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CDU bringt Gesetzentwurf für Handyverbot an Grundschulen ein – Einigung mit SPD in Sicht

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Saarbrücken – Die CDU-Landtagsfraktion wird in der kommenden Plenarsitzung am 9. April einen Gesetzentwurf zur Änderung des Schulordnungsgesetzes in den Landtag einbringen. Ziel ist eine landesweit einheitliche Regelung für den Umgang mit Mobiltelefonen an Schulen. Vorgesehen ist ein generelles Handyverbot an Grundschulen sowie ein klarer gesetzlicher Rahmen für die Nutzung digitaler Endgeräte an weiterführenden Schulen.

Die Initiative reagiert auf anhaltende Diskussionen um den Umgang mit Smartphones im Schulalltag. Während die CDU bereits seit Längerem auf eine gesetzliche Grundlage drängt, hatte die Landesregierung zunächst auf informelle Regelungen gesetzt. Inzwischen signalisiert jedoch auch die SPD ihre Bereitschaft, eine gesetzliche Regelung mitzutragen.

Die CDU-Fraktion orientiert sich bei ihrem Entwurf an der geltenden Regelung im Bundesland Hessen, wo CDU und SPD gemeinsam entsprechende Vorgaben im Schulrecht verankert haben. Die Saar-CDU zeigt sich offen für Änderungen im parlamentarischen Verfahren und verweist auf die anstehende Anhörung nach der ersten Lesung im Landtag.

Ziel sei es, eine Regelung noch vor Beginn des kommenden Schuljahres in Kraft zu setzen. Damit soll landesweit Klarheit über die Nutzung mobiler Endgeräte an Schulen geschaffen werden. Die CDU begrüßt die Kehrtwende der SPD in dieser Frage und sieht in der Übereinkunft eine Möglichkeit zur parteiübergreifenden Lösung.

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