Der Vorschlag von Ministerpräsident Tobias Hans zur „Saarlandkasse“ ist ein wichtiger Schritt zu einer möglichen finanziellen Erholung der klammen Kommunen. Darin sollen die Kassenkredite der saarländischen Städte und Gemeinden gesammelt und nach und nach vom Land getilgt werden. „Bei den derzeitigen geringen Zinslasten der absolut richtige Zeitpunkt für eine solche Maßnahme“, so CDU-Stadtverbandsvorsitzender Pascal Rambaud.
Bei der konkreten Ausgestaltung müsse jedoch das bisherige sorgsame Wirtschaften der Stadt St. Ingbert honoriert werden. Pascal Rambaud: „Der Stadtrat hat in den vergangenen zwanzig Jahren stets Wert auf einen wirtschaftlichen Haushalt, Gebührengerechtigkeit und Ausgabendisziplin gelegt.“ St. Ingbert dürfe daher nicht mit einer Art Umlage zur Finanzierung der Saarlandkasse herangezogen werden. Stattdessen erwarte man substanzielle Investitionszuschüsse für die vom Stadtrat bereits beschlossenen Zukunftsprojekte. „Diese Zuschüsse müssen sich in der Summe natürlich an dem Schuldenerlass für die übrigen Gemeinden orientieren“, so der CDU-Vorsitzende. Er erkenne den politischen Willen der Verantwortlichen in Saarbrücken, hier angemessen zu agieren.
Im Kontext der geplanten Entschuldung sind nach Auffassung der CDU St. Ingbert allerdings einige Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Zunächst muss die Problematik der Kreisumlage unbedingt abschließend gelöst werden. Diese grundsätzliche Zusage an den Kreis, dass dessen Kosten in jedem Fall von den Städten und Gemeinden übernommen werden, schafft dort natürlich keine ausreichenden Anreize zum wirtschaftlichen Handeln. Weiter fehlt den Städten und Gemeinden beinahe jegliche Steuerungs- und Entscheidungsmöglichkeit über die tatsächliche Höhe und die Verwendung der Umlage. Alleine in diesem Jahr finanziert St. Ingbert den Kreishaushalt mit rund 31 Millionen Euro.
Die CDU St. Ingbert ruft weiterhin noch einmal das Konnexitätsprinzip in Erinnerung. Wenn künftig Landes- oder Bundesgesetze beschlossen werden, deren Umsetzung den Kommunen Kosten verursacht, dann müssen diese Kosten auch vom jeweiligen Gesetzgeber vollumfänglich erstattet werden.