StartKulturDie Stockbauern in der Herrschaft Dagstuhl

Die Stockbauern in der Herrschaft Dagstuhl

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Unter gefühlter Beobachtung (Aufsicht) des Erbauers des Öttinger Schlosses in Wadern, von Graf Josef Anton von Öttingen-Sötern (1720-1778), (siehe Gemälde in der oberen Bildmitte), referierte der Buchautor und Altbürgermeister der Stadt Wadern, Berthold Müller, über die Zeit der Stockbauern in unserer Heimat.

Der auf dem neuesten Stand der Vortragstechnik ausgestattete große Sitzungssaal in dem historischen Gebäude am Kleinen Markt in Wadern bot einen hervorragenden Rahmen für diese Veranstaltung. Die zahlreichen Besucher des Vortrages waren sehr interessiert und offensichtlich fachkundig.

Berthold Müller zeichnete in seinem Vortrag das System des Stockbauerntums als Bestandteil des gesamten feudalen Systems der nachrömischen Zeit, das im Geiste der französischen Revolution und mit dem Beginn der Franzosenzeit 1794, aufgelöst wurde.

Im Wappen von Lockweiler-Krettnich (links im Bild) sind zwei Ähren abgebildet. Diese stehen für die Anzahl der Stockbauernhöfe. In Lockweiler 15 Körner, also 15 Stockbauern und die kleinere mit 10 Körner, also für 10 Stockbauern in Krettnich.

Stockbauern erhielten ihr Gut zur Bewirtschaftung von der Herrschaft zugewiesen. Die Größe richtete sich nach den örtlichen Gegebenheiten, betrug im Mittel 40 bis 60 Morgen, also circa 15 ha. Das entsprach ungefähr dem Leistungsvermögen einer bäuerlichen Großfamilie mit Gesinde. Das Recht zur Bewirtschaftung wurde an die Erstgeborenen, geschlechtsunabhängig, weitervererbt. Das Eigentum blieb jedoch immer bei der feudalen Herrschaft und der Graf konnte zu jeder Zeit den „Pachtvertrag“ kündigen. Selbst ein neues Haus, das ein Bauer für sich und seine Familie baute, gehörte der Herrschaft.

Das feudale System lies für die Unfreien, und dazu gehörten auch die Stockbauern, nur beschränkt die Bildung von Eigentum zu.

Als Pacht hatten die Stockbauern den Zehnten des Ernteertrages an den Grafen zu zahlen und darüber hinaus wurden noch Frondienste eingefordert, so zum Beispiel beschwerliche und sehr unbeliebte Pferdefuhren an die Mosel zur Weinbeschaffung für die Herrschaft Dagstuhl.

Trotz allem waren die Stockbauern nicht ganz rechtlos. Sie konnten sogar gegen ihre Herrschaft beim Reichskammergericht klagen, ein Recht, das von den Stockbauern in Lockweiler-Krettnich sehr intensiv in Anspruch genommen wurde.

Und trotzdem: In der damaligen bäuerlich geprägten Gesellschaft hatten die Stockbauern eine hervorgehobene Stellung und entsprechend war ihr Ansehen.

Das Leben der Einspännigen dagegen gestaltete sich ungleich schwieriger. „Einspännige“ wurden die sogenannten armen Leute offiziell bezeichnet, die meistens in nur strohgedeckten Hütten lebten, etwas Landwirtschaft auf meist kargem Boden betrieben und sich zum Lebensunterhalt zusätzlich noch als Tagelöhner bei der Herrschaft oder den Stockbauern verdingen mussten.

Liberté, égalité, fraternité war für die Stockbauern ein Glücksfall. Das Eigentum wurde Ihnen gemäß diesem Wahlspruch von der französischen Verwaltung übertragen. Der Graf wurde enteignet.

Der Grundsatz der Gleichheit wurde jedoch nicht bis zu der sozialen Schicht der Einspännigen hinunter durchgesetzt. Ein französisches Gericht entschied sich gegen den Eigentumsübergang von feudalen Besitztümern an die Einspännigen.

Die armen Leute blieben arm trotz Revolution, waren aber aus der Leibeigenschaft entlassen und brauchten vor allem keine Frondienste mehr zu leisten.

Nach Berthold Müller reicht der soziale Nachhall des Stockbauern-Systems , obwohl offiziell 1794 beendet, bis weit in die Zeit nach dem zweiten Weltkrieg. Auf Basis ihres umfangreichen Grundbesitzes, so erworben als Frucht der französischen Revolution,  haben die Großbauern das dörfliche Geschehen über 200 Jahre danach wesentlich mitbestimmt.

 

Berichtet von Rainer Kuhn

 

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