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Dennis Lander: Opfer-Anwältinnen bestätigen Kritik an der Nicht-Information der betroffenen Kinder und ihrer Eltern über Übergriffe an der Homburger Uniklinik

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Die Linksfraktion im Saarländischen Landtag sieht sich nach der heutigen Aussage dreier Opfer-Anwältinnen im Untersuchungsausschuss in ihrer Kritik an der Nicht-Information der betroffenen Kinder und ihrer Eltern über Übergriffe an der Homburger Uniklinik und an dem Versuch des Uniklinikums, sich reinzuwaschen, bestätigt. „Alle drei Anwältinnen haben heute bestätigt, dass es natürlich eine gesetzliche Verpflichtung gibt, Betroffene zu informieren, wenn entsprechende Ermittlungen aufgenommen werden, erst Recht, wenn diese als Zeugen geführt werden – und dies gilt auch im Saarland“, erklärt der rechtspolitische Sprecher Dennis Lander, der auch stellvertretender Vorsitzender des Untersuchungsausschusses ist. „Das widerspricht eindeutig den Aussagen der Staatsanwaltschaft und von Vertretern der Landesregierung. Damit stellt sich erneut die Frage der politischen Verantwortung. Warum hat die damals verantwortliche Justiz-Staatssekretärin und zwischenzeitliche Justizministerin Anke Morsch (SPD) nicht auf eine umgehende Information der Betroffenen gedrungen? Die Opfer-Anwältinnen haben auch einhellig bestätigt, dass für das neue Gutachten der Uniklinik, das offensichtlich der Entlastung dienen sollte, die Patientenakten ohne Wissen und Zustimmung der Betroffenen ausgewertet wurden. Hier wurden schon wieder die Opferrechte mit Füßen getreten, um das Image des Hauses zu verbessern. Dass dazu Akten verwendet wurden, die offenbar unvollständig, nicht chronologisch und teilweise verfälscht sind – etwa wenn es um die Anwesenheit Dritter bei Untersuchungen geht – erhöht die Glaubwürdigkeit des Klinikums keineswegs. Hier steht auch die Landesregierung in der Verantwortung. Sie darf nicht länger zusehen, wie eine Aufklärung durch die Leitung des landeseigenen Uniklinikums zur Farce gemacht wird und Selbstverständlichkeiten wie die Information von Betroffenen, damit diese ihre Opferrechte ausüben können, schon wieder übergangen werden.“

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