Der Rechnungshof des Saarlandes hat in einer beratenden Äußerung an den Landtag des Saarlandes die Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 dargelegt. Dieses Urteil enthält wesentliche Feststellungen zur Zulässigkeit und den Grenzen der Notlagenverschuldung, die für die Haushalte von Bund und Ländern richtungsweisend sind. Besonders im Fokus steht dabei der saarländische Transformationsfonds.
Nach Einschätzung des Rechnungshofs ist die aktuelle Ausgestaltung des Transformationsfonds verfassungswidrig. Die Errichtung dieses Sondervermögens im Jahr 2022, geplant für einen Zeitraum von zehn Jahren, entspricht nicht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Die Entscheidung über eine außergewöhnliche Notsituation muss demnach jedes Haushaltsjahr neu getroffen und begründet werden. Die bisherige Praxis, Notlagenkredite über mehrere Jahre hinweg aufzunehmen, steht damit im Widerspruch zu den Verfassungsgeboten der Jährlichkeit und Jährigkeit sowie dem Grundsatz der kassenwirksamen Fälligkeit.
Der Rechnungshof weist zudem auf hohe verfassungsrechtliche Hürden für eine zulässige Notlagenverschuldung hin. Jede Feststellung einer Notlage ist verfassungsgerichtlich voll überprüfbar und erfordert eine klare Abgrenzung von normalen konjunkturellen Schwankungen. Längerfristige Entwicklungen qualifizieren sich demnach nicht als außergewöhnliche Notsituationen. Insbesondere bei länger anhaltenden Krisen steigt der Begründungsbedarf für die Fortdauer der Krise und die Wirksamkeit der geplanten Maßnahmen.
Angesichts dieser hohen Hürden äußert der Rechnungshof Zweifel, ob die für den Transformationsfonds angenommene Notlage über einen Zeitraum von zehn Jahren verfassungsrechtlich haltbar ist. Auch die möglichen Auswirkungen auf andere mit Notlagenkrediten finanzierte Sondervermögen sowie auf die Haushalte der Jahre 2023 bis 2025 wurden in der Äußerung behandelt.
Diese Stellungnahme des Rechnungshofs unterstreicht die Notwendigkeit einer sorgfältigen und verfassungskonformen Haushaltsführung und könnte weitreichende Implikationen für die Finanzpolitik im Saarland haben. Der vollständige Text der beratenden Äußerung ist auf der Homepage des Rechnungshofs verfügbar.