StartPanoramaBundesverfassungsgericht stärkt das Selbstbestimmungsrecht am Lebensende

Bundesverfassungsgericht stärkt das Selbstbestimmungsrecht am Lebensende

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Mainz/Saarbrücken, 26.02.2020
Der Humanistische Verband Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. (HVD RLP/Saar) sieht sich vollumfänglich durch das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes in seiner Position bestätigt, dass Hilfe zur Selbsttötung nicht länger kriminalisiert werden darf. 

„Die Feststellung, dass § 217 StGB unvereinbar ist mit dem deutschen Grundgesetz, hat verdeutlicht, dass der Gesetzgeber das verfassungsmäßig garantierte Selbstbestimmungsrecht am Lebensende achten und die Menschenwürde Sterbewilliger schützen muss“, so die Vorsitzende Hedwig Toth-Schmitz. „Den im Gesetzgebungsverfahren geäußerten Bedenken, auf alte und schwerkranke Menschen könne Druck ausgeübt werden, kann durch angemessenere Regelungen besser entsprochen werden als durch ein generelles strafbewehrtes Verbot.“

Der Landesverband steht damit in Einklang mit Forderungen des HVD-Bundesverbandes. „Wir verfolgen seit Jahrzehnten schon das Ziel“, so Vorstandssprecher Erwin Kress, „dass das Selbstbestimmungsrecht auf den eigenen Tod respektiert und gewährleistet sein muss. Es muss kompetente und auch organisierte Hilfe für Menschen geben, die sich aufgrund schwerer Krankheit oder hohen Alters nachhaltig und ernsthaft entschlossen haben, aus dem Leben zu scheiden. Natürlich müssen für die Suizidhilfe klare Regeln und ein Katalog von Sorgfaltskriterien eingehalten werden.“ 

Mit dem Urteilsspruch von Karlsruhe gilt: Aufgeklärtheit, freie Willensbildung und Entscheidungsfähigkeit der Sterbewilligen sind von Ärzten, Sterbehilfeorganisationen und allen zu beachten, die humane Hilfe zur Selbsttötung straffrei leisten wollen. Natürlich müssen Suizidwillige bewahrt werden vor einsamen und brutalen sowie vor unüberlegten und voreiligen Suizidversuchen, die einer depressiven Augenblicksstimmung entspringen oder Wissensmängeln über lebenszugewandte Alternativen. Daher schlägt der HVD die Einrichtung von Anlaufstellen vor, in denen Hilfesuchende sich ergebnisoffen beraten lassen können. „Der Humanistische Verband Deutschlands versucht sich darauf einzustellen, dass ein Bedarf an Beratung, Hilfe und auch humanistischer Seelsorge im Kontext von assistiertem und begleitetem Sterben durch Selbsttötung zunehmen wird“, erklärt Gita Neumann, HVD-Beauftragte für Humanes Sterben. 

Für die weitere rechtliche Diskussion hat der HVD bereits gemeinsam mit Experten aus Medizin, Recht und Ethik anstelle des bisherigen, jetzt für verfassungswidrig erklärten § 217 StGB ein Suizidhilfekonflikt-Gesetz ausgearbeitet. Dieses enthält Voraussetzungen vor allem zur Prüfung der freien Willensbildung und Entscheidungsfähigkeit von Suizidwilligen. 

Seinen Gesetzentwurf wird der HVD in nächster Zeit öffentlich vorstellen.

Zum Humanistischen Verband:

Der Humanistische Verband Deutschlands ist eine nach dem Grundgesetz den religiösen Organisationen gleichgestellte Weltanschauungsgemeinschaft, deren Mitglieder ein rationales, naturalistisches Weltbild vertreten. Er legt Wert auf kritische Vernunft, gesellschaftliche Verantwortung und Solidarität. Auf politischer Ebene tritt er ein für die Interessen und Rechte konfessionsfreier Menschen.

Weitere Informationen zum HVD Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. unter
https://hvd-rlp-saar.de/

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