LSU sieht keine Garantie für den Abbau bestehender Diskriminierung für schwule und bisexuelle Männer
Bundesvorsitzender Alexander Vogt: „Die Änderung des Transfusionsgesetzes eröffnet zwar erstmals die Möglichkeit beim Vorliegen neuer medizinischer oder wissenschaftlicher Erkenntnisse zu überprüfen, ob der Ausschluss oder die Rückstellung bestimmter Personengruppen noch erforderlich ist. Insgesamt ist dies aber keine Garantie für den Abbau noch bestehender Diskriminierung.“
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 160. Sitzung am Donnerstag, den 14. Mai im Rahmen des „Pandemie-Schutz-Gesetzes“ zahlreich Maßnahmen beschlossen, die mit ebenso zahlreichen Gesetzesänderungen einhergingen. „Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ lautet der komplizierte Titel des neuen Gesetzes. Ein Bestandteil des Gesetzespakets war die Aufnahme eines ergänzenden Satzes im Transfusionsgesetz, welches die Gewinnung von Blut (Blutspenden), Blutbestandteilen und Blutprodukten sowie deren Anwendung am Menschen bei Bluttransfusionen regelt. Der in § 12a aufgenommene Ergänzungssatz bezieht sich auf die nach wie vor bestehende Rückstellung, bzw. den faktischen Ausschluss schwuler und bisexueller Männer, aber auch transsexueller Menschen von der Möglichkeit zur Blutspende.
Dazu erklärt Alexander Vogt, Bundesvorsitzender der LSU: „Die Änderung des Transfusionsgesetzes eröffnet zwar erstmals die Möglichkeit beim Vorliegen neuer medizinischer oder wissenschaftlicher Erkenntnisse zu überprüfen, ob der Ausschluss oder die Rückstellung bestimmter Personengruppen noch erforderlich ist. Insgesamt ist dies aber keine Garantie für den Abbau noch bestehender Diskriminierung.“ Der Bundesverband der Lesben und Schwulen in der Union sieht in der im Gesetz vorgesehenen regelmäßigen Überprüfung der Risikobewertung einzelner Spendergruppen zwar zunächst eine wichtige Klarstellung, ob diese jedoch zielgerichtet im Sinne des Abbaus noch bestehender Diskriminierung von schwulen und bisexuellen Männern als Spendergruppen wirke, müsse sich auf Basis dieser Neuregelung in der Praxis beweisen. Anderenfalls bestünde die Gefahr, dass die Regelung ins Leere laufe. Innerhalb der letzten Wochen hatten bereits mehrere Länder ihre regeln zur Blutspende geändert: In Ungarn und Brasilien wurden Homo- und Heterosexuelle zum Beispiel gleichgestellt. In den USA wurde die Rückstellungszeit für schwule und bisexuelle Männer von zwölf auf drei Monate gesenkt.