Saarbrücken, 04. Januar 2024 – Eine Routinekontrolle durch die Bundespolizeiinspektion Saarbrücken am Zentralen Omnibusbahnhof der Landeshauptstadt führte am frühen Donnerstagmorgen zur Vollstreckung eines Haftbefehls wegen Mordes.
Beamte der Bundespolizei überprüften einen aus Frankreich eingereisten Flixbus und kontrollierten dabei die Identität der Reisenden. Bei diesen Kontrollen fiel ein 56-jähriger österreichischer Staatsangehöriger auf. Eine Überprüfung im polizeilichen Informationssystem enthüllte einen bestehenden Haftbefehl der Staatsanwaltschaft München I wegen Mordes gegen den Mann.
Der Österreicher war bereits im Jahr 1993 rechtskräftig zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Nachdem er 12 Jahre dieser Strafe in Deutschland verbüßt hatte, wurde er nach Österreich abgeschoben. Mit der Auflage, die Bundesrepublik Deutschland nicht mehr zu betreten – eine Missachtung dieser Bedingung würde eine erneute Inhaftierung und die Restverbüßung der lebenslangen Freiheitsstrafe nach sich ziehen.
Durch seine Einreise aus Frankreich mit dem Flixbus verstieß der 56-Jährige gegen diese Auflage. Er muss nun den Rest seiner lebenslangen Haftstrafe in einer deutschen Justizvollzugsanstalt absitzen.