Überbrückungshilfen und Kurzarbeitergeld müssen Realitätsprüfung unterzogen und angepasst bzw. verlängert werden
Der Forderung des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands e.V. (DEHOGA) schließt sich die CDU-Fraktion an. Die im Januar in Kraft getretene neue Überbrückungshilfe IV sei eine Verschlechterung für das Gewerbe.
Sarah Gillen, Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses im Landtag erklärt dazu: „Das Geld, das durch diese Hilfen reinkommt, läuft direkt durch. Die Umsatzeinbrüche belaufen sich durchschnittlich im Gaststättengewerbe zum Beispiel auf über 50%. Gerade die schwergebeutelten Betriebe mit Einbußen über 70% erhielten mit der Überbrückungshilfe III Plus noch eine Erstattung von 100% der Fixkosten, jetzt ist diese auf maximal 90% gedeckelt und der Eigenkapitalzuschuss auf die Summe der möglichen Fixkostenerstattung wurde von 40% auf 30% reduziert. Die Branche muss so unterstützt werden, dass sie eine Zukunft hat.“
„Ein großes Problem ist das Auslaufen der Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2022. Diese Regelung muss dringend verlängert werden, nicht zuletzt, um auch den Angestellten die Ungewissheit zu nehmen. Noch immer sind viele Betriebe gebeutelt und können ihre Angestellten nur durch das Kurzarbeitergeld überhaupt halten. Wir brauchen hier dringend eine Ansage aus Berlin, denn während sich der Bundesarbeitsminister vorrangig um die Jobvermittlung für Andrea Nahles kümmert, bangen Tausende Arbeiternehmer darum, ob sie nach März noch Ihre Arbeit haben“, sagt Marc Speicher, Vorsitzender der Arbeitnehmergruppe der CDU-Landtagsfraktion.
Quelle: CDU-Landtagsfraktion