Im Rahmen der heutigen Gesundheitsministerkonferenz zwischen Bund und Ländern wurde einvernehmlich beschlossen, die Priorisierung ab sofort für die Impfung mit AstraZeneca aufzuheben.
Dazu Gesundheitsministerin Monika Bachmann: „Damit folgen wir dem Vorstoß des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn und schaffen die Grundlage für den nächsten Streckenabschnitt bei den Hausärzten und in den Impfzentren unseres Impfmarathons. Jeder der ein Impfangebot wahrnehmen möchte, kann über seinen Haus- oder Facharzt, sofern dieser eine Impfung mit AstraZeneca anbietet, von diesem Angebot profitieren.“
„Niedergelassene Ärzte, die eine Impfung mit AstraZeneca anbieten, beziehen den Impfstoff über die Apotheken und koordinieren ihre Impfterminvergabe eigenständig“, so Dr. Gunter Hauptmann, Vorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland.
Hintergrund:
In den Arztpraxen können Impfungen mit diesem Impfstoff an Impfwillige auf Basis von §1 Abs. 3 der Coronavirus-Impfverordnung nach ärztlichem Ermessen erfolgen, der sich auch an Risikokriterien orientieren sollte. Der Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfung kann bei dem Impfstoff von AstraZeneca nach Zulassung zwischen vier und zwölf Wochen betragen. Umso länger der gewählte Zeitraum innerhalb dieses Intervalls, desto höher die nachgewiesene Wirksamkeit. Dem im Rahmen der Regelversorgung impfenden niedergelassenen Arzt steht es in Absprache mit dem Impfling frei, den Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfung innerhalb des nach der Zulassung möglichen Zeitraums zwischen vier und zwölf Wochen für das individuelle Impfschema festzulegen.