DIE LINKE im Saarländischen Landtag lehnt die Forderung des saarländischen Verfassungsschutz-Direktors Albert nach weiteren Möglichkeiten zur Überwachung von Whatsapp, Signal und anderen Messanger-Diensten ab. „Damit schwimmt Herr Albert auf einer Welle mit Horst Seehofer, der dem Verfassungsschutz die Überwachung der Bürgerinnen und Bürger mit Staatstrojanern und Onlinedurchsuchungen erlauben will, wie es die Polizei leider bereits darf, und dabei selbst den Richtervorbehalt abschaffen wollte. Aber immer mehr und mehr Überwachung und Bespitzelung machen einen Staat nicht sicherer“, erklärt Dennis Lander, der rechtspolitische Sprecher der Linksfraktion im Saarländischen Landtag. „Vielmehr werden rechtsstaatliche Standards aufgeweicht und alle Menschen als potentielle Straftäter eingestuft. Selbst die Whatsapp-Chats von Kindern und Jugendlichen sollen nach dem Willen dieser Hardliner nicht mehr sicher sein, sondern mitgelesen werden dürfen. Statt bestehende Sicherheitslücken in der Online-Kommunikation zu schließen, nutzt man diese aus, bedient sich dabei sogar auf dem Schwarzmarkt und erhöht damit die Gefahr, dass diese Lücken von Kriminellen ausgenutzt werden und so die Kommunikation von Millionen Bürgerinnen und Bürger unsicher wird.
Gerade Herr Albert ist stets mit dabei, wenn es darum geht, immer mehr und mehr Überwachung zu fordern, sein saarländischer Verfassungsschutz kann aber bis heute wenig Auskunft über Strukturen und Organisationen der extremen Rechten liefern oder zur Aufklärung tatsächlicher Bedrohungen der Sicherheit wie den Bombenanschlag auf die Wehrmachtsausstellung in Saarbrücken beitragen. Die bösen Buben reden über ihre üblen Pläne nicht mehr bei Whatsapp, wenn dies überwacht wird, sondern finden andere Wege. Aber der anständige große Rest der Bevölkerung soll immer stärker ausgeleuchtet und bespitzelt werden. Das ist mit der LINKEN nicht zu machen! Die Verfassungsschützer sollten sich vielleicht einmal etwas vertrauter mit der Verfassung machen, die sie da schützen wollen. Dort sind nämlich die Unantastbarkeit der Würde des Menschen; das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten; die Pressefreiheit; das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis verankert.“