Pressefreiheit darf nicht eingeschränkt werden
Die LINKE informiert: Nachdem die Hamburger Staatsanwaltschaft jetzt gegen das Recherchenetzwerk Correctiv, das den CumEx-Skandal aufgedeckt hat, wegen des „Verdachts auf Anstiftung zum Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen“ ermittelt, fordert DIE LINKE erneut einen wirkungsvollen Schutz von Whistleblowern und Journalisten vor Strafverfolgung. Der rechtspolitische Sprecher der Linksfraktion im Saarländischen Landtag, Dennis Lander: „Journalisten, die, wie Oliver Schröm vom Recherchenetzwerk, ihre Arbeit machen und gravierende gesellschaftliche Missstände aufdecken, dürfen dafür nicht verfolgt werden. Eine freie und unabhängige Presse braucht auch Freiheit vor Strafverfolgung und -androhungen. Das Recherchezentrum hat aufgedeckt, dass dem deutschen Staat mit Aktiendeals und Steuertricks ein Schaden von mehr als 55 Milliarden Euro entstanden ist. Das ist kein Geheimnisverrat, sondern gute journalistische Arbeit, die zeigt, wie wichtig unabhängige Medien für eine demokratische Gesellschaft sind. Die Freiheit der Presse muss geschützt werden, nicht Steuerbetrüger und schmutzige Geheimnisse. George Orwell hatte Recht: ‚Journalismus ist, etwas zu veröffentlichen, von dem andere nicht wollen, dass es veröffentlicht wird. Alles andere ist Propaganda.‘ Das Grundgesetz garantiert die Pressefreiheit („Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“) und sie darf nicht dadurch eingeschränkt werden, dass schon mit dem Beginn von Ermittlungen ein gehöriger Einschüchterungsversuch unternommen wird. Wer Verbrechen und gravierende Missstände aufdeckt, der muss geschützt werden.“