Gelbe Tonne-Müllfahrzeug mit gelöschter Ladung – ZKE
Bei der Leerung der Gelben Tonnen am Mittwoch, 17. Februar, im Stadtteil Malstatt hat ein Müllfahrzeug der Arbeitsgemeinschaft Leichtverpackungen-Saarbrücken (ARGE-LVP) Feuer gefangen.
Während der Fahrt bemerkte der Fahrer des Müllfahrzeugs den Rauch, der aus dem Laderaum des Fahrzeugs drang. Die Besatzung reagierte schnell und entleerte die gesamte Ladung auf eine freie Fläche auf dem Gelände des Zentralen Kommunalen Entsorgungsbetriebs (ZKE) in der Schillstraße. Diese begann dort zu brennen. Die Feuerwehr wurde sofort alarmiert und löschte den Brand umgehend. Der abgelöschte Müll wurde in Container geladen und wird, sobald er vollständig ausgekühlt ist, von der ARGE-LVP abtransportiert.
Die Besatzung blieb unverletzt. Auch das Fahrzeug wurde nicht beschädigt und konnte anschließend die Tour fortsetzen. Eine falsch entsorgte, nicht vollständig entleerte Gas-Camping-Flasche hatte zu dem Brand geführt.
Die ARGE-LVP appelliert an die Nutzerinnen und Nutzer der Gelben Tonne, auf eine richtige Befüllung der kostenlosen Müllgefäße zu achten. Fehlbefüllungen wie nicht entleerte Gasflaschen, Elektrogeräte, Akkus oder Batterien können verheerende Folgen für das Abfuhrpersonal und das Fahrzeug mit sich bringen.
Für die meisten Gasflaschen bezahlt man beim Kauf ein Pfand, sie können im Geschäft zurückgegeben werden. Wichtig ist dabei, dass die Flaschen komplett restentleert sind. Dann besteht auch keine Explosionsgefahr. Restentleert können auch Gas-, Ballongas- und Heliumflaschen, die Einwegprodukte sind, in der Gelben Tonne entsorgt werden.
Die ARGE-LVP wird den Inhalt der Gelben Tonne bei der Leerung überprüfen. Falsch befüllte Tonnen bleiben stehen und werden nicht geleert.
Das darf in die Gelbe Tonne
In die Gelbe Tonne gehören sogenannte Leichtverpackungen, das heißt Verkaufsverpackungen.
- aus Metall: Konserven, Getränkedosen, Aludeckel, -folie
- aus Verbundstoffen: Getränkekartons, Saft- und Milchtüten, Kaffee-Vakuum-Verpackungen
- aus Kunststoff: Folien, Beutel, Tragetaschen, Joghurtbecher, Kunststoff-Einwegflaschen
Das darf nicht hinein
· Kunststoffe und Metalle, die nicht von Verkaufsverpackungen stammen, wie zum Beispiel Bratpfannen oder Plastikspielzeug
· Elektrogeräte, Akkus, Batterien und nicht restentleerte Gasflaschen
· Rest- oder Bioabfall
· Papier und Glas
Weitere Informationen gibt es unter www.zke-sb.de/gelbetonne.