Seit mehr als einem Jahr schwelt im Vorstand der DJK St. Ingbert ein Brand, der den ganzen Verein zu zerreißen droht. Hintergrund ist der Vorwurf der persönlichen Bereicherung gegenüber dem Vorsitzenden Michael Jung, er und seine Familie hätten Einnahmen aus dem Gastronomiebetrieb des Vereins in die eigene Tasche gesteckt. Urheber dieses Vorwurfs sind der Geschäftsführer Stefan Zentz, Geschäftsführer des Vereins, sein Bruder, der als Jugendleiter fungierende Rainer Zentz, sowie Schatzmeister Frank Jochum. Wie aus einer heute veröffentlichten Pressemitteilung der Rechtsanwaltskanzlei Abel & Kollegen hervorgeht, haben die drei Vorstandsmitglieder aufgrund eigener Schätzungen einen Fehlbetrag von 73.000 Euro errechnet. Dazu die Pressemitteilung: „Die behaupteten Fehlbeträge basieren einzig und allein auf Schätzungen der „Fraktion Zentz/Zentz/Jochum“. Die auf Grundlage des tatsächlichen Wareneinkaufs hochgerechneten fiktiven Umsätze sind weder in einem Gastronomiebetrieb
durchschnittlich zu erzielen noch in einer auch dem sozialen Vereinsleben verpflichteten Vereinsgaststätte. Somit steht fest, dass es sich bei dem behaupteten Fehlbetrag von 73.000 € um eine Luftbuchung handelt. Die Vereinsgaststätte hat die behaupteten Mehrerlöse nie erwirtschaftet.“
Der Beschuldigte möchte erwartungsgemäß diese Behauptung nicht auf sich sitzen lassen und geht seinerseits in die Offensive (Zitat):
„Fakt ist, dass der Geschäftsführer Zentz selbst sich im vergangenen Jahr in vielfacher Hinsicht vereinsschädigend verhalten und die Grundlage gegeben hat, noch vor Ablauf der Wahlperiode seine Absetzung herbeizuführen:
Stefan Zentz hat gebetsmühlenartig mit diversen Ultimaten den Ersten Vorsitzenden zum Rücktritt genötigt statt die Realitäten einer ordnungsgemäßen Verbuchung der Einnahmen anzuerkennen.
Stefan Zentz hat im Jahr 2015 vorsätzlich falsche Angaben beim Saarländischen Fußballverband zur Erlangung von zwei Spielerlaubnissen durch Passfälschungen und falsche Angaben gegenüber der Verbandsspruchkammer zum Nachteil des TuS Rentrisch gemacht. Er wurde infolgedessen vom Saarländischen Fußballverband zu einer Geldstrafe über 200 € und 30 € Kosten verurteilt, die aus dem Vereinsvermögen bezahlt wurden. Darüber hinaus wurde ihm aufgrund der Verfehlung ein Funktionsverbot im Bereich des Saarländischen Fußballverbandes angedroht im Falle erneuten unsportlichen Verhaltens. Eine Weitergabe der Information über diese Verurteilung an den Gesamtvorstand unterblieb. Im zeitlichen Zusammenhang mit dieser Verurteilung legte Stefan Zentz seine Tätigkeiten für den Saarländischen Fußballverband und den Vorsitz beim Sportbund Sankt Ingbert nieder.
Zur Durchsetzung eigener Interessen hat er mehrfach kostenpflichtig anwaltliche Beratung in Anspruch genommen, deren Kosten er aus dem Vereinsvermögen bezahlt hat bzw. hat bezahlen lassen. Für eine entsprechende Beauftragung darf er als Geschäftsführer nur für den Verein auftreten, wenn er vom Vorstand beauftragt wurde. Ein entsprechender Auftrag des Vorstandes zur Beauftragung eines Rechtsanwalts lag jedoch zu keinem Zeitpunkt vor.“
Der Anlass, nun an die Öffentlichkeit zu gehen, war ein Schreiben an alle Mitglieder der DJK St. Ingbert, in dem Stefan Zentz und seine Mitstreiter die genannten Behauptungen aufstellten und eine außerordentliche Mitgliederversammlung verlangten, um eine Neuwahl des Vorstandes durchführen zu lassen. Dazu besteht offensichtlich keine Veranlassung:
„Nachdem die Vorwürfe bereits seit mehr als einem Jahr erhoben werden, besteht eine Eilbedürftigkeit für eine zusätzliche, Kosten verursachende außerordentliche Mitgliederversammlung nicht. Für das letzte Quartal dieses Jahres ist ohnehin die regelmäßige ordentliche Mitgliederversammlung des Vereins inklusive Neuwahlen vorgesehen, so dass auch aus diesem Grund keine Notwendigkeit für eine außerordentliche Mitgliederversammlung besteht.“
Die komplette Pressemitteilung können Sie hier herunterladen: D613-16