Corona-Gästelisten dienen ausschließlich der Kontakt-Nachverfolgung
Die Linksfraktion im Saarländischen Landtag kritisiert, dass die Polizei im Saarland auf die Corona-Gästelisten von Restaurants und Kneipen zugreift, obwohl dies in der Rechtsverordnung eindeutig ausgeschlossen wird und fordert ein Ende dieser Praxis. Die Landesregierung müsse umgehend für Rechtssicherheit sorgen. „Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie sind viele Bürgerinnen und Bürger einverstanden, dass weit mehr Daten von ihnen gesammelt werden als sonst, wenn es eine weitere Ausbreitung des Virus verhindert und wenn diese Daten tatsächlich nur der Kontakt-Nachverfolgung dienen“, sagt der Innenpolitiker und rechtspolitische Sprecher Dennis Lander. „Die Rechtsverordnung ist in diesem Punkt eindeutig: ‚Die erhobenen Daten dürfen nicht zu einem anderen Zweck als der Aushändigung auf Anforderung an die Gesundheitsämter verwendet werden…‘ Nur auf dieser Grundlage stimmen die Bürgerinnen und Bürger der Erhebung und zeitlich begrenzten Speicherung ihrer Daten zu. Sie müssen darauf vertrauen können, dass dies auch eingehalten wird. Der saarländische Innenminister Klaus Bouillon sollte sich in diesem Punkt ein Beispiel an seinem baden-württembergischen Parteifreund Thomas Strobl nehmen, der klargestellt hat: ‚Eine Verwendung etwa von der Polizei, um Straftaten zu verfolgen, ist unzulässig.‘ Diese Klarstellung brauchen wir auch im Saarland. Eine Totalüberwachung der Saarländerinnen und Saarländer durch die Hintertür ohne klare rechtliche Grundlage muss sofort verhindert werden.“