StartPolitikDennis Lander (Die LINKE) kritisiert Speicherung von HIV-Positiven in Polizei-Datenbänken

Dennis Lander (Die LINKE) kritisiert Speicherung von HIV-Positiven in Polizei-Datenbänken

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Die Linksfraktion im Saarländischen Landtag sieht sich durch die heutige Anhörung im Innenausschuss zur Speicherung von HIV- und Hepatitis-Infizierten in polizeilichen Datenbanken bestätigt und erneuert ihre Forderung nach einem Ende dieser Speicherung. Der Innenpolitiker Dennis Lander: „Alle medizinischen Experten und die Fachleute der Aidshilfe haben ganz klar dargelegt: Diese Speicher-Praxis ist zum Schutz der Polizistinnen und Polizisten vor einer Übertragung völlig ungeeignet und sogar kontraproduktiv. Denn diejenigen, die von ihrer Infektion wissen und in medizinischer Behandlung sind, sind nicht mehr ansteckend – und nur diese Personen tauchen in den Datenbanken auf. Diejenigen, die nichts von ihrer Infektion wissen, sind nicht in Behandlung, darum ansteckend – aber stehen nicht in der Datenbank der Polizei. Damit gibt es für Polizeibeamte lediglich eine Scheinsicherheit. Das hat sogar der Vertreter des saarländischen Gesundheitsministerium bestätigt. Viel wichtiger, gerade im Sinne eines effektiven Schutzes der Polizeikräfte, wäre es, sicherzustellen, dass Beamte nach einer Verletzung oder Blutübertragung an einem Einsatzort umgehend Zugang zu einer Post-Expositions-Prophylaxe (PEP) bekommen und dass alle Vollzugsbeamte über die tatsächlichen Gefahren und nötigen  Schutzmaßnahmen aufgeklärt sind.

Die Landesdatenschutz-Beauftragte hat klare Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Speicher-Praxis geäußert. Und sie hat deutlich gemacht, dass eine Datenerhebung rechtlich nur möglich ist, wenn dies zur Aufgabenerfüllung der Polizei unbedingt erforderlich ist – und daran bestehen Zweifel schon deshalb, weil es für Polizeibeamte  immer erforderlich ist, bei Einsätzen die notwendigen Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu ergreifen.“

Die Speicherung von HIV-Positiven und Hepatitis-Patienten als „ansteckend“ in Datenbanken sei stigmatisierend – und treffe gerade Personen, die ohnehin bereits erheblichen Diskriminierungen und Vorurteilen ausgesetzt sind, so Lander weiter. „Dass die Zahl der auf diese Weise gespeicherten Saarländerinnen und Saarländer von 15 im Februar 2015 über 33 im Jahr 2017 auf inzwischen offenbar 52 gestiegen ist, zeigt, dass keineswegs sparsam mit diesem Personenbezogenen Hinweis umgegangen wird. Es wird höchste Zeit, dass die Landesregierung sich den wissenschaftlichen Fakten stellt und diese Diskriminierung abstellt“, so Lander abschließend.

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