Büschfeld (ots) – Damit hatte der 40 Jährige aus einem Weiskircher Ortsteil
nicht gerechnet. Am 27.11.2020 kam er gegen 14.00 Uhr zu seinem nicht
angemeldeten und nicht haftpflichtversicherten Geländemotorrad, das er morgens
früh auf einem Parkplatz in Wadern-Büschfeld abgestellt hatte. Als er das
Motorrad starten wollte, wurde er von drei Polizeibeamten der PI Nordsaarland
ergriffen. Die Polizeibeamten hatten sich teilweise in Zivilkleidung und mit
einem zivilen Polizeifahrzeug in der Nähe des Abstellorts des Motorrades
postiert. Bereits am 26.11.2020 war ein baugleiches und ähnlich aussehendes
Geländemotorrad gegen 13.00 Uhr in einen Verkehrsunfall in Büschfeld verwickelt,
wobei der Motorradfahrer Unfallflucht beging. Als tags darauf das verdächtige
Kraftrad auf dem Parkplatz in Büschfeld festgestellt wurde, entschlossen sich
die Polizeibeamten der PI Nordsaarland zu einer längeren Observation des
Motorrades, um den Fahrer festzustellen. Da der 40 Jährige, der nicht im Besitz
einer Fahrerlaubnis ist, die Beteiligung seines Motorrades an dem Verkehrsunfall
vom 26.11.2020 leugnete, wurde sein Motorrad durch den Beschluss eines Richters
beschlagnahmt. Ein Gutachter wird nun klären, ob das Motorrad an dem
Verkehrsunfall beteiligt war. Gegen den Mann wird jetzt zumindest eine
Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und wegen eines Verstoßes gegen
das Pflichtversicherungsgesetz erstattet. Sollte die Beteiligung seines
Motorrades an dem Verkehrsunfall nachgewiesen werden, wird der Tatvorwurf noch
auf Verkehrsunfallflucht erweitert.