Voraussetzung für die Bewilligung zukünftiger Fördermittel in der Stadtentwicklung ist das Vorhandensein eines „integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes“ (ISEK). Daher startete die Verwaltung im März 2020 für 8 Blieskasteler Stadtteile die Erarbeitung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes. Zwar war der als intensive Bürgerbeteiligung geplante Dialogprozess durch die Pandemie eingeschränkt bzw. stark verzögert worden. Ende Juli nun konnte der Stadtrat nach abschließender Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, der Nachbarkommunen und der Bevölkerung den Planungsprozess mit dem Beschluss eines umfangreichen Entwicklungskonzeptes abschließen. In diesem Entwicklungskonzept werden die Stadtteile aufgrund ihrer demografischen Entwicklung, der vorhandenen Infrastruktur und ihrer Entwicklungspotenziale in einer Entscheidungsmatrix vergleichend bewertet. Im Ergebnis sollen in den Stadtteilen Breitfurt Blickweiler und Webenheim zukünftig Entwicklungsmaßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung finanziert werden. Damit wurde zum ersten Mal die Grundlage für eine dauerhafte (2\3) Förderung von Entwicklungsmaßnahmen in Breitfurt aus Bundes- und Landesmitteln gesichert. Im zweiten Halbjahr 2023 erfolgt nun noch mit Beteiligung der Dorfgemeinschaft bzw. des Ortsrates die Festlegung des Sanierungsgebietes, das heißt, die genaue räumliche Abgrenzung des Fördergebietes durch formellen Beschluss des Stadtrates. Dann kann es 2024 losgehen mit der Planung und Verwirklichung konkreter Entwicklungsprojekte im Rahmen der Städtebauförderung. (gf)