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Der „starke Staat“ und seine Folgen

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Ein Kommentar von Claus Kuhn

Es wurde viel Stroh gedrescht in den vergangenen Wochen: „Die Stunde der Exekutive“ hörte man sei nun gekommen. Der „starke Staat“ werde Deutschland durch die Krise führen. Plattitüden dieser Art geisterten durch alle Blätter und verhüllten nur knapp, was tatsächlich passierte: Die Bürger wurden entrechtet. Nicht durch einen Virus, sondern durch seine – manchmal – gewählten Vertreter und einem Instrument, das sich Infektionsschutzgesetz nennt.

Dieses gehört sofort außer Kraft gesetzt, denn es hat sich offenbart, dass es zu einem drastischem Missbrauch der Macht verleitet, zumindest diejenigen, die zwar von Verantwortung reden, diese aber nun garantiert nicht übernehmen wollen. Denn die Coronabedrohung war von Beginn an keine, die einen Eingriff in die Versammlungsfreiheit, die Bewegungsfreiheit oder die Freiheit der Berufsausübung gerechtfertigt hätte. Die Entscheidungen wurden getroffen als noch keine belastbaren Daten über die Gefährlichkeit existierten. Nun stellt sich heraus, was viele von Anfang an vermuteten: Corona ist keine Pest und auch kein Ebola. Auf diese fehlende Entscheidungsbasis hatte Prof. Dr. Christoph Gröpl bereits ganz zu Beginn in einem Interview im Aktuellen Bericht hingewiesen: Er zweifelte an der Erforderlichkeit der Maßnahmen, welche von der Regierung getroffen wurden.

Leider hat sich weder die Bundes- noch die Landesregierung, obwohl durchsetzt mit Juristen, um solche „Feinheiten“ gekümmert. Im Saarland wurde der ganz starke Staat nach bayrischem Modell ausgepackt, Bouillon marschierte an der Grenze auf und gab klare Zeichen, die seine Untergebenen sogleich auch umsetzten wie man aus manch dokumentierten, fremdenfeindlichen Beschimpfungen und Beleidigungen feststellen musste.

Nun dreht sich der Wind. Christian Drosten muss kleinlaut eingestehen, dass manche Menschen aufgrund einer früheren Corona-Grippevireninfektion immun sein könnten. Das über allem stehende Robert-Koch-Institut sieht sich nach der anfänglichen Ablehnung der Schutzmasken, mit denen sich ganz Asien fast unfallfrei durch die Krise gemogelt hatte, kritischen Fragen gegenüber. Obduktionen lehnte dessen Chef Lothar Wieler ab. Womöglich, weil sie dokumentierten, dass die allermeisten Verstorbenen eben nicht durch das Virus, sondern aufgrund ihrer Vorerkrankungen verschieden sind? Angstmache, um die politisch „richtige“ Seite zu stützen? Der Eindruck bestätigt sich nun, denn auch die Reproduktionszahl wird offensichtlich „interpretiert“ weiter gegeben, wie der Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki einleuchtend kommentierte.

Das Zurückrudern der saarländischen Landesregierung am gestrigen Tag wird nicht mehr helfen. Viele der getroffenen Maßnahmen müssen als offene Vergehen gegen die Verfassung eingestuft werden. Das muss Konsequenzen haben. Nicht nur, weil die Regierenden offensichtlich nicht in der Lage waren, mit der Machtfülle, die das Infektionsschutzgesetz ihnen offerierte, maßvoll und angemessen umzugehen, sondern weil die Bilanz ihrer Entscheidung verheerend ist. Anstatt die Hochrisikogruppen zu schützen und durchzutesten, also Altenheimbewohner, medizinisches Personal etc, wurde auf den „allgemeinen Shutdown“ gesetzt. Das Ergebnis dieser Politik ist, dass die Hälfte der Coronaopfer Altenheimbewohner waren. Bei Menschen, denen man in ihrer schwersten Stunde noch den Beistand der Familie verwehrte – per Rechtsverordnung. Das sind Verbrechen gegen die Menschlichkeit, nichts anderes.

Die Liste des Versagens ist noch länger: Warum bleiben die Restaurants und Kinos geschlossen? Eine Außengastronomie dürfte bei Einhaltung der Hygienegrundregeln keine Gefahr für irgendwen darstellen, ebensowenig Kinos, in denen man „Sicherheitsabstände“ besser als in allen Supermärkten einhalten kann. Abiturienten sind verunsichert, eine konzentrierte Vorbereitung unmöglich. Der Europäische Gedanke mit Füßen getreten und geschwollenem Gelaber beleidigt.

Kurz: Die amtierende saarländische Landesregierung wird sich aufgrund der Mehrheitsverhältnisse bis zur nächsten Wahl schleppen. Doch der Wähler sollte sich sehr genau ansehen, wer sich da für das Regierungsamt bewirbt.

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