Der Antrag der Roxane GmbH, die Grundwasserförderung von 90.000 m3 auf 200.000 m3 pro Jahr zum Abfüllen von Grundwasser in Flaschen zu erhöhen, kommt zu einem Zeitpunkt, an dem die neue EU-Trinkwasserverordnung noch nicht in Nationales Recht umgesetzt wurde. Die Frist zur Umsetzung liegt im Januar 2023. Es gilt auch zu beachten, dass die Versorgung der Bevölkerung mit Wasser für den Trinkgebrauch über Flaschenwasser einen sehr viel höheren Energieinput braucht, als die gleiche Nutzung über Leitungswasser. Da der Anspruch von Leitungswasser zum Trinkwassergebrauch auch an öffentlichen Stellen in den Kommunen vorgesehen ist und eine entsprechende gesetzliche Regelung in Folge der EU-Trinkwasserrichtlinie zur Zeit im bundesdeutschen Recht vollzogen wird, steht es außer Zweifel, dass die Versorgung der Bevölkerung mit Wasser zum Trinkgebrauch über das Leitungssystem im Sinne der Nachhaltigkeit zu fordern ist. Eine Erweiterungsgenehmigung zur Wasserentnahme für Flaschenwasser steht dieser Regelung entgegen.
Nach Einschätzung des Landesvorsitzenden des BUND Saar, Christoph Hassel, ist ein wesentlicher Punkt im Genehmigungsverfahren der Ressourcenschutz: „Der Sachstand der Grundwasserstände und der jährlichen Grundwasserneubildung in Zeiten des fortschreitenden Klimawandels ist zur Zeit unklar und Gegenstand zahlreicher Diskussionen. Die letzte aktuelle Datenlage stammt aus dem Jahre 1995. Seit dieser Zeit hat sich das Regenregime im Saarland im Zuge des Klimawandels stark verändert. In diesem Zusammenhang lässt sich eine verstärkte Verlagerung der Niederschläge auf die Wintermonate beobachten. Die Abschätzung der Grundwasserneubildungsrate über die Niederschläge allein ist fachlich zu grob und ohne eine Bilanzierung der Abflüsse in den Fließgewässern und der Verdunstung in der Landschaft spekulativ“, so Christoph Hassel.
Aus diesem Grund ist es wesentlich, dass die von der saarländischen Landesregierung vorgesehene Studie zur Grundwasserneubildung erst einmal abgeschlossen wird, bevor jegliche Genehmigungen für die Entnahmen von Grundwasser zur Flaschenwasserabfüllung betrachtet werden. „Dies gilt unabhängig von dem hier von der Roxane GmbH gestellten Begehren auch für andere Vorhaben im Saarland, wie zum Beispiel für die Ansiedlung des Batterieherstellers SVOLT in Überherrn. Aus Sicht des Ressourcenschutzes ist zumindest vorläufig bis zur Klärung der Grundwasserneubildungsrate eine weitere Grundwasserentnahme für industrielle Zwecke zu versagen“ so Michael Grittmann, stellv. Vorsitzender des BUND Saar.
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