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Der 1. FC Kaiserslautern e. V. informiert

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Die Verantwortlichen des 1. FC Kaiserslautern e.V. möchten mit dieser Meldung eine schriftliche Ausführung zur wirtschaftlichen Situation des 1. FC Kaiserslautern e. V. unter Berücksichtigung des inzwischen erfolgreich abgeschlossenen Insolvenzverfahrens der 1. FC Kaiserslautern GmbH & KGaA geben.  

Insolvenz der 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co KGaA 

Mit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung der 1. FCK GmbH & Co KGaA wird in unserem Kerngeschäft Profifußball ein elementarer Grundstein zur wirtschaftlichen Konsolidierung des FCK gelegt. 

Uns allen ist die im Sommer getroffene Entscheidung nicht leichtgefallen – aber sie war alternativlos, da absehbar nicht mehr sichergestellt war, dass fällige Verbindlichkeiten termingerecht und vollständig erfüllt werden können. Wenn von einem erfolgreichen Abschluss eines Insolvenzverfahrens gesprochen werden kann, dann bezieht sich diese Feststellung primär auf den Sachverhalt, dass die Gläubiger einem Insolvenzplan zugestimmt haben und es mit dem Einstieg der Investoren gelungen ist, die vielzitierte positive Fortführungsprognose zu dokumentieren. Wir sind natürlich erleichtert, dass das Verfahren in einer relativ kurzen Zeit beendet werden konnte und die Geschäftsführung wieder über Handlungsspielräume verfügt. An dieser Stelle nochmals unser ausdrücklicher Dank an alle, die zum Gelingen beigetragen haben. Nicht zu vergessen ist allerdings die Tatsache, dass viele Gläubiger und natürlich auch viele Fans des FCK im Insolvenzverfahren ihr Geld verloren haben. 

Fakt ist: Die Kapitalgesellschaft wurde von Verbindlichkeiten in einer Größenordnung von ca. 24 Mio. € befreit und durch den Einstieg der Investoren mit einem Zeichnungsanteil in Höhe von 33% kann das lange ersehnte Eigenkapital in Höhe von 11 Mio. € generiert werden. 

Konsequenzen beim 1.FCK e.V. aus dem Insolvenzverfahren der Tochtergesellschaft 

Auch der e.V. hat einen erheblichen finanziellen Schaden durch das Insolvenzverfahren der 1.FC Kaiserslautern GmbH & Co KGaA erlitten. Der Rückzahlungsanspruch aus dem im vergangenen Jahr gewährten Darlehen in Höhe von 1,9 Mio. € ist untergegangen.  

Da das Darlehen durch die Konzernverflechtung nachrangig bewertet wurde, partizipiert der e.V. auch nicht an der Insolvenzquote. 

Trotz des Insolvenzverfahrens der KGaA bestehen Verbindlichkeiten des FCK, die bereits vor der Ausgliederung im Jahr 2018 begründet wurden, gegenüber dem 1.FCK e.V. weiter (Mithaftung). Insofern kann man auch nicht von einer Übernahme von Schulden in Verbindung dem Insolvenzverfahren durch den e.V. sprechen. 

Die finanziellen Belastungen des e.V. aufgrund der Mithaftung belaufen sich in Summe Stand heute auf ca. 3 Mio. € gegenüber der Investmentgesellschaft Quattrex S.C.A. und den Verbindlichkeiten aus Transferentschädigungen gegenüber zwei Vereinen. Diese Verbindlichkeiten konnten wir auf einen Zeitraum von 2 Jahren strecken. 

In langen Verhandlungen ist es dabei gelungen mit dem Hauptgläubiger Quattrex S.C.A. einen substanziellen Schuldenschnitt zu vereinbaren. Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir aus vertraglichen Verschwiegenheitsgründen keine Details der Vereinbarung nennen können. 

Zu den bestehenden Verbindlichkeiten gegenüber Sportfive (ehemals Lagardère) ist es unserer Geschäftsführung in Vertragsverhandlungen im Rahmen des Insolvenzverfahrens gelungen, eine Mithaftung des e.V. für Altverbindlichkeiten in einer Größenordnung bis zu 1 Mio. € zu vermeiden. 

Des Weiteren bestehen noch 467.259 € Steuerverbindlichkeiten aus einem Steuerbescheid für das Jahr 2018, welcher im September 2020 dem e.V. in Rechnung gestellt wurde und der Verein auf eine Inanspruchnahme der Tochtergesellschaft durch das Insolvenzverfahren verzichten musste. 

Aus dem Dienstleistungsvertrag zwischen dem e.V. und der KGaA bestehen aktuell Verbindlichkeiten in Höhe von 874.000 €. Zum Ende der Saison 2020/2021 wird sich dieser Betrag nochmals um ca. 650.000 € erhöhen. Der Dienstleistungsvertrag berücksichtigt die Vergütung für die gegenseitigen Leistungen – zu Lasten des e.V. gehen dabei im Wesentlichen anteilige Personal- und Sachkosten des NLZ für die Durchführung des Trainings- und Spielbetrieb der beim e.V. verbliebenen Jugendmannschaften. An dieser Stelle möchten wir festhalten, dass der e.V. über seine Einnahmen – hauptsächlich durch die Mitgliedsbeiträge – seinen Verpflichtungen, ohne die dargestellten außergewöhnlichen Belastungen, gerecht werden kann. 

Abschließend gilt es für den 1. FCK e.V. natürlich die Rückzahlung der Betze Anleihe II zum 01.08.2022 in Höhe von 1.874.400 € und die damit verbunden Zinsen zu berücksichtigen. In diesem Punkt entsteht durch den Verlust des Rückzahlungsanspruchs aus dem der Tochtergesellschaft gewährten Darlehen für den Verein eine nicht einkalkulierte Finanzierungslücke. 

