Kulturstaatsministerin Grütters: „Filmförderung in Zeiten der Pandemie flexibler machen“
Das Bundeskabinett hat heute den von Kulturstaatsministerin Monika Grütters vorgelegten Entwurf zur Änderung des Filmförderungsgesetzes (FFG) verabschiedet. Das FFG regelt die Filmförderung durch die Filmförderungsanstalt (FFA). Der Entwurf sieht pandemiebedingte Anpassungen bei den Fördervoraussetzungen, den Sperrfristen sowie der Mittelverwendung vor. So kann der Vorstand der FFA künftig Ausnahmen gewähren, wenn einzelne Förder- oder Auszahlungsvoraussetzungen aufgrund höherer Gewalt nicht erfüllt werden können. Zudem wird die Möglichkeit geschaffen, die Kinoauswertung unter bestimmten Voraussetzungen durch eine
Online-Auswertung auf entgeltlichen Videoabrufdiensten zu ersetzen.
Die Staatsministerin für Kultur und Medien Monika Grütters: „Wir wollen die Filmförderung in Zeiten der Pandemie flexibler machen und so die Weichen Richtung Zukunft stellen. Wir nutzen diese Novelle auch für
wichtige gesellschaftspolitische Weichenstellungen. So haben wir im Gesetzentwurf einen Fokus auf die Stärkung der ökologischen Nachhaltigkeit der Filmproduktion gelegt. Ich wünsche mir, dass die Branche hier Vorbild und Vorreiterin wird. Das Zukunftsthema Klimaschutz muss von der Filmförderung weiter mit größtem
Nachdruck unterstützt werden.“
Der Entwurf enthält unter anderem die Verpflichtung, bei der Filmproduktion wirksame Maßnahmen zur Förderung der ökologischen Nachhaltigkeit zu treffen sowie eine Klimabilanz zu erstellen. Mit der Novelle soll zudem die Geschlechtergerechtigkeit in den FFA-Gremien weiter verbessert und der Aufgabenkatalog der FFA um Vorgaben für faire Arbeitsbedingungen und für die Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderung sowie von Diversität ergänzt werden. Darüber hinaus ist eine Anpassung der Abgabe der Veranstalter von
Bezahlfernsehen und der Programmvermarkter aufgrund geänderter Marktverhältnisse vorgesehen.
Das FFG wird aufgrund finanzverfassungsrechtlicher Vorgaben in einem regelmäßigen Turnus novelliert. Die Neufassung soll aufgrund der Corona-Pandemie anders als üblich nicht für fünf, sondern nur für zwei Jahre gelten. Daher wird sie lediglich rechtlich sowie förderpolitisch zwingende Änderungen beinhalten. Darüber hinaus gehende Reformen sollen mit Blick auf die nächste FFG-Novelle 2024 gemeinsam mit den Akteuren der Filmwirtschaft erörtert werden.
Der Regierungsentwurf ist abrufbar unter:
Weitere Informationen zum Filmförderungsgesetz und zur Filmförderungsanstalt stehen bereit unter: www.ffa.de.