In seiner letzten Sitzung beriet der Hauptausschuss im nicht-öffentlichen Teil über eine Erhöhung der Aufwandsentschädigungen für Ortsvorsteher und Beigeordnete. Dies ging aus der Veröffentlichung der Tagesordnung im Amtsblatt (24/2022) hervor.
In den zurückliegenden Jahren musste die CDU als Mehrheitsfraktion im Gemeinderat einige unangenehme, aber für die Gemeinde überlebenswichtige Entscheidungen treffen. Neben der Mehrheit im Rat, stellt die CDU in neun von zehn Ortsteilen der Gemeinde den Ortsvorsteher bzw. die Ortsvorsteherin. Zudem zwei von drei Beigeordneten, was der Partei in der Frage nach Erhöhung der Aufwandsentschädigungen ein besonderes Augenmerk zukommen lässt. Dazu der CDU-Gemeindeverbandsvorsitzende und Ortsvorsteher von Orscholz, Manuel Kerber: „Mit Blick auf dieses deutliche Übergewicht an Führungspositionen, haben wir uns intern besprochen und sind zu der Überzeugung gelangt, dass es das falsche Zeichen ist, die persönliche Entschädigung zu erhöhen, während wir den Menschen in der Gemeinde an anderer Stelle mehr abverlangen. Die überschüssigen Mittel sollen zweckgebunden den Repräsentationsbudgets der Ortsvorsteher zugeteilt und damit der Bevölkerung direkt vor Ort zugutekommen. Dass sich am Ende alle in der Sache einig sind, spricht für das gute überparteiliche Verhältnis untereinander. Hierfür an die beiden Kollegen der SPD einen herzlichen Dank!“
Hintergrund: Die angesprochene Erhöhung der Aufwandsentschädigung ist möglich geworden, weil das Land die entsprechende Verordnung zum 01.04.2022 angepasst und somit den rechtlichen Rahmen für eine Erhöhung geschaffen hat.