine Windräder im Wald „ wird im Saarland nicht nur durch die Linke und die AfD (und erfolgreich von der FDP in Rheinland Pfalz), sondern quer durch alle im Landtag vertretenen Parteien von vielen Abgeordneten unterschwellig  unterstützt. Man kann davon ausgehen, dass die Abstimmung im saarländischen Landtag auf Antrag der Linken zu diesem Thema bei Aufhebung des Fraktionszwanges zu einem anderen Ergebnis geführt hätte. Der Antrag der Linken wurde abgelehnt und der Bau von Windkraftanlagen im saarländischen Wald kann weitergehen.

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Foto Rainer Kuhn  Anders als in anderen Bundesländern hat das Saarland keinen Mindestabstand zur Wohnbebauung festgelegt. Auf Anfrage antwortet die LUA: „dass es im Saarland keine gesetzlichen Festsetzung oder Verwaltungsvorschriften zum Mindestabstand von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung gibt.“ Das bedeutet, dass jeder ein Windrad in Größe des Kölner Domes auf die Grenze der Wohnbebauung bauen darf. Es sei denn die Gemeinde hat die Mindestabstände durch einen Flächennutzungsplan definiert.

Finanzielle Interessen im Rahmen und als direkte Folge einer nicht konsolidierten Energiepolitik gegen Schutz des saarländischen Waldes, der Menschen und der Wildtiere. Auch an die Wildtiere müssen wir denken. Mindeststandards für Lärmemission sind für Menschen klar definiert und niemand überlegt, welche Belastung selbst unsere Mindeststandards für die feinen Gehöre der Raubgreifer, wie zum Beispiel der Eule, bedeuten. Eine Dauerbelastung durch Infraschall schädigt ihre Jagdsinne und damit Ihre Nahrungsgrundlage. Neben dem Roten Milan, den Fledermäusen, Insekten und Reptilien, dürfen wir hier die Haselmaus exemplarisch herausgreifen, auch weil diese kaum über eine Lobby in den Verbänden verfügt und oft unerwähnt bleibt.

Photo Deutsche Wildtier Stiftung
Foto Deutsche Wildtier Stiftung Dieses wunderschöne, putzige Tierchen kommt schon mal zu Besuch, wenn man spät abends ruhig auf dem Hochsitz die Natur beobachtet und fotografiert.

Haselmäuse reagieren sehr sensibel auf jegliche Veränderung ihres Lebensraumes. Da sie sich nur im Gehölz über dem Boden bewegen, den Boden meiden, bilden Einschnitte in den Bewuchs zur Herstellung von Zufahrten und Windkraftbetriebsflächen eine unüberwindbare Barriere für diese kleinen Wildtiere. Eine Aufrechterhaltung der Population von Haselmäusen wird durch diese Reduzierung und Fragmentierung des Lebensraumes erheblich gefährdet. Daneben werden Ihre kugelförmigen Nester durch den Einsatz der Maschinen zur Rodung und Freistellung der Flächen zerstört.

Obwohl die Landesregierung aus vielen Presseberichten und den Aktivitäten der Bürgerinitiativen über die Problematik der technisch noch nicht voll entwickelten Nutzung der Windenergie unterrichtet ist, wird weiter ausgebaut. Nach dem Motto: „Augen zu und durch“.

Irgendwie erinnert dieser Wildwuchs im Bau von Windkraftanlagen an die Bausünden der Nachkriegszeit. Nur mit dem Unterschied, dass wir uns damals in einer Notsituation befanden. Wir mussten Wohnraum schaffen für Millionen von Flüchtlingen und zusätzlich die Bombenschäden beseitigen. Heute haben wir keine unmittelbare Not. Windkraftanlagen sind sinnvoll, weil diese unsere Importabhängigkeit von Gas und Erdöl vermindern. Zum Klimaschutz tragen sie nur unbedeutend bei. Wir sollten soviel Zeit nehmen wie wir brauchen, um das Gesamtsystem bestehend aus Windturbinen, den dringend erforderliche Speichern, den Verteilernetzen, der Steuerung und der Einbindung in das europäische Netz zuverlässig aufzubauen und zu betreiben. Die wirtschaftlich unsinnige Subventionierung durch die EEG, die nur Druck, aber keine Qualität erzeugt und zusätzlich die Strompreise treibt ist auf die Dauer nicht zu verantworten. Das sind auch die Signale des Winterpaketes aus Brüssel.

