StartSportLiga 3DFB: Auflage für den VfB Lübeck bezüglich Cheftrainer-Position

DFB: Auflage für den VfB Lübeck bezüglich Cheftrainer-Position

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Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hat eine klare Forderung an den VfB Lübeck gestellt: bis zum 30. Juni muss die Position des Cheftrainers entsprechend den Zulassungsvoraussetzungen für die 3. Liga besetzt sein. Dieses Statement des DFB wurde kürzlich in Bezug auf Anfragen zur Cheftrainer-Situation des Vereins veröffentlicht.

Gemäß den C. Richtlinien für das Zulassungsverfahren technisch-organisatorische Leistungsfähigkeit 3. Liga, I. Zulassungsvoraussetzungen, Nr. 4. Personell-Administrative Zulassungsvoraussetzungen, Buchst. a) muss der verantwortliche Trainer der Mannschaft eine Pro-Lizenz (UEFA-Pro-Lizenz) besitzen. Für Aufsteiger aus der Regionalliga kann in bestimmten Fällen ein Trainer mit einer A-Lizenz die Mannschaft hauptverantwortlich trainieren. Dies ist in § 11 Nr. 5 der DFB-Ausbildungsordnung festgelegt.

Der aktuelle Cheftrainer des VfB Lübeck, Lukas Pfeiffer, erfüllt diese Anforderungen jedoch nicht. Pfeiffer besitzt weder eine UEFA-Pro-Lizenz noch eine A-Lizenz. Somit kann auch die Ausnahmeregelung für Aufsteiger aus der 4. Spielklassenebene nicht angewendet werden.

Der DFB unterstreicht, dass der VfB Lübeck in dieser Angelegenheit wie jeder andere Bewerber zur 3. Liga behandelt wird und an die geltenden Zulassungsvoraussetzungen gebunden ist. Obwohl die erste Mannschaft des VfB Lübeck seit zwei Jahren in der Regionalliga von einem Trainer ohne die gemäß § 22 Nr. 3 DFB-Ausbildungsordnung erforderliche A-Lizenz trainiert wird, kann dies im Zulassungsverfahren zur 3. Liga nicht berücksichtigt werden.

Ein Verstoß gegen die Auflagen könnte für den VfB Lübeck erhebliche Konsequenzen haben. Die DFB GmbH & Co. KG könnte Sanktionen wie Verwarnungen, befristete Sperren, Punktabzug oder Geldstrafen von bis zu 250.000 Euro verhängen. Zuständig für die Überprüfung und mögliche Sanktionen ist der Geschäftsbereich Spielbetrieb der DFB GmbH & Co. KG.

Die abschließende Bewertung der Situation wird der DFB jedoch erst nach Ablauf der genannten Frist vornehmen.

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