Die CDU-Landtagsfraktion im Saarland setzt sich für eine intensivere Nutzung von Fußfesseln zum Schutz von Frauen vor häuslicher Gewalt ein. In einem Antrag für die Plenarsitzung am Mittwoch (Drucksache 17/1174) fordert die Fraktion die schnelle Umsetzung einer Bundesratsinitiative aus Hessen sowie eine Änderung des Saarländischen Gesetzes über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Polizei (SPolDVG). Ziel ist es, die Anordnungsmöglichkeiten der elektronischen Aufenthaltsüberwachung auf Fälle häuslicher Gewalt auszuweiten.
Fraktionsvorsitzender Stephan Toscani betonte die Dringlichkeit des Themas: „In Deutschland stirbt fast jeden dritten Tag eine Frau durch Gewalt ihres Partners oder Ex-Partners.“ Im Saarland weist die aktuelle Polizeiliche Kriminalstatistik neun Fälle häuslicher Gewalt aus, die zu Tötungsdelikten führten oder versuchten.
Ein zentrales Problem sei, dass Täter wiederholt gegen Näherungsverbote verstoßen, da deren Einhaltung schwer zu überwachen ist. Als Lösung sieht die CDU den Einsatz von Fußfesseln, die eine lückenlose Kontrolle ermöglichen. Deshalb fordert die Fraktion, dass sich die saarländische Landesregierung auf Bundesebene für die Umsetzung der hessischen Initiative „Stärkerer Schutz vor häuslicher Gewalt durch elektronische Aufenthaltsüberwachung“ einsetzt. Zudem soll das Saarland durch eine Gesetzesänderung die rechtlichen Grundlagen schaffen, um Fußfesseln in Fällen häuslicher Gewalt einzusetzen.
„Jede Frau muss sich in unserem Land sicher fühlen, egal wo. Dafür setzen wir als CDU uns ein“, erklärte Toscani abschließend.