!CETA MUSS INS DEUTSCHE PARLAMENT!
Internationale Freihandelsverträge
Freier Handel bringt für die Verbraucher zu Beginn Verfügbarkeit und bessere Preise für bestimmte Produkte. Der zunehmende Wettbewerb führt zu besserer Qualität und senkt die Herstellkosten. Das klingt alles gut, aber machen wir die Tür zu weit auf und lassen billige Ware ungehindert in unseren Markt einströmen, bringen wir die einheimischen Erzeuger vielleicht in Existenznot. Wir brauchen also den regulierten Freihandel, der die regionale Vielfalt unserer Arbeits- und Wirtschaftsstrukturen unterstützt und die Bildung von Monostrukturen verhindert. Diese Kriterien müssen Internationale Freihandelsverträge erfüllen, wenn sie Akzeptanz beim Bürger finden sollen. Und ohne Akzeptanz beim Wähler landen die tausendseitigen Vertragsentwürfe CETA und TTIP im Papierkorb.
CETA: EU only oder gemischtes Abkommen? Kann Brüssel im Alleingang abschließen?
Das jetzt auch im Saarland heiß diskutierte Freihandelsabkommen CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement)
http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2015/february/tradoc_153081.pdf
rückte letzte Woche wieder in den Fokus der Sozialen Medien.
Folgt man dem vorliegenden Gutachten, das das Bundeswirtschaftsministerium in Auftrag gegeben hat, so muss dem Abkommen CETA von den nationalen Parlamenten zugestimmt werden.
Wie so oft bei diesen umfangreichen Vertragstexten liegt der Teufel im Detail, und bei CETA versteckt in den Tiefen des 1.598-seitigen Vertragswerkes.
Der politische Streit zwischen der EU Kommission und verschiedenen nationalen Vertretern dreht sich um die Frage:
Darf die EU Kommission, das Freihandelsabkommen CETA rechtswirksam, ohne Zustimmung der nationalen Parlamente mit Kanada abschließen?
Manche Vertragsbestandteile des Vertragsentwurfes fallen in die „Kompetenzlücke“, wie diese in den EU Verträgen bezeichnet werden. Rechtswissenschaftler und Politiker sprechen von „Gemischtem Abkommen.“
Im CETA Entwurf sind viele Elemente enthalten, für die die EU keine Vertragsschlusskompetenz besitzt:
(Siehe Rechtsgutachten für das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erstellt von Prof. Dr. Franz C. Mayer, LL.M. (Yale) (Universität Bielefeld) Vom 28. August 2014)
„Als Auslöser für ein gemischtes Abkommen kommen im CETA niedergelegte Vereinbarungen:
a.) zum Investitionsschutz,
b.) zum Verkehr,
c.) zu Strafvorschriften,
d.) zur gegenseitigen Anerkennung von Berufsqualifikationen,
e.) zum Arbeitsschutz
f.) und zur „Guten Herstellungspraxis“) („GMP“) im Arzneimittelbereich in Betracht.
g.) Daneben bestehen etliche Einzelaspekte
Dabei spielt die Quantität oder das Verhältnis der Bedeutung der Kompetenzlücke zum Gesamtvertrag keine Rolle.
Hier gilt die „Pastis-Regel“:
„Schon einzelne Teilaspekte eines Abkommens, für die der Gemeinschaft intern die Zuständigkeit fehlt, „infizieren“ das Abkommen als Ganzes und machen es insgesamt von der einvernehmlichen Zustimmung der Mitgliedstaaten abhängig. […]
So wie ein kleiner Tropfen Pastis ein Glas Wasser trüben kann, können auch einzelne, noch so untergeordnete Bestimmungen in einem auf Art. 133 Abs. 5 Unterabs. 1 EGV [jetzt Art. 207 AEUV] gestützten internationalen Vertragswerk den Zwang zum Abschluss eines gemischten Abkommens auslösen.“
Danach ist eine quantitative Betrachtung nicht maßgeblich.“
Soweit das Gutachten und es gibt allen Recht, die auf einer Abstimmung über den CETA Vertragsentwurf in unserem nationalen Parlament bestehen.
Ausblick auf TTIP
Dies ist umso wichtiger im Hinblick auf das anstehende TTIP Freihandelsabkommen, das ein großer Bruder von CETA werden soll. TTIP ist wesentlich umfangreicher als CETA und greift weit mehr in unseren nationalen Rechtsrahmen ein. Dort liegt ebenso der „Teufel im Detail“ in Form einer Vielzahl von rechtlichen Fußangeln, die unsere Lebensqualität negativ beeinflussen könnten.
Unsere gewählten Volksvertreter müssen bei TTIP neben dem kommerziellen Teil auch die geopolitischen und -strategischen Zielsetzungen, die die USA immer mit solchen Internationalen Handelsabkommen verbindet, im Hinblick auf die Wahrung unserer Souveränität überprüfen.
Rainer Kuhn