Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) äußert sich besorgt über ein Urteil des Amtsgerichts Saarlouis vom 8. Oktober 2024, bei dem ein Polizeibeamter wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt wurde. Das Verfahren gegen eine der beteiligten Personen, die selbst schwere Beleidigungen gegenüber den Beamten ausgesprochen haben soll, wurde hingegen wegen „geringer Schuld“ eingestellt.
Markus Sehn, Landesvorsitzender der DPolG Saarland, kritisierte das Urteil scharf: „Dieses Urteil setzt ein falsches Signal. Unsere Kolleginnen und Kollegen arbeiten unter oft schwierigen Bedingungen für die Sicherheit der Allgemeinheit. Es ist nicht hinnehmbar, dass sie bei ihrer Arbeit beleidigt werden, während diejenigen, die diese Angriffe aussprechen, keine ernsthaften Konsequenzen fürchten müssen.“
Die DPolG betont, dass Polizeibeamte nicht nur körperlichen, sondern zunehmend auch verbalen Angriffen ausgesetzt sind. In dem konkreten Fall soll der verurteilte Polizist eine Gruppe Frauen als „besoffener Hühnerhaufen“ bezeichnet haben, während er selbst als „Arschloch“ beleidigt wurde. Sehn sieht darin eine Unverhältnismäßigkeit: „Es ist kaum nachvollziehbar, dass diese Aussage des Beamten als persönliche Beleidigung gewertet wird, während die Beleidigungen gegen ihn keine ernsthaften Folgen haben.“
Die Polizeigewerkschaft fordert daher eine konsequente Bestrafung von Straftaten gegen Polizeibeamte sowie mehr Verständnis für die schwierigen Umstände, unter denen diese ihren Dienst verrichten. „Unsere Kolleginnen und Kollegen verdienen Respekt und Unterstützung“, so Sehn abschließend.