Keine Windräder im Wald!

Im Dezember 2016

Rainer Kuhn

Natürlich haben wir angerufen und fest mit einem Anrufbeantworter gerechnet. Weit gefehlt, der Ruf ging durch und Herr Karrenbauer rief sofort zurück. Die Ministerpräsidentin hat Wort gehalten. Mehr, sie hat Glaubwürdigkeit bewiesen. Für das sperrige Thema Windkraftanlagen bemühen wir uns um einen Termin in der Bürgersprechstunde.

 

FDP: Einzelhandel auf dem Sehn-Gelände – Nadelöhr Eisenbahntunnel beachten

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Für Fahrradfahrer / Fußgänger wäre ein neues Einkaufszentrum nicht erreichbar

St. Ingbert, den 30. November 2016. Die FDP im Stadtrat St. Ingbert steht den Überlegungen für eine Neuansiedlung von Einkaufsmärkten auf dem jetzigen Industriegelände Sehn kritisch gegenüber. Zum einen wird kein Bedarf an neuen Lebensmittelmärkten gesehen, und zu anderen fehlen in St. Ingbert jetzt schon Gewerbeflächen für die Ansiedlung von neuen Betrieben, die zur Stärkung des Arbeitsangebotes dringend erforderlich wären.

„In der Vergangenheit wurden Anfragen für Gewerbeansiedlungen auf dem gegenüberliegenden Gelände der Firma Herzer vom Stadtrat St. Ingbert regelmäßig mit der Begründung abgelehnt, dass der jetzige Eisenbahntunnel ein Nadelöhr darstelle und man sich erst nach dem Neubau des Tunnels mit entsprechender Begehbarkeit auch für Fußgänger mit einer Ansiedlung beschäftigen könne.

Diese durchaus vernünftige Begründung scheint für das Sehn-Gelände gegenüber eigenartigerweise nicht zu gelten, obwohl auf deren Seite die Situation noch schlimmer ist. Auf der Seite von der Firma Sehn gibt es nämlich keine Anbindungsmöglichkeit  für Fahrradfahrer und Fußgänger sowohl von der Blieskasteler Straße her als auch  vom Einkaufszentrum Oststraße“ so FDP-Stadtratsmitglied Andreas Gaa.

Die FDP im Stadtrat fordert deshalb von den Befürwortern einer solchen Neuansiedlung eine konkrete Aussage – die bisher nicht vorgelegt wurde – wie die Verkehrsführung an dem Nadelöhr Eisenbahntunnel zukünftig funktionieren soll. Die FDP befürchtet zudem, dass bei entsprechendem Geschäftsbetrieb die Zu- und Abfahrt aus dem Wohngebiet Hasseler Chaussee / Blieskastler Straße und Kastler Rödern nicht mehr gefahrlos möglich ist.

 

Kinder schmücken Weihnachtsbaum der Kreisverwaltung

Der Tannenbaum im Foyer der Neunkircher Kreisverwaltung ist in diesem Jahr zum zweiten Mal von Kindern geschmückt worden. Sechs Schüler der Eric-Carle-Schule kamen mit ihren Betreuerinnen in die Kreisverwaltung nach Ottweiler, um der Nordmanntanne, die die Kreisgärtner um Martin Kreutzer zuvor geschlagen hatten, noch mehr Glanz zu verleihen.

Die Lerngruppe von Sabine Stock hatte schon im Vorfeld begonnen den Schmuck zu basteln und dabei auch Unterstützung von Parallelklassen erhalten. Am Dienstag war es endlich soweit. Anna, Aylin, Isabelle, Laura, Lena und Sarina fuhren mit ihrer Klassenlehrerin Sabine Stock und weiteren Betreuerinnen zum Ottweiler Witwenpalais. Mit dabei hatten die Kinder mehrere Kartons voll Baumschmuck. Mit Hilfe der Erwachsenen war der Baum in einer Stunde geschmückt. Noch während der letzte Schmuck aufgehangen wurde, verteilte Landrat Sören Meng, als Dankeschön für die tatkräftige Unterstützung Tannenbäume aus Lebkuchen.

„Es war schön mit wieviel Freude die Kinder der Eric-Carle-Schule der Lebenshilfe den Baum schmückten. Da kam in der turbulenten Vorweihnachtszeit Weihnachtsstimmung auf“, so Landrat Sören Meng.

