geltende Gesetze und Regelungen müssen bei Versammlungen eingehalten werden
Zur Diskussion über die „Querdenker“-Demonstrationen erklärt Dennis Lander, der rechtspolitische Sprecher der Linksfraktion im Saarländischen Landtag:
„Das Recht, sich ‚ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln‘ ist ein Verfassungsrecht und ein unentbehrliches Element einer Demokratie, das wir schützen und bewahren müssen. Dieses Recht gilt für alle, also auch für diejenigen, deren Meinung man nicht teilt. Voraussetzung ist allerdings, dass sich die Demonstrierenden an die geltenden Gesetze und Regelungen halten. Das heißt in Zeiten der Corona-Pandemie auch an Abstands-Regelungen und Maskenpflicht. Das Demonstrationsrecht ist ein Grundrecht, das wir verteidigen müssen, es stellt aber keine Ermächtigung dar, sich über Gesetze hinwegzusetzen. Wer vorab ankündigt, Regelungen nicht einhalten zu wollen, der muss in letzter Konsequenz damit rechnen, dass eine Demonstration so nicht stattfinden kann. Insgesamt muss die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden. Eine weitere Verschärfung, sprich eine Aushöhlung des Demonstrationsrechts, ist weder notwendig, noch zulässig.“
Quelle: Fraktion DIE LINKE im Landtag des Saarlandes