Im Fokus steht dabei, die Rückzahlung der Anleihe zu sichern. Aufgrund der angespannten Liquiditätslage unseres Vereins würde natürlich ein eventueller Verzicht auf zukünftige Zinszahlungen unsere finanzielle Belastung spürbar entspannen. Unsere Intention im September dieses Jahres, von den Zeichnern der Anleihe eine Zustimmung zur Stundung der Zinsen zu erreichen, ist wie bekannt an der erforderlichen Beteiligung von min. 50% des Anleihekapitals an der Abstimmung gescheitert (sicherlich auch dem komplexen Vorgang und den zeitlichen Zwängen geschuldet) – die hohe Zustimmungsquote > 90 % der abgegebenen Stimmen unterstreicht jedoch den überragenden Rückhalt und gibt uns die Zuversicht, zu diesem Thema einen erneuten Vorstoß zu wagen. 

Bei den geschilderten finanziellen Konsequenzen wurde von der einen oder anderen Seite die Idee ins Spiel gebracht, durch eine Insolvenz des Vereins hätte man sich auch dieser Schulden entledigen können. Hier gilt jedoch zu beachten, dass der Antrag auf ein Insolvenzverfahren keine freie unternehmerische Handlungsoption darstellt. Das Vorliegen von Insolvenzgründen ist hierfür eine zwingende Voraussetzung. 

In unseren Gremien teilen wir eine uns vorliegende juristische Einschätzung, dass eine Insolvenz des e.V. unkalkulierbare Risiken mit sich gebracht hätte. 

Zum einen wäre bei einem gescheiterten Insolvenzplan der Fortbestand des Vereins extrem gefährdet gewesen, da die Struktur der Gläubiger im Vergleich zur Kapitalgesellschaft ein deutlich höheres Risiko beinhaltet hätte. Zum anderen bestand die Gefahr, dass sich eine Insolvenz des Vereins negativ auf den Investorenprozess ausgewirkt hätte. Die Aufrechterhaltung des Spielbetriebs und die damit verbundene positive Fortführungsprognose der Tochtergesellschaft wären gefährdet gewesen. 

Entscheidender Nachteil wäre jedoch die Einbeziehung sämtlicher Aktien des e.V. an der 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co KGaA in die Insolvenzmasse. Die Aktien wären durch den Insolvenzverwalter über das Vermögen des e.V. auch nicht zur Finanzierung des Spielbetriebs, sondern vorrangig zur Befriedigung von Verbindlichkeiten verwertet worden. Ein Schuldenschnitt, wie wir ihn vorliegend erreicht haben, wäre so nicht möglich gewesen. Weiter wären die Aktien zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt, nämlich im Rahmen eines Insolvenzverfahren, veräußert worden. 

Der Insolvenzverwalter hätte alleine über den Investor entschieden, die Gremien hätten kein Mitspracherecht gehabt. Aber wie eingangs beschrieben, ist dies sowieso eine rein hypothetische Betrachtung. 

Fakt ist: Nach dem Einstieg der regionalen Investoren verfügt der Verein noch über ein Aktienpaket von ca. 66 % und hat somit die Chance, in Abstimmung mit seinen Partnern weitere Investoren zu einem angemessenen Preis zu gewinnen. Zudem partizipiert er bei der angestrebten positiven wirtschaftlichen und sportlichen Entwicklung an der entsprechenden Wertsteigerung. 

Finanzierungsoptionen des 1.FCK e.V. 

Mit der Entschuldung der 1.FC Kaiserslautern GmbH & Co KGaA ist eine signifikante Wertsteigerung des einzig nennenswerten Assets, nämlich der 2.500.000 Stammaktien an der Tochtergesellschaft verbunden. Zwar ist eine direkte Veräußerung von Aktien durch den Verein aufgrund der Beachtung des Umwandlungssteuergesetz erst im Jahr 2025 steuerneutral realisierbar – jedoch bietet die Werthaltigkeit der Aktien verschiedene Finanzierungsoptionen des Vereins. Wir haben bereits im März 2020 eine Vereinbarung mit einem in der Branche spezialisierten Finanz Consultant zur Generierung potentieller Investoren getroffen. Von dieser Seite wurde auch eine Unternehmensbewertung initiiert, die bereits beim Einstieg der regionalen Investoren berücksichtigt wurde. Im Zusammenhang mit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens der KGaA wurden diese Aktivitäten intensiviert, indem auch von uns gewonnene Potentiale weiter gemeinsam einer professionellen Ansprache zugeführt werden. 

Die oft gestellte Frage nach der Öffnung der 4. Säule des sogenannten Lauterer Modells – die Beteiligung der Fans an der Kapitalgesellschaft – ist in diesem Kontext mitberücksichtigt. Allerdings wollen wir aufgrund der Erfahrungen der Vergangenheit die Fans nicht erneut zur Schließung von Finanzierungslücken bemühen, sondern sie auf einem stabilen finanziellen Fundament an der Entwicklung des FCK beteiligen. 

Wie bereits mehrfach betont gilt es nun mit Kontinuität und Verlässlichkeit Vertrauen bei unseren Investoren zu festigen und neue potentielle Investoren für den FCK zu gewinnen. Auch in dem derzeitigen schwierigen Marktumfeld stellt der Profifußball ein interessantes alternatives Asset dar und die Marke FCK ist hierfür in unserer Überzeugung eine der ersten Adressen. 

Mit sportlichem Gruß 

Rainer Keßler                                         Wolfgang Erfurt 

Aufsichtsratsvorsitzender                    Vorstandsvorsitzender 

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