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DFB: Keine Ermittlungen gegen Atik

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Als Richter Stephan Oberholz nach dem Urteil gegen Dennis Erdmann vor der Kamera bekannt gab, dass man bei der Urteilsfindung die Zeugenaussagen des Magdeburger Profis Baris Atik nicht berücksichtigt habe, weil er wohl nicht ganz die Wahrheit gesagt habe, stellte sich für uns die Frage, ob der Kontrollausschuss des DFB nun auch gegen ihn ermitteln würde. Schließlich war jedem Saarbrücker Spieler im Zeugenstand mitgeteilt worden, dass es schwerwiegende Konsequenzen mit sich bringe, wenn sich Aussagen als unwahr herausstellen würden.

Der Anwalt des 1. FC Saarbrücken hatte Atik mehrmals gefragt, ob er bei seinem „Fingerzeig“ auch den kleinen Finger gereckt habe. Hintergrund war die vermeintliche „Wolfsgruß“-Geste nach den 0:1 in der achten Minute der Begegnung am 25. August. Atik, so Kletke, habe verneint. Er habe den kleinen Finger nicht gereckt. Das konnte durch ein Video der Szene klar widerlegt werden. Darauf ist zwar der „Wolfsgruß“ nicht klar identifizierbar, aber in jedem Fall der gestreckte kleine Finger, der allerdings auch für den sog. „Schweigefuchs“ gebraucht wird. Dennoch ist Fakt: Atik hat an dieser Stelle nicht die Wahrheit gesagt.

Wir wollten also von der Pressestelle des DFB wissen, ob man nun gegen Atik ermittle, wie man es zumindest den Saarbrücker Spielern angedroht hatte. Wir erhielten folgende Antwort:

„Aktuell laufen gegen Herrn Atik keine Ermittlungen seitens des DFB-Kontrollausschusses. In Bezug auf die vermeintliche „Wolfsgruß“/„Schweigefuchs“-Geste und die Angaben des Zeugen Atik hierzu vor Gericht ist es so, dass diese Geste bislang auf keinem Video eindeutig zu sehen war. Unserer Erinnerung nach hat der Zeuge Atik auf die Frage des Gerichts, ob bei seinem Torjubel vor den Saarbrücker Fans möglicherweise auch der kleine Finger nach oben ging (was im Video eindeutig zu sehen, aber für die o.g. Geste alleine keinesfalls ausreichend ist), geantwortet, dass dies möglicherweise sein könne.

Das Sportgericht stellte unter anderem fest: „Zwar hat das Sportgericht bei den Angaben des Zeugen Atik Zweifel an der vollständigen Richtigkeit seiner Aussage. Wenn es zudem zutrifft, dass Herr Atik am Morgen des Spiels zu Spieler Condé gesagt habe, „heute Abend treten wir Erdmann die Bänder durch“, wie es der Zeuge Kinne wahrgenommen haben will, spräche dies jedenfalls für eine Voreingenommenheit und Antipathie des Zeugen gegen Spieler Erdmann. Mit diesen Umständen kann nicht ausgeschlossen werden, dass Herr Atik die betreffenden Äußerungen von Erdmann nicht selbst wahrgenommen, sondern davon nur auf Zuruf bzw. vom Hörensagen erfahren hatte.

Die Umstände eines Bananenschalenwurfes und des von Spieler Atik bei seinem Torjubel gezeigten Handzeichens haben insoweit keine weitergehende (Beweis-)Bedeutung, ungeachtet dessen, ob es sich dabei um den – in Deutschland nicht verbotenen – Erkennungsgruß der Grauen Wölfe (Wolfsgruß) oder um den sog. Schweigefuchs gehandelt hatte, der dazu dient, Kinder und Schüler nonverbal aufzufordern, leiser zu sein und ihre Aufmerksamkeit auf den Lehrer oder die Lehrerin zu richten.“

Was der DFB nicht erwähnt ist, dass die Aussagen der Zeugen gar nicht im Protokoll der ersten Sitzung festgehalten wurden. Deshalb hebt die Pressestelle auf den Wolfsgruß ab. Darum ging es aber nicht. Es ging ausschließlich darum, dass Atik vor Gericht offensichtlich gelogen hat.

Da stellt sich die Frage: Gibt es beim Sportgericht des DFB unterschiedliche Maßstäbe für Saarbrücker Spieler und Magdeburger Spieler?

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