StartLandkreis SaarlouisDillingenDillingen lehnt RAG-Pläne zur Grubenwasserflutung mit klarem Votum ab

Dillingen lehnt RAG-Pläne zur Grubenwasserflutung mit klarem Votum ab

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Dillingen. Die Stellungnahme der Stadt Dillingen im Planfeststellungsverfahren zum Vorhaben einer Grubenflutung der RAG Deutsche Steinkohle AG war am Donnerstagabend Bestandteil der öffentlichen Sitzung des Bauausschusses. Die Position der Ausschussmitglieder war einstimmig: „Die Grubenwasserflutung in den Wasserprovinzen Reden und Duhamel wird abgelehnt. Die Voraussetzungen für eine antragsgemäße Planfeststellung werden als nicht erfüllt betrachtet.“ Und auch der Abschlussbetriebsplan der RAG wurde in einer Stellungnahme mit ähnlichem Wortlaut abgelehnt.

Bürgermeister Franz-Josef Berg verwies in der Sitzung auf die Resolution, die der Stadtrat bereits im März 2015 auf den Weg gebracht hatte und die den Titel trug: „Absoluter Vorrang für Mensch und Natur bei Grubenwasserhaltung“. In der Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren heißt es nun hierzu: „Die Verwirklichung dieses Vorhabens greift in die Rechte der Stadt Dillingen/Saar ein. Durch die Grubenflutung droht eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit. Gefahren für Leib und Leben der Dillinger Bürger sowie der in Dillingen arbeitenden Bevölkerung sind ebenso wenig wie Gefahren für das Eigentum der Stadt Dillingen, der in Dillingen ansässigen Unternehmen sowie der Dillinger Stadtbürger auszuschließen. Darüber hinaus sind auch negative Auswirkungen für die Umwelt und Natur, insbesondere für Flüsse und Bäche, zu erwarten.“

Die Stadt Dillingen verweist auf die Planungshoheit der Gemeinden und sieht im geplanten Vorhaben der RAG die verfassungsrechtlich verankerte Selbstverwaltungsgarantie beeinträchtigt. „Die Planungshoheit der Gemeinden schließt das Recht ein, sich zur Wehr zu setzen, wenn ihre eigene Planungshoheit durch solche überörtlichen Planungen anderer Träger verletzt wird“. Aspekte, die sich aus der Beeinträchtigung der Selbstverwaltungsgarantie ergeben, wurden detailliert aufgeführt. Darunter die Grund- und Trinkwassergefährdung oder die Abwasserbeseitigung. Nicht auszuschließen seien Bergschäden, wie Erschütterungen, Hebungen, Senkungen oder Vernässungen sowie Ausgasungen, Hochwassergefahren und Auswirkungen auf örtliche Fließgewässer. „Abschließend sei erwähnt, dass auch die Umweltverträglichkeitsstudie für nicht ausreichend erachtet wird“, heißt es in der Stellungnahme.

In der zweiten Stellungnahme zur Abschlussbetriebsplanung der RAG heißt es. „Es kann nicht angehen, dass durch eine Abschlussbetriebsplanung vollendete Tatsachen geschaffen werden, um hinsichtlich des Grubenwasseranstiegs zu einem Ende, also der Entlassung aus der Bergaufsicht zu kommen, obwohl ein solches Ende derzeit noch nicht absehbar ist. Man sei erstaunt, dass die RAG Deutsche Steinkohle AG entgegen der Rechtsauffassung des Bergamtes Saarbrücken ein Verfahren mittels Abschlussbetriebsplan anstrebt, anstatt die eines Sonderbetriebsplans. Das Fazit: „Die Voraussetzungen für einen antragsgemäßen Abschlussbetriebsplan werden als nicht erfüllt betrachtet“.

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