Bereits seit dem Jahr 2019 forscht die rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität des Saarlandes (UdS) im Projekt „Amtsgericht 4.0“ praxisnah mit dem Amtsgericht Ottweiler zu einer Vielzahl von Rechtsfragen, welche mit der Digitalisierung bei Gericht einhergehen. Konkret geht es hierbei beispielsweise um die Gewährung der elektronischen Akteneinsicht, der Aufbewahrung und Aussonderung von Akten, der Behandlung von Signaturen oder der Gewährleistung des Datenschutzes. Dieses für die deutsche Justiz wegweisende Projektvorhaben endet im Jahr 2021.
Aufgrund der hohen Expertise und der guten Erfahrungen des Projekts hat der Haushaltsausschuss der Universität des Saarlandes erneut Mittel für eine Projektforschung zur Verfügung gestellt. Zur Erforschung der digitalen Präsenz bei Gericht werden bis zum Jahr 2023 insgesamt 690.000 Euro bereitgestellt. Ziel des Forschungsvorhabens, welche mehrere Lehrstühle der Universität des Saarlandes sowie das Landgericht Saarbrücken und die Amtsgerichte Homburg und Ottweiler betreiben, ist es, die Möglichkeiten der digitalen Präsenz bei Gericht nach dem derzeitigen Gesetzesstand zu beleuchten, darauf aufbauend aber auch Forderungen an den Gesetzgeber zu formulieren und aufzuzeigen, welcher notwendigen Aktivitäten des Gesetzgebers es in Bezug auf die Digitalisierung der Justiz zukünftig noch bedarf. Am Ende sollen praxistaugliche Lösungen für digitalere Gerichtsverhandlungen entwickelt werden.
Dazu der saarländische Bundestagsabgeordnete Markus Uhl, Mitglied des Haushaltsausschusses: „Das Saarland ist aufgrund seiner kurzen Wege und engen Verbindungen zwischen universitärer Forschung und praktischer Umsetzung bei Gericht der ideale Standort zur praxisnahen Erforschung dieser Problemfragen. Bereits in der Vergangenheit hat sich dieses Modell bewährt. Es freut mich daher sehr, dass wir durch die weiteren Gelder neue Themenkomplexe analysieren können und so die digitale Präsenz bei Gericht deutschlandweit weiterentwickeln können.“
Quelle: Markus Uhl MdB