Haydns Orgelsolomesse erklang in der Schlosskirche

Ein Gedenken an die Schutzpatronin der  Kirchenmusik,  die heilige Cäcilia, aber auch eine Einstimmung in den Advent – beides bot die Gestaltung des Gottesdienstes durch den Chor der Schlosskirche Blieskastel am Sonntag.

Anlässlich seiner Cäcilienfeier führte der Blieskasteler Kirchenchor unter Leitung von Dekanatskantor Christian von Blohn die „Kleine Orgelsolomesse“ von J. Haydn auf. Neben dem Chor wirkte auch Sabine von Blohn als Solistin mit.

Bei der Aufführung kam die Messebrevis von Joseph Haydn mit den Teilen Kyrie, Credo, Sanctus, Benedictus und Agnus Dei zu Gehör. Der Odinariumstext ist bei dieser Messe im Original raffiniert übereinander gelegt,  teilweise singen alle vier Chorstimmen gleichzeitig verschiedene Texte. Die kompositorisch „gewonnene“ Zeit kommt dann dem überdurchschnittlich langen Benedictus zugute. Die simultanen Passagen wurden vom Chor durch präzise Aussprache gut herausgearbeitet. Hervorragend umgesetzt wurden auch die Tempiwechsel und die Unterschiede in der Dynamik. Das ausladende Orgel- und Sopransolo – der Höhepunkt dieser Messe –lag in den Händen von Sopranistin Sabine von Blohn und Christian von Blohn an der Orgel. Von diesem Benedictus hat die Messe auch ihren Namen: kleine Orgelsolomesse.  Sabine von Blohn sang vor dem Evangelium noch das bekannte „Alleluja“ aus  der Motette „Exsultate, jubilate“ von Wolfgang Amadeus Mozart.

Der Advent wurde eingeläutet durch die Segnung des Adventskranzes, nach dem die Gemeinde das bekannte Adventslied „Wir sagen euch an, den lieben Advent“ sang. Der Chor stellte nochmals sein können bei der a-cappella-Version des Stückes „Komm, du Heiland aller Welt“ und der Adventsmotette „Maria durch ein Dornwald ging“ unter Beweis. Bei letzterem sang Sabine von Blohn die Verse. Zum Auszug spielte Christian von Blohn von Johann Sebastian Bach den ersten Satz des „Concerto in a-Moll nach Vivaldi.  Die Gottesdienstbesucher, die fast alle auf ihren Plätzen blieben um dem Orgelwerk zu lauschen, dankten den Ausführenden mit einem lang anhaltenden Applaus und attestiertem dem Blieskasteler Chor ein hohes Leistungsniveau. Im Anschluss an den Gottesdienst feierte der Chor der Schloßkirche im Kardinal Wendel Saal die weltliche Cäcilienfeier bei der der Vorsitzende Hermann Schweigert neben Dekanatskantor Christian von Blohn auch den Präses des Chores Pater Adam Stasicki auch Kaplan Jozef Matula begrüßen konnte.

FCS siegt verdient in Offenbach

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Aufgrund einer starken Leistung gewann der 1. FC Saarbrücken bei den Offenbacher Kickers verdientermaßen mit 3:2. In der ersten Halbzeit brachen die blau-schwarzen Gäste den Verteidigungsriegel der Hessen immer wieder durch schnelle Gegenangiffe. Ein tacktisches Mittel, dass sie aufgrund der Videoanalyse des Trainerteams, gezielt einsetzten.

Spätestens nach dem 3:0 war eiegntlich klar, wer als Sieger vom Platz gehen sollte, zumal Studtrucker in der Folge noch einmal den Pfosten trafe und ein Tor wegen vermeintlicher Abseitsstellung nicht gegeben wurde. Doch Schiri Juliuis Zorn machte es noch einmal spannend. Er pfiff zunächst einen Elfmeter für die Offenbacher nach einem Tackling im Sechzehner, bei dem Wenninger gnz klar nur den Ball spielte. ( Minuten später fiel der nächste Offenbacher, diesmal tatsächlich von Sachanenko zu Boden gestreckt. Beide Elfer versenkte Hodja gekonnt.

