Die Hundesteuer ist eine öffentlich-rechtliche Abgabe. Diese ist an keine konkrete Leistung gekoppelt, sondern fließt nach dem Gesamtdeckungsprinzip zur Finanzierung aller kommunalen Aufgaben ein.
„Die Befreiung zumindest der ersten Tierheimabnahme von der Hundesteuer ist für alle Beteiligten eine Gewinnsituation. Die Tierheime und die vielen Ehrenamtlichen werden entlastet bzw. können weitere Tiere versorgen. Familien in prekären Einkommenssituationen können sich den besten Freund des Menschen einfacher leisten. Vor allem aber steigt die Chance, dass mehr vierbeinige Freunde und dabei schneller eine neue Familie und ein Zuhause bekommen. Und das ist wohl das Wichtigste.
Also weg mit der Hundesteuer zumindest bei der ersten Tierheimabnahme.“, so Andreas Neumann, stv. Landesvorsitzender DIE LINKE. Saar.