StartPolitikDennis Lander: Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften stärken

Dennis Lander: Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften stärken

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Landesregierung sollte Widerstand gegen die Pläne der Bundesjustizministerin aufgeben
 
Die Linksfraktion im Saarländischen Landtag fordert die Landesregierung auf, ihren Widerstand gegen Pläne des Bundesjustizministeriums aufzugeben, die eine Stärkung der Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften und eine Einschränkung des Weisungsrechts von Justizministerien gegenüber Staatsanwaltschaften vorsehen. Der Europäische Gerichtshof hatte 2019 entschieden, dass deutsche Staatsanwaltschaften keine Europäischen Haftbefehle ausstellen dürfen, weil sie im Einzelfall dem Weisungsrecht der Justizministerien unterliegen und daher nicht als unabhängige Justizbehörden im Sinne des EU-Rahmenbeschlusses zum Haftbefehl angesehen werden. „Der Gesetzentwurf geht zwar längst nicht weit genug, ist aber ein wichtiger erster Schritt. Wir brauchen eine Selbstverwaltung der Justiz und ein Ende politischer Einflussnahme“, fordert der rechtspolitische Sprecher Dennis Lander. „Dass die Justiz durch Organe verwaltet werden soll, die von Exekutive und Legislative unabhängig sind, ist auch in der EU weitgehend Standard. In Deutschland dagegen liegt zwar die Verwaltung der Parlamente in den Händen der Parlamentspräsident*innen, die der Exekutive bei den Regierungschef*innen, nur der Judikative steht die Exekutive vor. Das hat ganz konkrete Auswirkungen etwa bei Einstellungen und Beförderungen, wo die Parteizugehörigkeit der Kandidat*innen unter Umständen eine entscheidende Rolle spielen kann, oder beim Budget. Zur Gewaltenteilung passt es aber nicht, wenn die Exekutive bestimmt, wem in der Judikative die Rechtsprechung übertragen wird, wer dort Karriere macht, wie viel Personal es gibt und wie die Ausstattung aussieht. Die Linksfraktion hat im Bundestag daher schon vor acht Jahren einen Antrag zur Herstellung der institutionellen Unabhängigkeit der Justiz eingebracht, der aber leider keine Mehrheit gefunden hat. Auch der Deutsche Richterbund fordert zu Recht die Landesregierung auf, ihren Widerstand gegen das Gesetzesvorhaben der Bundesjustizministerin aufzugeben und sich darüber hinaus für eine vollständige Abschaffung des Einzelfallweisungsrechts einzusetzen. Die erforderliche parlamentarische Kontrolle der Staatsanwaltschaften kann auch und besser gewährleistet werden, wenn ein Justizministerium notfalls gerichtlich gegen eine Einstellung eines Ermittlungsverfahrens einschreiten kann, statt die Staatsanwaltschaft anzuweisen.“

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