Fazit: Der FCS zeigt Siegeswille. Trainerteam und Mannschaft war klar, dass sie nun dranbleiben müssen, wenn sie aufsteigen wollen. Entsprechend zeigten sie eine tolle Leistung, die sich leider nicht in demknappen Ergebis wiederspiegelt.

Kickers Offenbach: Endres – Göcer, Maier, Schulte (Taylor, 45.), Theodosiadis – Gaul, Maslanka – Marx (Neofytos, 80.), Hodja, Firat (Sawada, 64.) – Darwiche

1. FC. Saarbrücken: Salfeld – Rau (Wenninger, 41.), Sachanenko, Chrappan, Döringer – Steiner, Zeitz – Studtruckern (Euschen, 90.), Holz, Mendler (Muller, 66.) – Schmidt

Tore:
0:1 Schmidt (11.)
0:2 Schulte (38.)
0:3 Gaul (Eigentor, 55.)
1:3 Hodja (Elfmeter, 77.)
2:3 Hodja (Elfmeter, 85.)

FCS: Ulf Kirsten beflügelt die Gerüchteküche

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Wie uns Rund um den FCS mitteilte gab es einen Tag vor dem wichtigen Spiel in Offenbach einen ungewöhnlichen Gast beim Spiel der Saarbrücker U19: Ulf Kirsten. Dieser ist nach der Auflösung der U23 in Leverkusen lediglich in Dresden, woher er stammt und sein Sohn als Torwart aktiv ist, in Erscheinung getreten. Hat er die lange Reise als Scout oder als möglicher Kandidat für die Nachfolge des scheidenden Jugendkoordinators Stephan Kling auf sich genommen? Oder wollte er nur seinen alten Kumpel Dirk Lottner besuchen?

Vielleicht wissen wir am 12.12. mehr….

Andreas Münster-ProHochwald-Stadtratssitzung Wadern-24.11.2016

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Sehr geehrte Damen und Herren, unsere Stadt befindet sich im Verfahren zur Aufstellung der 1. Änderung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes zur Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen. Das bedeutet, der Stadtrat entscheidet, in welchem Bereich der Stadt Wadern der Nutzung von Windkraft substanziell Raum verschafft werden kann. Er entscheidet nicht über die Genehmigung oder den Bau solcher Anlagen.Windenergie ist sowohl sachlich als auch emotional ein hoch komplexes Themenfeld. In vielen Veröffentlichungen u. a. im Amtsblatt und bei der Informationsveranstaltung am 01.September dieses Jahres  in der Herbert-Klein-Halle wurde ausführlich über die komplexe Rechtslage informiert.

Zusammenfassend möchte ich die Fakten kurz mit einfachen Worten beschreiben:

Die Stadt Wadern hat aus dem Jahr 2013 einen gültigen „sachlichen Teilflächennutzungsplan zur Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen“ (sTFNP). Warum dann eine Änderung dieses Planes? Die Antwort: Weil dieser beklagt wurde und diese Klage derzeit lediglich ruht. Wie mehrfach von Rechtsseite bestätigt wurde, wird die Stadt Wadern diesen Rechtsstreit mit hoher Wahrscheinlichkeit verlieren. Mit der Folge, dass jede Fläche unserer Stadt zum Zwecke der Nutzung von Windenergieanlagen überplant werden kann. Dies würde u. a. bedeuten, dass die Mindestabstandsflächen zur Wohnbebauung 650 Meter betragen würden.

Der Stadtrat hat im Sommer 2015 in einer öffentlichen Sitzung einstimmig u. a. die Vorsorgeabstände zu Wohnbauflächen auf 800 Meter und zu Wohngebäuden im Außenbereich auf 650 Meter festgelegt.  Um es ganz klar zu sagen. Dies war nur der erste Schritt auf einem langen Weg.

Im Sommer dieses Jahres fand dann eine öffentliche Informationsveranstaltung zum Auftakt der frühzeitigen Bürgerbeteiligung in der Herbert-Klein-Halle statt. Im Anschluss hatten alle Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt die Möglichkeit, ihre Anregungen und Bedenken – innerhalb von vier Wochen – zu äußern. Von diesem Recht haben viele Bürgerinnen und Bürger Gebrauch gemacht.

