StartGesundheitCorona: Änderung der Testverordnung des Bundes

Corona: Änderung der Testverordnung des Bundes

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Auslaufen der freiwilligen Testangebote an Kitas und Schulen

Gesundheitsminister Dr. Magnus Jung zur Änderung der Testverordnung des Bundes: „Nehmen Sie die Sommerwelle nicht auf die leichte Schulter. Wir müssen alle gemeinsam die vulnerablen Personen schützen.“

Die aktuelle Testverordnung des Bundes und damit die Finanzierung der bislang kostenfreien Bürgertests für alle läuft zum 30.06.2022 aus. Der neue Entwurf der Testverordnung sieht ab Samstag eine Konzentration der kostenlosen Bürgertests zum Schutz vulnerabler Gruppen vor, wie zum Beispiel für den Besuch von Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern. Dazu erklärt Gesundheitsminister Dr. Magnus Jung heute in der Landespressekonferenz:

 „Wir befinden uns mitten in einer Sommerwelle, die wir so aus den vergangenen Jahren nicht kannten und unbedingt ernst nehmen müssen. Möglicherweise kann es für viele Betriebe zu erheblichen Beeinträchtigungen kommen, wenn sich wieder viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in eine Isolation begeben müssen. Der neue Entwurf der Testverordnung hilft uns dabei, die vulnerablen Gruppen durch Testungen auch weiterhin gut zu schützen. Das freut mich sehr.

 Wir hatten auf Bundesebene über die Gesundheitsministerkonferenz sowie über öffentliche Aufforderungen die politische Initiative ergriffen und uns klar für eine Verlängerung der Testverordnung und damit auch für die Finanzierung durch den Bund eingesetzt und waren erfolgreich.

 Neben dem wichtigen kostenfreien Testangebot für die Besuche von Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen, gibt es auch Kostenübernahmen für die Testungen von Bürgerinnen und Bürger, die notwendig sind, um das pandemische Geschehen einzudämmen – beispielsweise bei einem positiven Selbsttest oder für Personen, die mit einer corona-infizierten Personen zusammenleben.

 Im Saarland steht weiterhin ein breites Testangebot zur Verfügung. Unsere sechs landeseigenen Testzentren bleiben – ein Angebot, das es nicht in allen Bundesländern gibt. Zudem gibt es zahlreiche Teststellen in den Kommunen und Städten.“

 Abschließend appelliert Jung: „Mein herzliche Bitte an Saarländerinnen und Saarländer ist: Nehmen sie die Sommerwelle nicht auf die leichte Schulter. Wir müssen alle gemeinsam die vulnerablen Personen schützen. Nutzen Sie das Testangebot, tragen Sie eine medizinische Maske und lassen Sie sich impfen.“

 Folgende Personengruppen können weiter kostenfrei getestet werden:

  1. Personen, die das fünfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  2. Personen, die wegen einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können oder in den letzten drei Monaten vor der Testung wegen einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus geimpft werden konnten
  3. Personen, die an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilnehmen oder in den letzten drei Monaten vor der Testung an eine solchen Studien teilgenommen haben
  4. Personen, die sich aufgrund einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus in Absonderung befinden, wenn die Testung zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist
  5. Personen in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen u. ä. und deren Besucher
  6. Personen, die mit einer mit dem corona-infizierten Person in gleichen Haushalt leben oder gelebt haben und Personen, die einen positiven Schnelltest hatten (bestätigende Diagnostik)

 Die Möglichkeit einer Testung für 3€ gilt für Personen, die: 

  1. am selben Tag eine Veranstaltung in Innenräumen besuchen
  2. zu einer Person ab 60 Jahren Kontakt haben
  3. Kontakt zu anderen Menschen mit Vorerkrankung haben, die ein hohes Risiko haben, schwer an Corona zu erkranken
  4. eine Warnung durch die Corona-Warn-App erhalten haben

 Im Einklang mit den Anpassungen der Testverordnung des Bundes hat sich die saarländische Landesregierung im heutigen Ministerrat bei der Verlängerung der Rechtsverordnung außerdem darauf verständigt, auch das freiwillige Testangebot in Schulen und Kitas ab dem 1. Juli 2022 zu beenden.

 Das Einstellen der anlasslosen Testungen wurde zuletzt auch von der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin, der Deutschen Gesellschaft für pädiatrische Infektiologie sowie dem Bundesverband der Kinder- und Jugendärzte in ihren gemeinsamen Empfehlungen vom 3. März gefordert. Lockerungen der Maßnahmen für Kinder und Jugendliche sollten analog zu Lockerungen im gesamtgesellschaftlichen Rahmen stattfinden. Das Ziel ist nun der Schutz von vulnerablen Gruppen.

Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit

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