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Die Naturschutzbeauftragten der Gemeinde Quierschied informieren

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Bleiben Sie bitte auf den Wegen

Beginn der Brut- und Setzzeiten vom 1. März bis 30. Juni

Die Naturschutzbeauftragten der Gemeinde Quierschied weisen auf die bestehenden Sonderregelungen während der Brut- und Setzzeit vom 1. März bis 30. Juni hin und bitten Spaziergänger, ihre Hunde besonders in dieser Zeit an der Leine zu führen.

Viele Tiere ziehen jetzt ihren Nachwuchs auf. Die werdenden Eltern können dabei leichte Beute sein. Junge Wildtiere wie Rehkitze und Hasen flüchten nicht, sondern warten ab und verstecken sich. Auch die ganze Vogelwelt zieht nun ihre Jungen groß. Vor allem der Jagdtrieb von Hunden kann eine Gefahr für trächtige Tiere und brütende Vögel sowie deren Nachwuchs darstellen. Gerade jetzt sollten daher Hunde im Wald oder in der Nähe zum Schutz der Jungtiere angeleint werden.

Das saarländische Jagdgesetz schreibt unter anderem vor, dass Hunde in der Zeit vom 1. März bis 30. Juni angeleint geführt werden, außer wenn sie sich zuverlässig im direkten Einflussbereich des Besitzers befinden und den Bereich des Weges nicht verlassen.

Bei Missachtung kann ein empfindliches Bußgeld erhoben werden.

Bitte führen Sie Ihre Hunde an der Leine, damit die Wildtiere ungestört leben und ihren Nachwuchs groß ziehen können!

Stefan Kees (Naturschutzbeauftragter Quierschied)

Torsten Heintz (Naturschutzbeauftragter Fischbach-Camphausen)

Gilbert Schmidt (Naturschutzbeauftragter Göttelborn)

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