Die Stadt Wadern ist verpflichtet der Windenergie in „substanzieller Weise“ Raum zu schaffen. Vereinfacht gesagt: Tut sie dies nicht, macht sie dies nicht in ausreichendem Umfang  oder verzögert sie ihre Entscheidung unnötig, wird sie rechtlich angreifbar und die gesamte Stadtfläche wird überplanbar. Mit den o. g. Konsequenzen – u. a. also ein Mindestabstand von nur 650 Metern zur Wohnbebauung.

Mit der heutigen Entscheidung werden „Rahmenbedingungen“  geschaffen für einen neuen Planentwurf, der dann die Grundlage für eine neue Entscheidung des Stadtrates sein wird. Nach dieser neuen Entscheidung – die voraussichtlich im Dezember oder Januar fallen wird – wird es erneut eine öffentliche Auslegung geben, bei der dann alle Bürgerinnen und Bürger und alle Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit haben werden, Ihre Anregungen und Bedenken zu äußern. Nach dieser Auslegung besteht dann weiterhin die Möglichkeit die geäußerten Bedenken und Änderungswünsche in den Planentwurf einzuarbeiten. Erst dann fast der Stadtrat den Bewilligungsbeschluss zur Vorlage der Planung bei der Genehmigungsbehörde. Und erst nach Genehmigung des Innenministeriums und anschließender öffentlicher Bekanntmachung wird die 1. Änderung des sachlichen Teilflächennutzungsplans rechtskräftig. Bei dem heutigen Beschluss handelt es sich also um eine Verpflichtung der Stadt Wadern aller seiner Bürgerinnen und Bürgern gegenüber, um diese vor finanziellen Nachteilen und vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu schützen. Bei diesem Verfahren wurde und wird also niemand „hinters Licht geführt“ oder „über den Tisch gezogen“. (Beides sind Äußerungen, die in diesem Zusammenhang bereits gefallen sind.) Ganz im Gegenteil. Hier wurde und wird so frühzeitig wie irgend möglich die Bevölkerung an der Entscheidungsfindung beteiligt.

So weit kurz zusammengefasst die Fakten.

Die Energiewende und die entsprechenden Gesetze wurden von der Bundesregierung und dem Bundestag beschlossen. Und wir von ProHochwald sind der Meinung „Das ist gut so!“. Wer unseren Wohlstand und die Natur auch für die Zukunft sichern und erhalten will, muss heute tätig werden. Windenergieanlagen sind nach heutigem Stand der Technik ein Teil dieser Lösung. Über die Ästhetik der derzeit in fast allen Gebieten des Saarlandes entstehenden Windräder kann man durchaus unterschiedlicher Meinung sein. Aber hierrüber hat der Stadtrat der Stadt Wadern nicht zu entscheiden. Fest steht aber auch: Sämtliche Nachbargemeinden haben ihre Vorsorgeabstände zu Wohnbauflächen auf 1000 Meter festgelegt. Die neue Rheinland-Pfälzische Landesregierung  plant landesweit diesen Abstand ebenfalls auf 1000 Meter festzusetzen. Eine saarlandweite, einheitliche gesetzliche Regelung wie sie auch die BI Wenzelstein in ihrer Resolution fordert, würde für alle Beteiligten mehr Klarheit schaffen und wäre für die Zukunft sicherlich zu begrüßen. Sie birgt aber auch Gefahren.

Die Stadtratsfraktion ProHochwald ist der Meinung, dass die in der Stufe 4 vorgeschlagenen Vorsorgeabstände – u. a. also ein Mindestabstand der Windenergieanlagen von 1000 Metern zu Wohnbauflächen und 800 Metern zu Wohngebäuden im Außenbereich – der nach aktueller Rechtssprechung richtige Kompromiss bedeutet.  Ein vernünftiger Kompromiss um zum einen der Windenergie substantiellen Raum zu verschaffen und rechtlich nicht angreifbar zu sein, zum anderen aber auch ein guter Kompromiss um den berechtigt geäußerten Bedenken der Bürgerinnen und Bürger Rechnung zu tragen. Wir können die Forderung der BI Wenzelstein auf einen Mindestabstand von 1200 Metern durchaus nachvollziehen. Betrachtet man jedoch die aktuelle Rechtssprechung, besteht die nicht kalkulierbare Gefahr,  einen drohenden Rechtsstreit – und somit „alles“ zu verlieren. Einen Mindestabstand von 650 Metern möchten wir von ProHochwald jedenfalls nicht.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit

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