Jost: Bei Befall müssen Waldbesitzer unverzüglich handeln
Schon in den vergangenen Jahren hat der Borkenkäfer starke Schäden in den saarländischen Fichtenwäldern hinterlassen. In diesem Jahr aber droht er zu einer massiven Bedrohung für die Nadelwälder zu werden.
Ein hoher Borkenkäferbestand aus den Vorjahren, nicht überall aufgearbeitete Sturmschäden und ein extrem heißer und trockener Sommer haben die Gefahr noch einmal verschärft. Fehlende Wasserversorgung schwächt die Abwehrkraft der Bäume und ermöglicht eine explosionsartige Vermehrung der Schädlinge, gegen die die Bäume keine Chance haben.
Um ein Fortschreiten des Befalls zu verhindern, müssen die betroffenen Bäume unverzüglich entnommen und aus dem Wald geschafft sowie die verbleibende Biomasse wie Baumkronen und Stammteile so zerkleinert werden, dass sie schnell verrotten. Oft ist es auch notwendig, die erste Reihe gesund aussehender Nachbarbäume zu entnehmen, da diese schon befallen, die Symptome aber noch nicht sichtbar sind.
Die ersten Anzeichen für einen Befall sind größere Mengen grüne Nadeln auf dem Waldboden, braunes Bohrmehl auf der Rinde, Harzspuren am Stamm, rot-braun verfärbte Äste und schließlich abfallende Rindenstücke.
„Nach dem Waldgesetz ist jeder Eigentümer verpflichtet, Schaden von fremdem Eigentum fernzuhalten. Von daher besteht eine Verpflichtung zum Tätigwerden“, betont Umweltminister Reinhold Jost.
Im Wald des Landes und der Gemeinden kontrollieren die zuständigen Förster die Bestände auf Borkenkäferbefall. Im Privatwald werden betroffene Waldbesitzer von der Privatwaldberatung im Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz soweit möglich auf Schäden aufmerksam gemacht. Aber, so der Minister: „Aufgrund der Größe und der Verteilung des Privatwaldes im Saarland können unsere Mitarbeiter keine flächendeckenden Kontrollen durchführen. Daher bitten wir alle Privatwaldbesitzer: Kontrollieren Sie wöchentlich Ihre Fichtenbestände!“
Sollten Einschlagsmaßnahmen notwendig sein, so gelte es beim Umfang Augenmaß zu halten. Wegen einiger befallener Bäume gleich den ganzen Bestand kahl zu schlagen sei unverhältnismäßig und schädige den Waldbesitzer auch wirtschaftlich. Ihm entgehe der Gewinn aus dem künftigen Zuwachs der Bäume. Jost: „Und er ist natürlich für die Wiederbewaldung der Fläche verantwortlich, das heißt, er kann zur Wiederaufforstung der Fläche verpflichtet werden. Vom Kahlschlagverbot des Landeswaldgesetzes sind nur Hiebsmaßnahmen ausgenommen, die aufgrund von Sturm- oder Käferschäden unbedingt notwendig sind.“
Sollten Waldbesitzer hier unsicher sein, so können sie sich forstfachlichen Rat einholen.
Für Beratung über Schadenserkennung, Bekämpfungsmaßnahmen und Wiederaufforstung einschließlich staatlicher Förderung stehen folgende Beratungsstellen zur Verfügung:
Koordinierungsstelle im Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Christoph Rath, Tel.: 0681/501-4315
Gangolf Rammo, Tel.: 0681/501-4246
Privatwaldberatung des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz
Thomas Reget, Tel.: 0175/2200-815
Stefan Faul, Tel.: 0170/7941636
SaarForst Landesbetrieb
Zentrale: Tel.: 0681/9712-01
Weiter beraten:
– der Waldbesitzerverband für das Saarland:
info@waldbesitzerverband-saarland.de
Britterhof 66679 Losheim am See, Tel.: 06872/2641 oder Mobil: 0170-7824547
– die Forstbetriebsgemeinschaft Saar:
info@fbg-saar.de Ansprechpartner: Michael Konz 06861/790661 oder mobil: 0175/1817789
– die Forstbetriebsgemeinschaft Saar-Hochwald:
info@fbg-saarland.de Ansprechpartner: Tino Hans 0171/4663963