Justizministerkonferenz will Mini-Photovoltaikanlagen für den Hausgebrauch vereinfachen
Die Herbstkonferenz der Justizministerinnen und -minister vergangene Woche in Berlin ist einstimmig einem auch vom Saarland eingebrachten Antrag gefolgt, wonach rechtliche Hürden für die Installation von steckerfertigen Mini-Photovoltaikanlagen abgesenkt werden sollen. Die etwa auf Balkonen installierbaren Geräte verfügen über eine maximale Leistung von 0,6 kWp und sind recht einfach in Betrieb zu nehmen.
„Klimaschutz beginnt im Kleinen und auch auf dem eigenen Balkon. Wir wollen die Inbetriebnahme von Kleinstsolaranlagen auf Balkonen und Terrassen rechtlich erleichtern und damit Eigentümern und Mietern eine einfache, kostengünstige und damit niedrigschwellige Alternative zu großen Solaranlagen auf dem Dach bieten, die oftmals vielfältige Probleme mit sich bringen.“Justizstaatssekretär Dr. Jens Diener:
Konkret möchten die Ressortchefs erreichen, dass die Anlagen in den Katalog der privilegierten Maßnahmen im Miet- und Wohnungseigentumsrecht aufgenommen werden, wodurch Erlaubnis- und Mitwirkungserfordernisse vereinfacht werden.
Quelle: Ministerium der Justiz