Der Bundesrat hat am heutigen Freitag dem Ergebnis des Vermittlungsausschusses zum Bürgergeld zugestimmt, so dass die erhöhten Regelsätze zum 1. Januar 2023 ausgezahlt werden können.
„Das Bürgergeld in der jetzigen Form ist ein guter Kompromiss, der an zentralen Punkten das bringt, was wir erreichen wollten. Eine Anpassung der Regelsätze an die Realität, mehr Weiterbildung, mehr Respekt. Der Grundgedanke, dass Leistung sich lohnen muss, bleibt – wenn auch mit einem etwas niedrigeren Schonvermögen. Aber vor allem schafft das Bürgergeld Perspektive: Es geht nicht um die Vermittlung in irgendeine Beschäftigung, sondern es geht um Weiterbildung und Qualifizierung“, so Ministerpräsidentin Anke Rehlinger.
Auf der Tagesordnung standen außerdem das Wohngeldgesetz und die Erhöhung des Kindergelds.
„Die heutigen Beschlüsse bringen weitere Entlastungen für die Bürgerinnen und Bürger. Das ist dringend notwendig angesichts der stark gestiegenen Energiekosten und der hohen Inflation“, sagte Rehlinger dazu. „Vor allem Wohnen muss bezahlbar bleiben. Deshalb werden einkommensschwache Haushalte durch eine Ausweitung und Erhöhung des Wohngeldes von durchschnittlich rund 180 Euro auf rund 370 Euro pro Monat, entlastet. Kurzum: das Wohngeld wird verdoppelt, und der Kreis der Berechtigten verdreifacht. Im Rahmen des so genannten Inflationsausgleichsgesetzes, das heute mit den Stimmen aus dem Saarland verabschiedet wurde, wird außerdem ab Januar 2023 das Kindergeld auf einheitlich 250 Euro steigen – ein deutliches sozialpolitisches Signal, das dazu beiträgt, dass Familien besser durch die Krise kommen.“
Quelle: Staatskanzlei