Die Corona-Verordnung wurde heute im Ministerrat mittels einer Änderungsverordnung an die ab dem 20. März und bis einschließlich 2. April durch das Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes noch zulässigen Regelungen formal und inhaltlich angepasst. Die Verordnung trifft am 20. März 2022 in Kraft und am 2.April 2022 außer Kraft.
Änderungen ab Sonntag
Die bestehenden Kontaktbeschränkungen für nicht-immunisierte Personen aufgehoben. Für immunisierte Personen bestanden bereits zuvor keine Kontaktbeschränkungen mehr. Ebenfalls entfallen werden die Betriebsbeschränkungen in Form der Personenobergrenze bei öffentlichen und privaten Veranstaltungen im Innen- wie Außenbereich. Die Maskenpflicht in allen geschlossenen Räumen, die für Besucher oder Kunden zugänglich sind, besteht weiterhin. Wird jedoch die 3G-Regelung konsequent durch alle Besucher, Teilnehmer oder Kunden eingehalten, kann die Maskenpflicht entfallen.
Gesundheitsministerin Monika Bachmann betont: „Die Lockerungen die wir in den vergangenen Wochen beschließen konnten und der Wegfall weiterer Beschränkungen ab Sonntag sind ein wichtiger Schritt zurück in Richtung Normalität. Trotzdem muss insbesondere jetzt unser gemeinsames Ziel sein, die tägliche Zahl der Neuinfektionen erneut zu verringern. Die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sind dafür wesentlich. Alle Saarländerinnen und Saarländer sind weiterhin gefordert, die Regelungen zu berücksichtigen und somit am gemeinsamen Erfolg gegen die steigenden Infektionszahlen mitzuwirken.“
Quelle: Gesundheitsministerium