Das Saarland ist nach den Berechnungen des Saarländischen Rechnungshofs das zweitärmste Bundesland nach Bremen. Offen lässt der „Jahresbericht 2018“, ob auch die saarländische Bevölkerung selbst die zweitärmste in Deutschland ist. Anzeichen hierfür gibt es durchaus, vielleicht auch erst für die Zukunft, wenn all die Maßnahmen in den Privathaushalten richtig greifen, die der Rechnungshof „begrüßt“.
Der Bericht konstatiert stolz auf Seite 104: „Seine Einnahmenbasis hat das Saarland gestärkt, indem es beispielsweise als Sanierungsbeitrag den Steuersatz für die Grunderwerbsteuer auf 6,5 Prozent des Kaufpreises festgelegt hat (2020: +63 Mio. €). Es hat mit Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Brandenburg den höchsten Steuersatz auf Grunderwerbsvorgänge in der Bundesrepublik. Zur Erzielung von Einnahmen wurde ferner das Wasserentnahmeentgelt ab 2018 erhöht und auch die seit 2008 geltende Freimenge von 35 m³ Wasser je Einwohner gestrichen (…). Zudem wurden die Gerichtsgebühren erhöht (ab 2017: +4 Mio. €) und ein Verwaltungskostenbeitrag an den Hochschulen eingeführt (2020: +2,15 Mio. €).“ Hinzu kommen laut Bericht Einsparungen bei den Beamten und im gesamten öffentlichen Dienst: „Bis 2022 wird ferner ein Abbau von 2.000 Stellen angepeilt (…).“ Den Landesbediensteten wird bescheinigt, dass sie innerhalb aller Konsolidierungsmaßnahmen mit 41% den größten Beitrag leisten.
Meine Kurzfassung als einfacher Bürger: Der Jahresbericht bestätigt amtlich, dass der Privathaushalt (Unsereins) immer mehr Steuern und Gebühren für immer weniger Leistung zu erbringen hat. Die „Kosten für die politische Führung“ im Landeshaushalt dagegen bleiben im üblichen Steigerungsrahmen (111,6 Millionen im Jahr 2017). Zur Abdeckung dieser „Sonderlasten“ gibt es 63,4 Millionen aus Bundesmitteln (siehe Seite 37).
Die hier nur grob skizzierten Sonderlasten der Bürgerinnen und Bürger – u.a. für die Eigenständigkeit des Saarlandes – wären zumindest eine ideelle Anerkennung wert. Wo bleibt das Lob des Rechnungshofs für unsere gute Zahlungsmoral? Das „Gute-Kita-Gesetz“ kommt z.B. im Saarland finanziell nur zum Teil bei den Eltern an. Gratuliert der Finanzminister künftig den Eltern jedes hundertsten neuen Erdenbürgers für die Großherzigkeit, ca. 300 € im Monat für einen Krippenganztagsplatz abzudrücken, der in Rheinland-Pfalz kostenfrei ist? Wann überreicht der Rechnungshof der jungen Familie einen Blumenstrauß, weil sie auf eine neue Küche verzichtet, um sich 13.000 € Grunderwerbsteuer für die Eigentumswohnung (200.000 €) zu leisten? Falls wir untereinander in Streit geraten und das gerichtlich klären, wer dankt uns für die höheren Gerichtsgebühren?
Blumen des Rechnungshofs für die Bürgerinnen und Bürger sind im Haushalt nicht vorgesehen. Aber den Jahresbericht 2018 gibt es immerhin kostenfrei hier: