„Wer sein Leben lang geschafft und geschufftet hat und damit über Jahrzehnte mit seinem persönlichen Arbeitseinsatz dazu beigetragen hat, dass unser Gemeinwesen funktioniert, der muss im Alter mehr haben als derjenige, der nie in die Rentenkasse einbezahlt hat. Endlich ist die Grundrente jetzt Gesetz. Außerdem ist es gut, dass nicht blind mit der Gießkanne verteilt wird wie es die SPD ursprünglich wollte. Es kann nicht sein, dass der kleine Mann der Zahnarztgattin noch die Rente aufstockt. Hier hat sich das Modell der Union und der CDU-Arbeitnehmer durchgesetzt. Damit werden die Fleißigen belohnt, die es verdient haben und brauchen können“, so der CDA-Landesvorsitzende und Landtagsabgeordnete Marc Speicher MdL.
Hintergrund: Wer trotz 33 Jahre Grundrentenzeiten auf ergänzende Grundsicherung im Alter angewiesen ist, profitiert von einem Freibetrag in der Grundsicherung und beim Wohngeld. Der Freibetrag beträgt mindestens 100 Euro und je nach Rentenhöhe bis zu 216 Euro monatlich. Mit dem Freibetrag setzen wir für die gesetzliche Rentenversicherung wie für die betriebliche und private Altersvorsorge das Prinzip durch: Leistung muss sich lohnen.
Wer 33 Jahre an Grundrentenzeiten zurückgelegt hat, erhält zukünftig zudem niedrige Entgelte in der Rentenberechnung aufgewertet, soweit das beitragspflichtige Arbeitsentgelt mindestens 30% aber weniger als 80% eines Durchschnittsverdienstes betragen hat.
Diese Aufwertung erfolgt aber nicht bedingungslos. Die volle Grundrente erhält nur, dessen zu versteuerndes Einkommen den Betrag von 1.250 Euro nicht überschreitet. Für Ehe- und Lebenspartner gilt ein gemeinsamer Betrag von 1.950 Euro.