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Bundesweit Vorbild: Landesprogramm „Frühe Hilfen – Keiner fällt durchs Netz“ – Gestaltung der Bundesinitiative maßgeblich von Saar-Programm beeinflusst

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„Großes entsteht immer im Kleinen“ gilt auch für Familienpolitik des Landes
„2007 wurde im Saarland das Landesprogramm „Frühe Hilfen – Keiner fällt durchs Netz“ gestartet. Das Saarland war damit das erste Bundesland mit einem flächendeckenden Angebot Früher Hilfen. Darauf können wir wirklich stolz sein. Wir haben im Saarland die Notwendigkeit erkannt, dort zu anzusetzen, wo es bereits in frühester Kindheit hakt und genau dort zu helfen“, so Sozial- und Familienministerin Monika Bachmann.
Konzeptionell getragen und finanziert wurde das Modellprojekt vom Land in Kooperation mit den saarländischen Landkreisen und dem Regionalverband Saarbrücken. Im Zeitraum von 2007 bis 2011 wurden die Grundlagen für die Implementierung der aktuellen Strukturen der Frühen Hilfen im Saarland geschaffen; hierzu wurden ausschließlich Landesmittel in Höhe von 2.039.101 Euro eingesetzt Darüber hinaus wurden 1.396.238 Euro im Rahmen der Projektförderung zur Verbesserung der Prävention von Vernachlässigung und Missbrauch von Kindern“ als ein weiterer Baustein der Frühen Hilfen aufgewendet. Seitens der Landkreise und des Regionalverbandes Saarbrücken wurden seit 2007 die Aufwendungen für jeweils eine halbe Personalstelle zur Koordinierung der Frühen Hilfen auf Kreisebene getragen.

Das Saarland hat mit dieser Vorreiterrolle für die Frühen Hilfen und der parallel erfolgten Evaluation des Modellprojektes „Keiner fällt durchs Netz“ die Gestaltung der Bundesinitiative maßgeblich beeinflusst. Mit dem Inkrafttreten der Verwaltungsvereinbarung zur „Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen 2012-2015“ am 1.7.2012 wurden die bestehenden Kooperationsvertrage abgelöst und finanzielle Mittel durch den Bund zur Verfügung gestellt. Die Bundesinitiative war zunächst bis 2015 befristet, wurde dann nochmals bis Ende 2017 verlängert.

„Es ist erfreulich, dass der Bund unser Landesprogramm in vielen Punkt als Vorbild für die Verwaltungsvereinbarung des Fonds für Frühe Hilfen nimmt. Dies zeigt deutlich, dass wir familienpolitisch auf dem richtigen Weg sind“, sagt Monika Bachmann.

Nach dem Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (§ 3 Abs. 4 Satz 3 KKG) ist der Bund nun verpflichtet, einen auf Dauer angelegten Fonds zur Sicherstellung der Netzwerke Frühe Hilfen einzurichten. Damit sollen – aufbauend auf den Ergebnissen der zuvor durchgeführten „Bundesinitiative Frühe Hilfen“ – bundesweit und nachhaltig vergleichbare Unterstützungs‐und Netzwerkstrukturen in den Ländern und Kommunen sichergestellt werden.

Im Saarland wurden im Jahr 2016 die Familien von 675 Kindern beraten und betreut, rd. 4.000 Hausbesuche wurden durch die Fachkräfte der Frühen Hilfen bei (werdenden) Eltern und Familien durchgeführt.

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