1. In einer St. Wendeler Gaststätte gerieten ein 23- und ein 33–jähriger Mann in einen Streit. In der Folge erlitt der 23-jährige mehrere tiefe – jedoch nicht lebensbedrohliche – Schnittverletzungen die medizinisch versorgt werden mussten.
Dem später aufgegriffenen Täter wurde eine Blutprobe entnommen und gegen ihn ein Strafverfahren wg. Gefährlicher Körperverletzung eingeleitet.
2. In einer St. Wendeler Diskothek kam es am Sonntagmorgen, gg. 02:00 Uhr zu einer Körperverletzung durch einen 24-jährigen Mann zum Nachteil eines 27‑jährigen Mannes. Nach einer verbalen Streitigkeit gab attackierte der 24‑jährige sein Gegenüber mit 2 Kopfnüssen ins Gesicht sowie mehreren Schlägen auf den Hinterkopf. Den zudem alkoholisierten Täter erwartet ein Strafverfahren.
3. Nach bereits längerfristigen Streitigkeiten ereignete sich am Sonntagmorgen, gg. 05:00 Uhr, nach einem Diskothekenbesuch zwischen zwei Männern (19 u. 21 Jahre alt) eine körperliche Auseinandersetzung, in deren Folge einer der beiden Streithähne eine Platzwunde am Kopf erlitt. Auch hier erwartet beide ein Ermittlungsverfahren wegen wechselseitig begangener Körperverletzung.