Verstoß gegen das Waffengesetz
Neunkirchen. Im Rahmen einer Fußstreife auf dem Festplatz am Eisweiher wurde ein Kommando der hiesigen Dienststelle am 23.08.19, gegen 23:15 Uhr, von mehreren äußerst besorgten Besuchern der Kirmes Neunkirchen auf eine männliche Person aufmerksam gemacht, welche eine Schusswaffe in den Händen halten würde. Besagte Person konnte schnell ausfindig gemacht werden. Der junge Mann hielt eine schwarze Handfeuerwaffe in den Händen und richtete die Waffe wahllos, ohne hierbei speziell auf Personen zu zielen, in die Menge. Letztlich verstaute er den Gegenstand im Hosenbund, so dass die Waffe von Passanten weiter deutlich zu sehen war. Bei der vermeintlichen Schusswaffe handelte es sich lediglich um eine schwarze Soft-Air Waffe. Diese wurde sichergestellt und ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet.
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Neunkirchen. Am Freitag, den 23.08.19, gegen 19:00 Uhr, kam es auf der B 41, im Bereich des Kreisverkehrs Sinnerthal, zu einem Verkehrsunfall mit einem leicht verletzten Kind. Ein 13-jähriger Junge überquerte mit seinem Fahrrad die B 41 und wurde hierbei von einem Pkw, vermutlich einem weißen Opel Astra, angefahren. Die Fahrerin des Pkws stieg kurz aus und erkundigte sich nach Wohl des Jungen. Sie setzte ihre Fahrt dann allerdings fort, ohne ihre Personalien anzugeben. Der Junge wurde bei dem Unfall leicht verletzt.
Hinweise nimmt die PI Neunkirchen unter der Telefonnummer 06821/2030 entgegen.
Diebestour im Saarpark-Center Neunkirchen
Neunkirchen. Am Freitag, den 23.08.19, wurden in einem Bekleidungsgeschäft im Saarpark-Center Neunkirchen zwei Mädchen im Alter von 9 und 10 Jahren beim Ladendiebstahl ertappt. Als die Tragetaschen, in die sie ihr Diebesgut verstaut hatten, von den Kollegen eingesehen wurden, staunten diese nicht schlecht. In den Tüten befand sich nämlich Diebesgut aus insgesamt sechs weiteren Geschäften. Die beiden Mädchen wurden zur Polizeiinspektion Neunkirchen verbracht und in die Obhut ihrer wenig begeisterten Sorgeberechtigten übergeben. Strafrechtliche Folgen haben die beiden aufgrund ihres Alters nicht zu erwarten.