StartPolitikBundesschiedsgericht erklärt Delegiertenwahl in Saarlouis für unwirksam

Bundesschiedsgericht erklärt Delegiertenwahl in Saarlouis für unwirksam

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Das Grüne Bündnis Saarland begrüßt die Entscheidung des Bundesschiedsgerichts die Wahl der Delegierten und Ersatzdelegierten des Ortsverbandes Saarlouis für die Aufstellung der Landesliste am 20.6.2021 zur Bundestagswahl für unwirksam zu erklären.

Bei der Delegiertenwahl seien gravierende Verstöße gegen Satzung, Parteiengesetz und sogar das Grundgesetz verletzt worden. Die Parteiöffentlichkeit aller Versammlungen gehöre zu den wesentlichen Grundsätzen bei Bündnis 90/Die GRÜNEN. Die Parteien hätten bei der Durchführung der Delegiertenwahlen ihre eigenen Regelungen zu beachten, soweit diese nicht – was hier offensichtlich nicht der Fall sei – gegen höherrangiges Recht verstoßen.

Mit diesem Zweck sei es insbesondere nicht vereinbar, wenn gewisse Personen, die nicht Mitglieder des Ortsverbandes sind, an der Versammlung teilnehmen und die Leitung übernehmen würden, andere Mitglieder jedoch ausgeschlossen würden. 

Hier wird der Eindruck erweckt, es gebe zwei Klassen von Mitgliedern.

Da die Verletzung der Parteiöffentlichkeit vom OV-Vorsitzenden Saarlouis nicht bestritten worden sei, gelte der Vorwurf als eingestanden ein.

Diese Entscheidung habe Konsequenzen für die Mehrheitsverhältnisse auf dem Parteitag, der für Samstag vorgesehen sei. 

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