Ab dem kommenden Dienstag (10.04.2018) informieren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Finanzministeriums wieder über das Steuerprogramm ELSTER. Dabei haben Kundinnen und Kunden die Möglichkeit, sich über die „Vorausgefüllte Steuererklärung“ sowie über die Nutzung von ELSTER zu informieren.
Mit dem Verfahren der sogenannten „Vorausgefüllten Steuererklärung“ stellt die Finanzverwaltung dem Steuerpflichtigen seine Belege, wie zum Beispiel Lohnbescheinigungen oder Rentenbezugsmitteilungen zum Datenabruf bereit. Die elektronische Übermittlung der Einkommenssteuererklärung bringt sowohl für den Steuerpflichtigen, als auch für die Finanzverwaltung Vorteile mit sich. Die Anfertigung der Steuererklärung wird deutlich einfacher.
Voraussetzung für die Nutzung des Programms ist eine Registrierung im ELSTER Online Portal sowie die Freischaltung zum Belegabruf. Dadurch können Belege zum Beispiel zur Erstellung der Einkommenssteuererklärung mit der Software ELSTER-Formular oder im ELSTER Online-Portal verwendet werden. Die Finanzverwaltung stellt hierzu die Software kostenlos zur Verfügung.
An folgenden Terminen werden Infostände zur elektronischen Steuererklärung jeweils von 8:30 – 15:30 Uhr in den Finanzämtern angeboten:
Dienstag 10. April 2018 im Finanzamt Merzig sowie im Finanzamt Homburg
Mittwoch 11. April 2018 im Finanzamt Saarbrücken Am Stadtgraben
Donnerstag 12. April 2018 im Finanzamt St. Wendel sowie im Finanzamt Saarlouis
Montag 16. April 2018 im Finanzamt Homburg, Außenstelle St. Ingbert
Dienstag 17. April 2018 im Finanzamt Neunkirchen